Hallo zusammen,
ich kämpfe mich gerade durch die Grundsteuererklärung für meine Eigentumswohnung, bin aber an einigen Stellen überfordert.
Es handelt sich bei der Wohnung um eine Eigentumswohnung in einem größeren Objekt in NRW, welches aus ca. 70 Pflegeappartments, und 70 Eigentumswohnungen für betreutes Wohnen besteht. Meine Wohnung ist im Bereich betreutes Wohnen.
Die Plegeappartments bestehen aus Einzelzimmer und Bad, zusätzlich gibt es Gemeinschaftsräume.
Beim betreuten Wohnen handelt es sich um "normale" Eigentumswohnungen bestehend aus Wohnzimmer/Küche, Bad und Schlafzimmer.
Der Grundbesitz ist über eine Teilungserklärung in Miteigentumsanteile aufgeteilt.
Das komplette Objekt ist an einen Betreiber verpachtet.
Nun bin ich mir an einigen Stellen unsicher:
1) Ist für meine Eigentumswohnung im Bereich des betreuten Wohnen die Grundstücksart "Wohneigentum" korrekt?
2) Was muss ich in der Erklärung als Wohnfläche angeben? Lediglich die Fläche der Sondereigentums, oder muss ich auch Grundflächen der Räume, die zur gemeinschaftlichen Nutzung der Pflegeappartments vorgesehen sind, angeben?
3) Wenn die Grundflächen der Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung angegeben werden müssen, sollten diese dann zur Zeile 11 addiert werden, oder separat in Zeile 14 eingetragen werden?
4) Müssen evtl. auch Grundflächen des pachtenden Betreibers (z.B. Verwaltungsraum) mit angegeben werden, wenn sich diese auf Gemeinschaftseigentum befinden? Falls ja, wo sind diese Flächen anzugeben?
Weiß hier vielleicht jemand weiter?
Vielen Dank schon mal!