Photovoltaik - Anwendungstool in WISO Steuer 2023 nach Rechtsänderung

  • Hallo,


    wird es in absehbarer Zeit ein Anwendungsbereich/Tool für die Berechnung der Photovoltaik geben? In anderen Softwaren für die Einkommensteuer existieren solche Eingabeprozesse bereits. Die heutige Möglichkeit im Wiso-Steuersparbuch (2023) ist aus meiner Sicht eher stiefmütterlich behandelt ...


    MfG

    Peter

    • Offizieller Beitrag

    Fragst Du das jetzt ernsthaft? Hast Du Dich überhaupt einmal mit der Software beschäftigt oder hier im Anwenderforum nachgelesen? Anscheinend wohl leider nicht. Zu so einer Folgerung würdest Du ansonsten nicht kommen:

    Die heutige Möglichkeit im Wiso-Steuersparbuch (2023) ist aus meiner Sicht eher stiefmütterlich behandelt ...

  • wird es in absehbarer Zeit ein Anwendungsbereich/Tool für die Berechnung der Photovoltaik geben?

    Es ist alles vorhanden, was Du brauchst ... Nur die Augen aufmachen !


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Hallo,

    ich nutze diesen Beitrag einmal um meine Frage zu stellen.

    Ich nutze auch WISO Steuer und frage mich nun wie ich die Abschreibung in WISO Steuer eintrage wenn keine EÜR mehr abgegeben werden muss.


    LG,

    Marcus

  • Ich habe das gleiche Problem. Musste die PV-Anlage als Gewerbe angelegen, kann aber die Gewinnermittlung nicht abwählen. Meine Anlage hat unter 10 kWp und will nur meine gezahlte Mehrwertsteuer angeben und die Steuer von der Einspeisung abführen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich nutze auch WISO Steuer und frage mich nun wie ich die Abschreibung in WISO Steuer eintrage wenn keine EÜR mehr abgegeben werden muss.

    Ohne EÜR gibt es selbstverständlich auch keine AfA mehr.


    • Offizieller Beitrag

    Ich habe das gleiche Problem. Musste die PV-Anlage als Gewerbe angelegen, kann aber die Gewinnermittlung nicht abwählen.

    Dann solltest Du mal Zeile für Zeile vorgehen und die entsprechenden Fragen des Programms zur Neuregelung demgemäß beantworten. ;)


  • Hab ich

    erste Zeile: Art des Gewerbes

    Zweite Zeile: Art der Gewinnermittlung


    Hier stehe ich nun und kann die Art der Gewinnermittlung nicht ausblenden.

    Muss die Einnahmen Überschussrechnung ankreuzen, obwohl ich keine mache, um überhaupt weiterzukommen.

    • Offizieller Beitrag

    Muss die Einnahmen Überschussrechnung ankreuzen, obwohl ich keine mache, um überhaupt weiterzukommen.

    Wieder der Hinweis, doch Zeile für Zeile vorzugehen. Genau das erläutert Dir doch die Software:



    Woher soll die Software denn ansonsten die Angaben für die USt bekommen? Und das ist dann auf dem Papier auch keine "EÜR" mehr.

  • Guten Morgen,


    ich habe tatsächlich auch ein Problem mit der neuen Programmkomponente der rückwirkenden Neufassung der PV- Besteuerung.


    Wenn ich die Fragen des Programms hierzu korrekt beantworte habe ich eine Verschlechterung/zusätzliche Nachzahlung von ca. 600 € .


    Das kommt daher, weil alle Kosten und sogar die Abschreibungen nicht mehr in die Berechnung der Steuerlast einlaufen. Meines erachtens

    (und auch auf Nachfrage beim Finanzamt) kann dies nicht richtig sein, da ja bewusst in 2021 die Regelbesteuerung gewählt wurde. Dies verpflichtet

    zwar u.a. zur Umsatzsteuervormeldung - aber auch - und das ist entscheidend - werden alle Kosten und Abschreibungen in die Einnahmenüberschussrechnung

    integriert. Und das bringt eben einen entscheidenden Steuervorteil!


