Einheitswertberechnung von 1993 - qm abweichend zu heute

  • Guten Morgen,


    bei Durchsicht verschiedener Dokumente von früher ist mir aufgefallen, dass der Einheitswert 1993 aufgrund Wohnfläche 140qm berechnet wurde.


    Nach aktuellem Aufmass hat besagte Wohnung mit Schrägen 175qm.


    Es wurden an der Wohnung seit damals KEINE Anbauten oder Ausbauten gemacht.


    In einem alten Formblatt zur Wohnflächenberechnung habe ich - nach absenden der Grundsteuererklärung 2022 - eine Grundflächensumme von 178 qm gefunden, von der

    Rohbaumaß abzüglich 3 v. H. und

    abzüglich bis 10 v. H. nach Paragraph 44 Abs 3

    als Ergebnis anrechenbare Wohnfläche 155 qm ermittelt wurden.


    In einem Bescheid über die Anerkennung von Wohnungen als steuerbegünstigt nach den Paragraphen 82 und 83 des 2. Wohnungsbaugesetzes wurden dann diese 140 qm zur Einheitswertberechnung vom Landratsamt bestätigt.


    Alle von mir zuvor genannten Unterlagen (178 qm Rohbaumaß, 155 qm anrechenbare Wohnfläche) lagen dem Bescheid bei.


    Es wurden also damals keine „zu niedrigen“ Angaben gemacht.


    Warum wurde da dann damals nochmal was abgezogen?


    Vielen Dank

    Sibille

    • Offizieller Beitrag

    Warum wurde da dann damals nochmal was abgezogen?

    Woher soll das ein außenstehender Wissen?


    Die Wohnflächenberechnung wird doch im Programm bei Anklicken des kleinen Fragezeichens erläutert.


    Ansonsten:

    Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV)