Ausbilder Kettensägenführerschein - Freiberufler ?

  • Guten Abend,


    ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen. Ich übe neben meinem normalen Job seit Januar die Tätigkeit als Ausbilder im Bereich Kettensägenschulungen (Kettensägenführerschein) aus. Der Chef hat dies als GmbH laufen und ich soll ihm monatlich eine Rechnung für meine Dienste schreiben. Das bedeutet ich bilde an 2-3 Samstagen aus und schreibe eine Rechnung.

    Jetzt zu meinem Problem. Habe ich mich richtig schlau gemacht und ich muss einen Antrag als Freiberufler stellen? Es handelt sich ja um eine lehrende Tätigkeit.


    Die nächste Frage wäre, warum habe ich recht hohe Abzüge wenn ich die geschätzten Jahreseinhamen von ca. 2000€ einfach mal testweise in die aktuelle Steuererklärung für letztes Jahr unter Selbständige/ 1. Freiberufliche Tätigkeit eingebe?

    Im Netz habe ich nämlich diese Aussage gefunden "Bis zu einem Einkommen von 10.908 Euro bleibt das Einkommen für ein Kalenderjahr steuerfrei (2022)."

    Vielen Dank für eure Hilfe.


    Gruß Sven

    • Offizieller Beitrag

    Ich übe neben meinem normalen Job seit Januar die Tätigkeit als Ausbilder im Bereich Kettensägenschulungen (Kettensägenführerschein) aus. Der Chef hat dies als GmbH laufen und ich soll ihm monatlich eine Rechnung für meine Dienste schreiben. Das bedeutet ich bilde an 2-3 Samstagen aus und schreibe eine Rechnung.

    Wenn Du das schon ausübst, warum fragst Du jetzt? So etwas sollte man vorab mit einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe klären. Zumindest Dein "Auftraggeber" sollte doch so einen beschäftigt haben. Also wende Dich an diesen und lass Dir die steuerlichen Zusammenhänge erklären.


    Die nächste Frage wäre, warum habe ich recht hohe Abzüge wenn ich die geschätzten Jahreseinhamen von ca. 2000€ einfach mal testweise in die aktuelle Steuererklärung für letztes Jahr unter Selbständige/ 1. Freiberufliche Tätigkeit eingebe?

    Im Netz habe ich nämlich diese Aussage gefunden "Bis zu einem Einkommen von 10.908 Euro bleibt das Einkommen für ein Kalenderjahr steuerfrei (2022)."

    Du hast einen Job und schöpfst den genannten Rahmen der amtlichen Einkommensteuertabelle (Grundfreibetrag) mit den Einkünften aus dieser Tätigkeit offensichtlich schon voll aus. Jeder darüber hinausgehende Euro, gleich aus welcher Einkunftsart, wirkt sich im Rahmen des progressiv gestalteten Einkommensteuertarifs dann natürlich voll aus. Das haben wir aber im Forum auch schon oft erklärt.