CO2 Abgabe Aufteilung ab 2023

  • Bekanntermaßen gibt es ab 2023 ein 10 Stufenmodell, nachdem die CO2 Steuer auf den Energieverbrauch anteilig auf Mieter und Vermieter umgelegt werden soll.

    Ist hier schon bekannt, ob es dazu ein Update gibt, oder wie das ggf. zu handhaben ist?

    Ich muss Ende Januar für das Job-Center eine überschlägige Endabrechnung für einen Mieter machen und mir ist im Moment unklar, wie das mit der CO2-Steuer gehandhabt werden soll, sofern das seitens Job-Center nachgefragt werden sollte.

    Hat jemand eine Idee dazu?


    Mir ist schon klar, dass die kpl. Endabrechnung erst im nächsten Jahr erfolgen wird und ich denke, dass bis dahin auch ganz sicher eine einfache Lösung da sein wird.


    Gruß

    Burnie

  • Ist hier schon bekannt, ob es dazu ein Update gibt, oder wie das ggf. zu handhaben ist?

    Da müssen wir uns sicher noch etwas gedulden, bis was nutzbares kommt.


    sofern das seitens Job-Center nachgefragt werden sollte.

    Ich glaube nicht, dass die da nachfragen. Bei dem einen oder anderen Vermieter habe ich auch solche Fälle, und daher nehme ich an, dass das überall in D ist.

    Das was die immer wollen ist eine Trennung zwischen Neben- und Heizkosten. Auch da, und das ist jetzt erst so richtig schwierig, muss man denen eine Einschätzung der voraussichtlich zu erwartenden Kosten geben.

    Mehr denke ich, wollen die gar nicht haben. Sehe es also etwas "lässig".


    Ende 2022 hatte ich eine entsprechende Vorgabe mit einer Job-Center Mitarbeiterin gehabt. Sie wollte nur wissen, womit wir erst einmal abrechnen.

  • Danke errjot für die schnelle Einschätzung.

    Ich lasse mich mal überraschen, was das Jobcenter sehen will.

    Die hatten im September eine Erhöhung der Vorauszahlung um 20 € lapidar abgelehnt " sie bräuchten dazu eine Endabrechnung"...

    Gruß

  • Für die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung 2023 wird es ja nun ernst mit der anteiligen Übernahme der CO2 Abgabe durch den Vermieter.


    Es wäre schon, wenn es schnell eine Umsetzung dazu im Hausverwalter gäbe.


    Denn die zur Zeit immer noch fehlende Umsetzung der für das Abrechnungsjahr 2022 erforderlichen Informationspflichten nach § 6a III HeizkostenV bereiten schon genug mühevolle Handarbeit...


    Guten Rutsch!

  • Allerdings, für meine erste Abrechnung musste ich jetzt auch wieder einen Umweg finden...

    Die bei Buhl scheinen lieber Funktionalitäten raus zu nehmen als wichtige einzubauen.....

    (Ja man merkt es vielleicht... ich bin leider zunehmend genervt vom den Release Managers ... falls die überhaupt einen haben...)

  • Gibt es im Hausverwalter nun eine Funktion, um das mit dem Thema CO2 zu bearbeiten?


    Ich denke da an einen Mieter mit Gasetagenheizung, der im laufenden Jahr zu mir kommt und eine entsprechende Erstattung haben möchte.

    Irgendwie muss ich das ja auch im HVW erfassen und möchte hierfür jetzt nicht wieder herumbasteln.

  • Ich habe das jetzt mal durchexerziert, funktioniert prima:
    Unter Stammdaten habe ich ein Umlagekonto 4505 mit der Bezeichnung CO²-Erstattung angelegt.

    Diesem Konto habe ich dann den Schlüssel pro m² zugewiesen.

    Mit dem Berechnungstool des BMWK konnte ich ganz einfach den % Wert und die Kostenverteilung ermitteln.

    Diese war in meinem Fall 80% Mieter, 20% Vermieter.

    Diese 20% mussten jetzt als Gutschrift auf die Mieter lt. Schlüssel verteilt werden.

    Ich habe dann eine Ausgaberückzahlung (Gutschrift) auf 4505 gebucht, waren bei mir 43 € und als Bankkonto das nicht genutzte Verrechnungskonto genommen. So bleibt die Gutschrift auf dem Girokonto neutral.
    Sofern buhl die Hausverwalter-Software hier nicht anpasst, bleibe ich bei dieser Variante.

  • Hi Burnie08,

    ich habe das jetzt mal genauso nachgebaut wie du oben geschrieben hast. Da entstehen folgende Probleme für mich:

    - Das Ergebnis ist völlig unzutreffend, denn der CO²-Anteil wird abhängig vom individuellen Verbrauch der einzelnen Wohneinheit berechnet, nicht von der Quadratmeterfläche.

    - Wenn unterjährig ein Mieterwechsel stattgefunden hat, wird es noch durcheinanderer.

    - Wenn ich eine EÜR generiere, dann erscheint darauf die Position Verrechnungskonto mit der betreffenden Summe. Und nächstes Jahr ist diese Summe nicht weg, aber dafür addieren sich die Vermieter-CO²-Kosten vom nächsten Jahr noch dazu. Dann steht da Jahr für Jahr mehr drin, was nie verschwindet.


    Kann ein geschickter Kollege hier mal einen Arbeitsablauf reinschreiben, wie die Verteilbeträge aus einer externen Heizkostenabrechnung so eingepflegt werden, dass der Vermieter um seinen Anteil belastet wird, und der Vermieteranteil z. B. über den Umlageschlüssel "lt. Abrechnung" auf die einzelnen Mietparteien verteilt wird?


