Photovoltaik - Anwendungstool in WISO Steuer 2023 nach Rechtsänderung

  • Danke für die schnelle Antwort.

    Die Anlage hat 15,12 kwp

    Ich habe auch schon hier gelesen das man dafür keine EÜR mehr braucht, aber was will dann das FA von mir ?!


    Gruß Michael


    P.S. Morgen greife ich zum äußersten und rufe den Sachbearbeiter an. ;)

  • Ich habe auch schon hier gelesen das man dafür keine EÜR mehr braucht, aber was will dann das FA von mir ?!

    Dem Missverständnis unterlagen auch schon andere Bearbeiter. ;)


    Ich habe es dann mal zusammengeschoben, denn es ist dann in der Tat dasselbe Thema.

  • Mal sehen ob die gezahlte Vorsteuer auch zurückkommt..:-((

    Hast Du eigentlich mal die diversen Erklärungsversuche hier im Thread gelesen?

    Ja es geht auch nicht um Vorsteuer für Speicher und Anlage sondern um die gezahlte Steuer für den Eigenverbrauch 2022. War etwas mißverständlich ausgedrückt. Diese entfällt nämlich lt. Finanzamtschreiben auch zum 01.01.2022 und nicht erst ab 01.01.2023.

    Diese ist ja im Januar schon abgeführt gewesen und hierüber habe ich nichts gefunden.

  • Also wir haben unsere Anlage 2013 (9,6 KwP) angeschafft,Speicher 2020 nachgerüstet und bekommen diese Tage nochmal 5 KwP aufs nebendach (Als Insellösung mit Anbindung an den vorhandenen Speicher) nachgerüstet.

    Wir finden durch die Vereinfachung nicht wirklich einen Nachteil -eher Vorteil das die ganze Sache mit dem EÜR vom Tisch ist.

    Wir hatten auch erst den Antrag gestellt uns wie bisher zu versteuern,aber unser FA hat klar nach §3 Nr. 72 EStG gehandelt-da es da kein Wahlrecht gibt.

    Und netterweise zusätzlich zurückgerufen und das ausschweifend erklärt.

    Nüchtern betrachtet ging es eigentlich ja immer um die Erstattung der Vorsteuer-das entfällt ja nun.

    Verluste sollte die Anlage normalerweise nicht wirklich bringen ,dann hat die Planung im voraus gelitten.Vollfinazierungen vielleicht ausgenommen.


    Sofern dürfte es eigentlich wirklich eine Erleichterung gerade auch für alle nicht so Steuerlich bewanderten handeln.

    Vorsicht höchstens bei der Versicherung:Da sollte man eine mit Ausfallschaden haben und nicht nur die der inkludierten Gebäudeversicherung. Wir hatten mal eine Ausserbetriebsetzung wegen Schaden (5 Wochen Lieferzeit im August wegen Ersatzteilen) und die Reparatur und der Ausfall an Einspeiseleistung wurden voll ersetzt. Die 80.- Jahr sollte es einem Wert sein und können ja in der normalen Steuer weiterhin abgesetzt werden.


  • Hallo zusammen,

    ich muss ein wenig ausholen...

    ich weiß dass seit Nov. 22 Rückwirkend für's Jahr 22 keine Steuern für PVen anfallen - soweit so gut.

    Jetzt habe ich aber im Februar und März '22 Reparaturen an meiner Anlage durchgeführt und dazu Material (Kabel, Ersatzpanels, etc.) gekauft - damals noch mit geltender MwSt.

    Wie erhalte ich die jetzt rückwirkend zurück? Wenn mann´s genau nimmt, sollte ich ja im Februar und März '22 (rückwirkend gesehen) keine Steuern auf solche Maßnahmen bezahlen müssen - oder hab ich da was komplett falsch verstanden?

    Wo müsste ich das nun in Wiso Steuer eintragen? Wenn ich das im Bereich Betriebsausgaben -> Wartung und Instandhaltung mache, wird mir da nichts am Rückzahlungsbetrag verändert...

    Danke für jeglichen Tipp.

  • Wie erhalte ich die jetzt rückwirkend zurück? Wenn mann´s genau nimmt, sollte ich ja im Februar und März '22 (rückwirkend gesehen) keine Steuern auf solche Maßnahmen bezahlen müssen - oder hab ich da was komplett falsch verstanden?

    Ja., das hast Du falsch verstanden. Alles andere steht in diesem Thread, in den ich Deinen Post verschoben habe.

  • Ich komm auch nicht zurecht.

    In 2021 hab ich einen IAB gebildet in 2022 die Anlage in Teilen gekauft und 2023 in Betrieb genommen. Jetzt wollte ich den IAB auflösen. Weiß aber gerade nicht wo ich die Hinzuschreibungvund Herabsetzung eintragen muss. Das größere Problem ist die Anlage ins Verzeichnis aufzunehmen die wollen ein Datum hab aber duch die einzelnen Käufe viele Teile was soll ich da eintragen.

  • Weiß aber gerade nicht wo ich die Hinzuschreibungvund Herabsetzung eintragen muss. Das größere Problem ist die Anlage ins Verzeichnis aufzunehmen die wollen ein Datum hab aber duch die einzelnen Käufe viele Teile was soll ich da eintragen.

