Nachzahlung bei SK 3/5 + Elterngeld zu befürchten?

  • Hallo!


    Ich habe vom Thema Steuern leider wenig Ahnung und jetzt, wo ich schwanger bin, ist es auch nicht besser geworden:-)


    Ich hoffe daher auf eure Hilfe oder Tipps!


    Mein Ehemann und ich sind aktuell beide in der SK 4 (ähnliches Gehalt) und erwarten im August/September 2023 ein Kind.


    Da ich recht gut verdiene, werde ich so oder so den maximalen Elterngeldsatz erhalten (1.800 €).


    Die Steuerklassenfrage bezieht sich für die Zeit WÄHREND der Elternzeit.


    Eigentlich wollten wir zum Beginn der Elternzeit, dass mein Mann in Steuerklasse 3 wechselt (ich in 5), damit mein Mann für uns mehr netto raushat monatlich (gemeinsame Veranlagung). Nun wurde uns aber gesagt, dass durch das Elterngeld ggf. am Ende des Jahres hohe Nachzahlungen auf uns zukommen könnten (Stichwort: Progressionsvorbehalt):


    Zur konkreten Situation:

    Ich verdiene ca. 5.000 € brutto und habe 3.000 € netto raus. Mein Mann verdient ähnlich (Jahreseinkommen ca. 56.000 € brutto), bei ihm kann es aber immer mal wieder zu Provisionen kommen.


    Mein Elterngeld wird 1.800 € monatlich betragen, mein ET ist aber erst Ende August 2023, somit habe ich für 2023 (Januar-Juli) auch noch normale Lohneinnahmen, da ich bis zum Mutterschutz arbeiten möchte (ca. 30.000 € Bruttoeinnahmen durch Lohn für Jan-Juli 2023).


    Danach plane ich in der Elternzeit (ab September 2023) 9-12 Monate Basiselterngeld zu beziehen. Ggf. danach einige Monate Elterngeldplus und nebenbei Teilzeit zu arbeiten (wenn es mit dem Baby klappt).


    Wir werden auch im Jahr 2023 haushaltsnahe Dienstleistungen von ca. 2.000 € ansetzen können, daher habe ich die letzten Jahre immer so ca. 1.500 € zurückerhalten.


    -> Wie gefährlich wäre in unserer Konstellation die Möglichkeit einer hohen Steuernachzahlung, wenn wir in die Steuerklassen 3+5 wechseln? Oder sollten wir in 4/4 bleiben? Kann ich ungefähr ausrechnen, was der "worst case" an Nachzahlungen wäre?


    -> Wie wäre es zu werten, wenn mein Mann plötzlich eine hohe Provision in 2023 verdienen würde?


    -> Falls wir in den Steuerklassen 4/4 bleiben, können wir dennoch eine gemeinsame Steuererklärung abgeben?


    Über Tipps, wie ich das alles am Besten vorher abprüfen kann (Stichwort: Einkommenssteuerschuld) wäre ich dankbar!


    LG







  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
    • Offizieller Beitrag

    Dem Forum ist eine Steuerberatung in der gewünschten Art und Weise aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet. Ich schließe den Thread daher und bitte insoweit um Verständnis.


    Im Übrigen stellt ja die Kombination III/V für sich schon nicht ohne Grund einen Veranlagungsgrund i.S.d. § 46 EStG dar. Kombiniert mit anderen steuerrelevanten Tatbeständen kann das schon nicht günstiger werden.


    Im Übrigen solltest Du Dir eine Steuersoftware, gleich welchen Anbieters, zulegen und Deine Gedanken an Fallbeispielen fiktiv durchspielen. Ansonsten kann ich Dir nur raten, einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe zwecks eingehender steuerlicher Erstberatung anzusprechen.