Eintrag Gemarkung beziehungsweise Flurstück

  • Hallo,


    ich möchte für Berlin Mitte folgende Angaben aus dem Grundbuch übernehmen:


    - Flur 42/220

    - Flurstück 177


    Leider lässt sich 42/220 nicht als Flur eingeben.


    Weiß hier jemand eine Lösung?


    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen


    U. Heinke


    P.S.: Der Eintrag im Grundbuch ist tatsächlich so, ich habe hier nicht Flur und Flurstück verwechselt.

    • Offizieller Beitrag

    - Flur 42/220

    - Flurstück 177


    Leider lässt sich 42/220 nicht als Flur eingeben.


    Weiß hier jemand eine Lösung?

    Eines davon wird die Nummer des Grundbuchblattes sein, die Du nicht genannt hast.



    Spätestens ein Blick in die letzte Einheitswerterklärung bzw. in den letzten Einheitswertbescheid sollte da Aufklärung bringen. ;)

  • Hallo miwe4,



    Das Grundbuchblatt ist 5810N.

    Die Flur 42 220, an anderer Stelle eben 42/220.

    Das Flurstück 177.


    Die Bezeichnung für die Flur lässt sich so leider nicht eintragen.

    Der Einheitswertbescheid ist nur eine Zurechnungsfortschreibung ohne weitere Angaben.


    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

    U. Heinke

    • Offizieller Beitrag

    Also für mich wäre das zweifelsfrei Flur 42220, was eben leider nur nicht in eine Spalte passt und deshalb getrennt geschrieben ist. Das kannst aber nur Du prüfen.


    Was steht denn im Kaufvertrag der ETW? Und der Veräußerer muss Dir doch die Berechnungsgrundlagen des Einheitswertes auch ausgehändigt haben, denn das gehört eigentlich als Anlage zu den Kaufunterlagen. Du zahlst ja danach schließlich Grundsteuer dafür und musst die Berechnungsgrundlagen kennen.


    Im Zweifel bliebe als letzte Instanz dann noch eine Nachfrage bei der Bewertungsstelle des FA.


    Edit:

    Mir fällt gerade noch ein, schau doch mal da im Programm:



    Eigentlich sollte Dir Boris bei Straßeneingabe doch eine Flurkarte mit entsprechenden Infos zeigen. So ist es zumindest in NRW. Wäre auch eine Möglichkeit.

  • Hallo miwe4,


    vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das weiß ich wirklich sehr zu schätzen.


    Leider habe ich nicht den kompletten Zugriff auf alle Unterlagen, aber die Flur ist zweifelsfrei 42220. Leider lässt sich diese Zahl nicht bei Buhl Grundsteuer unter Flur eintragen, dort ist maximal eine dreistellige Zahl möglich. Bei der Prüfung ändert Buhl dann den Eintrag wie folgt:


    Flur 177

    Flurstück Zähler 42

    Flurstück Nenner 220


    Ich bin geneigt, den Eintrag so zu lassen. Wenn es keine andere Lösung gibt, soll sich doch das FA damit rumschlagen.


    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen


    U. Heinke

    • Offizieller Beitrag

    Gerne. :)


    Ich würde einfach mal kurz in der Bewertungsstelle des FA anrufen. Die haben mit der Einheitswertnummer direkten Zugriff auf die Akte und können ganz schnell Klarheit schaffen.


    Kannst ja dann mal an dieser Stelle berichten. ;)