    Hat ja mit EÜR nichts mehr zu tun. Auf formlosen Anlagen/Aufstellungen. Ich kenne da keine Formvorschrift.


    Ansonsten zur Rechtslage ausnahmsweise mal ein externer Link, der die anzunehmende Rechtslage sehr gut darstellt.:

    Solaranlagen/Photovoltaikanlagen / 9.2 Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG - Quelle: haufe.de


    Und dann eben, wie alle anderen auch, auf das entsprechende Anwendungsschreiben des BMF zu der gesamten durch die Rechtsänderung bestehenden Problematik warten.

  • Das Programm bietet bei der progammunterstützten Eingabe keine Option den IAB aus 2021aufzulösen bzw. wird dieser nicht mehr betrachtet.

    Wie weise ich trotzdem die Investition in 2022 nach? Die Anschaffung hat ja in 2022 stattgefunden. Und auf das Schreiben nicht warten ich muss bis Ende des Monats die Steuererklärung abgeben.

  • Das Programm bietet bei der progammunterstützten Eingabe keine Option den IAB aus 2021aufzulösen bzw. wird dieser nicht mehr betrachtet.

    Wie weise ich trotzdem die Investition in 2022 nach?

    Hat ja mit EÜR nichts mehr zu tun. Auf formlosen Anlagen/Aufstellungen. Ich kenne da keine Formvorschrift.

    Und dann eben, wie alle anderen auch, auf das entsprechende Anwendungsschreiben des BMF zu der gesamten durch die Rechtsänderung bestehenden Problematik warten.


    Und auf das Schreiben nicht warten ich muss bis Ende des Monats die Steuererklärung abgeben.

    Warum?

    2022-06-23-verlaengerung-der-steuererklaerungsfristen-und-weiterer-damit-zusammenhaengender-fristen-und-termine-fuer-die-besteuerungszeitraeume-2020-bis-2024-durch-das-4-corona-steuerhilfegesetz.pdf

  • Ok hatte ich nicht mitbekommen dann hab ich bis Ende 09/2023 Zeit.

    Oder ichvgeb die so ab und warte mal was passiert bis jetzt haben die immer mehr als 2 Monate benötigt.

  • Es gibt keine Betriebsausgaben mehr im Jahr 2022 aufgrund des § 3c Absatz 1 EStG. Das ist ja gerade das Problem. Und im Zweifel ist eben nur eine Gewinnkorrektur für den in 2021 in Anspruch genommenen IAB vorzunehmen. Hast Du den Link überhaupt gelesen?

    Zitat

    Die Auflösung des IAB unterliegt nicht der Steuerbefreiung des § 3 Nr. 72 EStG, weil es sich um eine reine Gewinnkorrektur handelt

    Es liegt eine Verschiebung vor: im Jahr der Bildung des IAB wurde das Einkommen gemindert, im Jahr der Anschaffung wird das Einkommen erhöht.

    Alles nicht so einfach, da Neuland. Also einfach abwarten.

  • Und im Zweifel ist eben nur eine Gewinnkorrektur für den in 2021 in Anspruch genommenen IAB vorzunehmen.

    Wohl richtigerweise für das Jahr 2021, Auflösen geht m. E. nicht, der IAB muss rückgängig gemacht werden. Das ist aber jetzt Steuerrecht,

    also eine völlig unverbindliche persönliche Meinung von mir. Ich würde mein Finanzamt fragen, ob die das auch so sehen.

    Auf ein BMF-Schreiben zu warten, dessen Erscheinen ungewiss ist, bringt nichts.

  • Wohl richtigerweise für das Jahr 2021, Auflösen geht m. E. nicht, der IAB muss rückgängig gemacht werden.

    Eben nicht. Genau das ist ja gerade dort beschrieben/begründet und von mir verlinkt sowie zitiert. Ohne Grund würde ich dies ja nicht erwähnen. Deshalb ja in diesem Fall Gewinnverschiebung. Und genau deshalb sollte jeder auf das entsprechende Anwendungsschreiben des BMF warten, welches eben die genaue Verfahrensweise zu allen denkbaren Sachverhalten vorgeben sollte.

  • Und das ist mein Problem. Ich erkläre die Richtigkeit der Angaben. Aber Gewinn habe ich nicht gemacht, da die Anlage erst in 23 in Betrieb gegangen ist. Daher sehe ich eine Gewinnerhöhung als nicht richtig an. Die Ausgaben sind getätigt worden, was das Finanzamt damit macht ist dann den Ihre Sache. Meine Meinung. Ob mal ein Schreiben kommt, weiß keiner und wenn das auch so ist wie die letzten Änderungen wird es nur noch komplizierter.

  • Genau das ist ja gerade dort beschrieben/begründet und von mir verlinkt sowie zitiert.

    Ich habe den Artikel auch selbst gelesen. Da steuerrechtliche Fragen hier nicht erörtert werden sollen, werde ich mich nicht weiter dazu äußern.

    Ob das gewünschte und dringend erwartete BMF-Schreiben je kommt, da habe ich inzwischen meine Zweifel.


    Hier noch ein Auszug aus der amtlichen Anleitung zur EÜR:


    Die Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags ist dem Finanzamt durch Übermittlung einer berichtigten Anlage EÜR für das Jahr anzuzeigen,

    in dem der Investitionsabzugsbetrag abgezogen worden ist.