    Zudem bin ich ja auch verpflichtet, diese Regelbesteuerung mindestens 5 Jahre beizubehalten - und könnte erst dann in die Kleinunternehmerregelung wechseln!

    Lt dem FA kann und müsste Stand Heute dies auch weiterhin so nutzen!


    Daher stellt sich für mich die Frage, warum eine Schlechterstellung vom Programm unterstützt wird - bzw. warum es nicht möglich ist, dies per einem Klick zu umgehen?!

    Stand Heute bleibt die Fehlermeldung bestehen, obwohl es nicht notwendig oder korrekt ist!


    Nach meinem Verständnis der neuen Regelung müssen trotz der Nichtbesteuerung der PV-Einnahmen die entstehenden Anlagenkosten/Abschreibung mit

    berücksichtigt werden! Egal in welcher Besteuerungsform!


    Oder haben und die Berliner wieder was Schlechtes als eine super Entlastung untergejubelt....?

  • Ok, da bin ich jetzt auch, aber nur weil ich mich jetzt am Anfang für eine Gewinnermittlung entschieden habe, obwohl ich keine machen muss. Ich finde das nicht sehr intuitiv.

    Ich bedanke mich für die Hilfe.

  • aber die Ausgaben werden nicht beachtet - zumindest nicht bei mir!


    Fakt ist, dass die Einnahmen nicht berücksichtigt werden und damit das zu besteuernde Einkommen verringert werden müsste! Die Steuerlast sollte sinken - wenn auch die AFA und Unterhaltungskosten weiterhin berücksichtigt werden!


    Die Steuerlast steigt bei mir um 600 Euronen - wel genau die enstanden Kosten nicht berücksichtigt werden!


    Oder wo habe ich den Haken vergessen?

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich die Fragen des Programms hierzu korrekt beantworte habe ich eine Verschlechterung/zusätzliche Nachzahlung von ca. 600 € .


    Das kommt daher, weil alle Kosten und sogar die Abschreibungen nicht mehr in die Berechnung der Steuerlast einlaufen.

    Was ja so zutreffend ist.


    Meines erachtens

    (und auch auf Nachfrage beim Finanzamt) kann dies nicht richtig sein, da ja bewusst in 2021 die Regelbesteuerung gewählt wurde. Dies verpflichtet

    zwar u.a. zur Umsatzsteuervormeldung - aber auch - und das ist entscheidend - werden alle Kosten und Abschreibungen in die Einnahmenüberschussrechnung

    integriert. Und das bringt eben einen entscheidenden Steuervorteil!

    Du verwechselst da die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer. Das sind zwei Steuerarten, die nichts miteinander zu tun haben. Und bei der ESt ergibt sich das eben nach der gesetzlichen Neuregelung.


    Nach meinem Verständnis der neuen Regelung müssen trotz der Nichtbesteuerung der PV-Einnahmen die entstehenden Anlagenkosten/Abschreibung mit

    berücksichtigt werden! Egal in welcher Besteuerungsform!

    Nein.


    Oder haben und die Berliner wieder was Schlechtes als eine super Entlastung untergejubelt....?

    Bitte sachlich bleiben, sonst schließe ich den Thread.

    • Offizieller Beitrag

    Oder wo habe ich den Haken vergessen?

    Wenn Du jetzt hier mit diskutierst, dann verschiebe ich Deinen gesonderten Thread hierher, da ich nicht an zwei Stellen dasselbe schreiben werde.

    • Offizieller Beitrag

    Ok, da bin ich jetzt auch, aber nur weil ich mich jetzt am Anfang für eine Gewinnermittlung entschieden habe, obwohl ich keine machen muss. Ich finde das nicht sehr intuitiv.

    Selbstverständlich musst Du für Umsatzsteuerzwecke auch geeignete Nachweise führen und ggf. dem FA zur Verfügung stellen. Das sind im Prinzip dieselben Daten, wie sie auch eine EÜR enthält, nur ist es keine mehr. Das FA muss ja wissen, wie sich die Daten in der USt-Erklärung letztlich ermitteln und muss diese auch verproben können.

    • Offizieller Beitrag

    FAQ zur Einführung von steuerlichen Erleichterungen für kleine Photovoltaikanlagen mit dem Jahressteuergesetz 2022 - Quelle FinVerw NRW


    § 3 Nr. 72 EStG

    i.V.m.

    § 3c Absatz 1 EStG

    Zitat

    (1) Ausgaben dürfen, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden; Absatz 2 bleibt unberührt.

  • Nur damit ich deine Ausführungen verstehe!?


    Bist du ein unabhängiger Steuerberater oder " nur Admin des Forums"?


    Es stimmt schlichtweg nicht, was du sagt! Selbst die Finanzämter in RLP können einem hierzu keine entgültige Antwort geben! Was jedoch klar gesagt wurde ist, das weiterhin Abschreibungen möglich sein werden. ... es kommt sehr wahrscheinlich noch was - ist die Aussage!


    Es kann doch nicht sein, das alle bestehenden Altanlagen - auch vor 2022 - die mit der geringen Einspeisevergütung nur wirtschaftlich waren, weil Abschreibungen möglich waren (trotz der Besteuerung) alle schlechter gestellt werden?!



    Was spricht dagegen, eine Möglichkeit im Programm zu belassen, die bisherige Regelungen zu belassen? Dann kann jeder den Haken setzen der glaubt, dies so machen zu wollen!



    Und wenn es eine Schlechterstellung des Steuerpflichtigen ist - dann muss man auch mal hinterfragen - warum dies als positiv verkauft wird!



    Wenn du dies löschen magst - wäre schade um die Reaktionen der anderen Kunden der Steuersoftware

    • Offizieller Beitrag

    Nur damit ich deine Ausführungen verstehe!?

    Bist du ein unabhängiger Steuerberater oder " nur Admin des Forums"?

    Was spielt das für eine Rolle?


    Es stimmt schlichtweg nicht, was du sagt! Selbst die Finanzämter in RLP können einem hierzu keine entgültige Antwort geben!

    Was mich wundert. Abgesehen davon gibt das FA eh ungern mündliche Auskünfte, die zudem nicht verbindlich sind.


    Was jedoch klar gesagt wurde ist, das weiterhin Abschreibungen möglich sein werden. ... es kommt sehr wahrscheinlich noch was - ist die Aussage!

    Die maßgeblich Vorschrift des EStG habe ich oben genannt.


    Es kann doch nicht sein, das alle bestehenden Altanlagen - auch vor 2022 - die mit der geringen Einspeisevergütung nur wirtschaftlich waren, weil Abschreibungen möglich waren (trotz der Besteuerung) alle schlechter gestellt werden?!

    Siehe Gesetzestext.


    Der Gang zu einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe steht Dir frei.


    Ansonsten nochmals die Bitte, den Ton zu mäßigen und freundlich zu bleiben (Nutzungsbestimmungen). Vielen Dank.

  • Vielleicht steh ich auf dem Schlauch, aber:

    Wenn eine PV-Anlage steuerlich nicht mehr als Gewerbe betrachtet wird, sondern in den Privatbereich geht ud die Umsätze steierfrei sind, gibts es keine EÜR mehr. Somit gibts keine Abschreibung mehr. Es bleibt also auch kein zu versteuernder Gewinn oder Verlust mehr. Ganz einfach.

    Wenn eine PV-Anlage bisher Verlust produziert hat, fällt das nun weg.

    Es bleibt einem doch aber frei, wenn man den Verlust weiter haben möchte, eine GbR zu gründen, die den Strom produziert und verkauft.........

    Dann gibts wieder eine EÜR......