Im Grundbuch unseres geerbten Hauses/Grundstücks stehen aufgrund einer langen, noch laufenden Erb-Auseinandersetzung 2 mittlerweile verstorbene Miteigentümer. Beide sind vor dem 01.01.2022 verstorben.
Müssen diese Personen, anhand des Eintrags als Miteigentümer im Grundbuch, auch in der Grundsteuererklärung mit erscheinen, bis das Grundbuch bereinigt ist? Oder werden hier trotz des Grundbuches nur die noch lebenden Erben als Eigentümer aufgeführt?