    Man müsste ja quasi eine CO²-Rechnung mit einem negativen Betrag schreiben, und die dann auf die einzelnen Mieter umlegen über den Verteilschlüssel "lt. Abrechnung" verteilen. Die Crux ist hierbei, dass ja keine Buchung auf dem Bankkonto dazu stattfindet, sondern lediglich eine Gutschrift auf der Nebenkostenabrechnung auftaucht. Kann einer mal erklären, wie man sowas im HV365 buchhalterisch abbilden kann?

  • Hallo Grubel, Burnie08 und alle,


    genau das ist auch mein Problem. Die Belastung auf das gesamt Objekt ist halbwegs ordentlich umzusetzen mit der Anleitung von Burnie08. Aber die Belastung der einzelnen Eigentümer mit den Werten aus der Heizkostenabrechnung funktioniert nicht. Die CO2-Belastung richtet sich ja nach den Verbräuchen der Eigentümer/Mieter und nicht nach Wohnfläche. Und ein Verteilen der Kosten laut Abrechnung funktioniert nicht, weil das Gegenkonto fehlt. Man, man, man. Sowas gehört wirklich in en vernünftiges Programm. Weiß man ja auch erst seit 2 Jahren :(

  • Laut der mir vorliegenden Abrechung sieht die Berechnung wie folgt aus:


    Anlage: Berechnung Ihres Anteils an den CO2-Kosten

    Ihr Anteil an den CO2-Kosten wird in zwei Schritten berechnet:

    Zuerst erfolgt die Zuordnung der Liegenschaft zu einer Verbrauchsstufe. Hierzu wird die CO2-Emission der Brennstoffe mit CO2-Kosten der Liegenschaft in der Abrechnungsperiode durch die Gesamtwohnflche geteilt. Brennstoffe, fr die nach BEHG keine CO2-Kosten anfallen, wie zum Beispiel erneuerbare Energien, werden bei der Einstufung der Liegenschaft mit 0 kg CO2 bercksichtigt. Der ermittelte Wert in kg CO2/m2/a bestimmt die Verbrauchsstufe der Liegenschaft. Aus dieser ergibt sich ein Verteilschlssel der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter. Anschließend wird der CO2-Kostenanteil aller Mieter der Liegenschaft berechnet, indem die Kosten des CO2-Ausstoßes der Liegenschaft mit dem prozentualen Mieteranteil nach dem Stufenmodell multipliziert werden. Das Stufenmodell und weitere Informationen zum CO2-Kostenaufteilungsgesetz finden Sie unter https://www.kalo.de/rechtliche…2-kostenaufteilungsgesetz.

    Berechnung der CO2-KostenanteileLEERZEILE

    A CO²-Emission mit aufteilungspflichtigen CO2-Kosten. 8.152 kg CO²

    CO²-Emission mit nicht-aufteilungspflichtigen CO2-Kosten 0 kg CO²


    B Gesamtwohnflche der Liegenschaft 319,25m²

    LEERZEILE

    C Spezifischer Emissionswert = A : B 25,5 kg CO2/m2/aEIL

    Aus dem spezifischen Emissionswert 25,5 kg CO2/m2/a ergibt sich folgende Aufteilung der CO2-Kosten nach Verteilstufenmodell.


    Anteil Vermieter Anteil Mieter

    LEERZEILE30% 70%


    Aufgegebene Gesamtkosten: 6.981,81€

    Abzüglich CO2 Kostenanteil Vermieter 30 % von 245,02 Euro = -73,51

    Zu verteilende Kosten: 6.908,30€

  • Folgende Rückmeldung bzgl. CO2 Darstellung im HVW habe ich von Buhl erhalten:


    die Hinterlegung der Kosten für die CO2-Abgabe ist in Ihrem Programm WISO Hausverwalter möglich. In diesem Fall legen Sie bitte ein neues Umlagekonto an und benennen dieses "CO2-Steuer". Zur Hinterlegung eines neuen Umlagekontos gehen Sie bitte wie folgt vor:


    Im Menüpunkt „Stammdaten > Gebäude" wählen Sie im Bereich „Konten und Umlageschlüssel" den Punkt „Umlagekonten und Festlegung der Verteilung". Klicken Sie bitte in der unteren Menüleiste auf „Neu". Wählen Sie eine vierstellige Kontonummer und Bezeichnung für das Umlagekonto. Hinterlegen Sie die Kategorie "Heizkosten / Warmwasser (Aufteilung)". Bestätigen Sie Ihre Eingaben mit „Speichern".


    Anschließend buchen Sie bitte den errechneten Betrag für Ihre CO2-Steuer unter "Einnahmen / Ausgaben > Einnahmen und Ausgaben" auf das neu erstellte Umlagekonto. Aufgrund der gewählten Kategorie des Umlagekontos wird die CO2-Steuer zu den Heizkosten addiert. Die Verteilung der Kosten folgt der gewählten Aufteilung wie in der Heizanlage festgelegt.



    Bitte beachten Sie, dass das Programm den Anteil des Eigentümers an den CO2-Kosten nicht autmatisch berechnet. Ebenfalls passt das Programm den Rechnungsbetrag nicht automatisch an. Ziehen Sie den errechneten Anteil der CO2-Kosten gegebenenfalls von den Brennstoffkosten ab. Sie möchten die Informationen zur Berechnung der CO2-Kosten sowie die Angaben zum Effizienzbericht und dem CO2-Ausstoß zur Vollständigkeit in die Abrechnung integrieren? Hinterlegen Sie diese Informationen bitte als eigenen Text in der Abrechnung. Die Hinterlegung der jeweiligen Texte ist möglich unter "Abrechnungen > Nebenkostenabrechnung > Eigene Texte".