"Anlage AUS" - Steuererklärung - Kleinunternehmer

  • Hallo =)

    Ich habe nur einen Amazon Handmade Shop und habe 2022 auch meine Artikel nach Spanien verkauft.

    Ich bin Kleinunternehmer und das ist mein erstes Geschäftsjahr und habe einen Gesamtumsatz von weniger als 1.000€ gemacht. In Spanien habe ich einen Umsatz von 500€ gemacht.

    Jetzt mache ich mich gerade an die Steuererklärung.(Einkommenssteuererklärung)

    Muss ich dazu auch die "Anlage AUS" hinzufügen? Und wenn ja, was muss ich da genau eintragen in welcher Zeile? Ist für mich leider ein großes Rätsel.

    Wenn mir da jemand helfen könnte, das wäre ein Traum.´=)

    Danke schonmal für die Hilfe.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „"Anlage AUS" - Steruererklärung - Kleinunternehmer“ zu „"Anlage AUS" - Steuererklärung - Kleinunternehmer“ geändert.
  • Naja also "Anlage G,S" und EÜR hab ich schon. (Brauche ich überhaupt die "Anlage S" ?)

    Aber ich hatte gelesen, dass die "Anlage AUS" alle machen müssen, die Umsatz im Ausland tätigen, wenn ich meine Artikel dahin verschicke. Aber so genau bin ich da nicht im Bild und online finden sich nciht so viel Infos dazu.


    .....UND.....


    Also muss ich den Auslandsumsatz eintragen bei der EÜR bei:


    "Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Absatz 1 UStG)"


    oder darunter bei


    "Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer: davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 UStG"


    • Offizieller Beitrag

    Naja also "Anlage G,S" und EÜR hab ich schon. (Brauche ich überhaupt die "Anlage S" ?)

    Wenn Du ein Gewerbe hast, dann ist es Anlage G und EÜR.


    Aber ich hatte gelesen, dass die "Anlage AUS" alle machen müssen, die Umsatz im Ausland tätigen, wenn ich meine Artikel dahin verschicke. Aber so genau bin ich da nicht im Bild und online finden sich nciht so viel Infos dazu.

    Wo soll so etwas stehen?


    Du solltest Dich ggf. mal an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden und dort eine eingehende steuerliche Erstberatung in Anspruch nehmen. Dem Forum ist eine Steuerberatung aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet.