Wie manuell Aktienkäufe /-verkäufe angeben?

  • Hallo,


    ich habe vom amerikanischem Mutterkonzern meines deutschen Arbeitgebers Optionen auf US-Firmenaktien erhalten. Bei der Ausübung der Optionen entsteht mir ein geldwerter Vorteil, der von meinem Arbeitgeber automatisch (ermäßigt) zusammen mit meinem normalen Gehalt versteuert wird.

    Wenn ich die Aktien nicht gleich bei Optionsausübung verkaufe, dann entsteht mir durch Kursänderungen ein Gewinn oder Verlust. Dieser Gewinn wird von meinem Arbeitgeber nicht versteuert und Verluste tauchen in meinen Unterlagen nicht auf.

    Um dies korrekt zu erfassen und insb. die mir in 2021 erheblichen Verluste vortragen zu lassen möchte ich nun die Käufe/Verkäufe in mein WISO Steuer-Sparbuch eintragen. Allerdings finde ich hierzu nicht die richtigen Masken.


    Es wirkt auf mich als geht das Programm davon aus, dass ich immer eine Steuerbescheinigung haben muss, dies trifft hier aber nicht zu. Ich habe lediglich eine Reihe von einzelnen Bescheinigungen von einzelnen Käufen und Verkäufen. Diese habe ich einem komplexen Excelfile zusammengefasst, inkl. Steuerberechnung, Währungsumrechnung etc. welches ich meiner EStE hinzufügen werde. Aber damit ich die Summen/Verluste ordentlich im Mantelbogen erfasst weiß benötige ich Hilfe.


    Wenn ich eine beliebigen Eintrag unter "übrige Kapitalerträge" mache, dann erscheint in der Formularübersicht die Anlage KAP:

    Dort sehe ich dann Felder für Kapitalerträge aus Aktienveräußerungen. Ich vermute dort werden auch Verluste eingetragen? Wenn ich auf die "inländischen" Einträge klicke komme ich immer nur in eine Maske, die eine Steuerbescheinigung erwartet, die ich wie gesagt nicht habe.


    Vermutlich handelt es sich also um "ausländische" Erträge? Diese scheinen in WiSo unter:

    (Sparer und Vermieter - Zinsen und andere Kapitalerträge - ) Übrige Kapitalerträge

    eingetragen zu werden.

    Hier sind Staffelkäufe und Termingeschäfte (Optionen) aufgeführt. Das sieht schonmal sehr gut aus, aber ich bin mir nicht sicher wie genau sich diese zwei Bereiche aufgliedern.


    Bei den Termingeschäften wird z.B. nach dem Zeitpunkt des Erwerbs des Rechts gefragt:


    Ich habe die Optionen zu Beginn meines Arbeitsverhältnisses in 2019 erhalten, unentgeltlich und unversteuert. Erst bei Ausübung wird dann jeweils der Differenzbetrag des Ausübungspreises mit dem aktuellen Aktienkurs versteuert.

    Ich vermute diesen Abschnitt kann ich nicht verwenden?


    Aber bei den Staffelkäufen sehe ich nicht, wie ich den durch die Option verringerten Einkaufspreis eingeben kann.

    Z.B. vesten von den mir zu Beginn meines Beschäftigungsverhältnisses monatlich 100 Aktienoptionen. Wenn ich diese Ausübe zahle ich immer 10 USD pro Aktie, egal welchen Kurs die Aktie gerade hat. Also könnte ich z.B. bei einem Aktienkurs von 50 USD im Februar 200 Aktienoptionen ausüben und gleich wieder verkaufen:

    200 * 50 USD Erlös - 200 * 10 USD Ausübungskosten = 8.000 USD Gewinn landen auf meinem US Broker Konto.

    Wenn ich dann im nächsten Monat bei 40 USD Aktienkurs 100 Aktienoptionen ausübe, sie aber nicht verkaufe zahle ich 1.000 USD für die Ausübung, versteuere 3.000 USD Gewinn (z.B. 1.500 USD Steuern) und habe dann 100 versteuerte Aktien zu einem Einstandspreis von 40 USD.

    Verkaufe ich diese dann im Folgemonat zu einem Aktienkurs von 30 USD, dann mache ich einen Verlust von 100 * (40 USD - 30 USD) = 1.000 USD. Wie trage ich diesen in WiSo ein?



    Außerdem fanden die Transaktionen allesamt an einer US Börse in USD statt, in den Masken kann ich lediglich € eintragen. Wahrscheinlich muss ich also die Beträge jeweils immer sofort in € umrechnen?



    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • Bin ich hier grundsätzlich richtig? Oder sollte ich mich besser an eine andere Stelle widmen?

    Der telefonische Support wusste leider nicht weiter und meinte ich solle einfach meine Steuerbescheinigung abtippen. Das ich eben keine Steuerbescheinigung habe wunderte den Supportmitarbeiter sehr und er teilte mir mit, dass ich keine einzelnen Aktienkäufe und -verkäufe eingeben könnte.

    Dies ist ja offenbar falsch, es gibt ja die Möglichkeit Einträge für z.B. Staffelkäufe zu machen.

    Daher hatte ich gehofft hier im Forum jemanden zu finden, der sich damit auskennt.

  • einfach meine Steuerbescheinigung abtippen. Das ich eben keine Steuerbescheinigung habe

    Für welches Steuerjahr? Sollte es für das Steuerjahr 2022 sein, wovon ich mal ausgehe, einfach etwas Geduld mitbringen. Die Fristen kenne ich nicht genau, aber bis Ende Februar des Folgejahres sollte man den Instituten schon Zeit geben... sofern es sich um inländische Institute handelt.