Kosten Vereinsgründung

  • Hallo,


    in 2022 habe ich einen eingetragenen und gemeinnützigen Verein - zusammen mit 6 weiteren Personen - gegründet.
    Da der Verein in 2022 auch erstmal mit NULL GELD dastand, habe ich viele Kosten aus meinem privaten Fundus bezahlt, als da wären:

    Vor dem Gründungsdatum, vor Einrichtung eines Bankkontos für den Verein:
    Software, Erstellung einer Webseite, Lizenzen, Design eines Logos.

    Nach Gründungsdatum, vor Einrichtung eines Bankkontos für den Verein:
    Bildlizenzen Webseite, Fortsetzung Webseite, Vereinssoftware, notarielle Beglaubigung der Unterschriften der Vorstandsmitglieder.

    Nach Gründungsdatum, nach Einrichtung eines Bankkontos für den Verein:
    Übersetzung Infoheft in die englische Sprache, Druckkosten für Infoheft, Software, Portokosten,

    Damit der Verein in Schwung kommt, habe ich auch ein wenig dessen Bankkonto mit Spenden aufgefüllt (ca. 800 EUR). Aber ich habe eben auch vieles direkt über mein privates Konto bezahlt, weil mir der Weg über das Vereinskonto und einer Spende zu umständlich erschien. Ferner konnte vieles nur mit Paypal bezahlt werden. Der Verein hatte aber noch kein Paypal-Konto.
    Jetzt fürchte ich, dass ich einen Fehler gemacht habe =O

    Lange Rede kurzer Sinn: Kann ich meine außerhalb des Vereins gemachten Ausgaben - vielleicht mit einem Hinweis auf das Gründungsjahr 2022 - steuerlich ansetzen?


    Liebe Grüße,

    Carsten

    • Offizieller Beitrag

    Lange Rede kurzer Sinn: Kann ich meine außerhalb des Vereins gemachten Ausgaben - vielleicht mit einem Hinweis auf das Gründungsjahr 2022 - steuerlich ansetzen?

    Was soll die Allgemeinheit mit diesen Kosten allgemeiner Vereine zu tun haben. Zumal ja auch nicht jeder Verein als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt ist.


    Klärt man so etwas nicht vor Aufnahme irgendeiner Gründungstätigkeit mal mit einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe? ?(


    Vereine & Steuern - Finanzverwaltung NRW vereine_steuern_180321.pdf

    Vereine & Steuern - Nds_Finanzministerium_Brosch_Steuertipps_Vereine.pdf

  • Lange Rede kurzer Sinn: Kann ich meine außerhalb des Vereins gemachten Ausgaben - vielleicht mit einem Hinweis auf das Gründungsjahr 2022 - steuerlich ansetzen?

    Was soll die Allgemeinheit mit diesen Kosten allgemeiner Vereine zu tun haben. Zumal ja auch nicht jeder Verein als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt ist.


    Klärt man so etwas nicht vor Aufnahme irgendeiner Gründungstätigkeit mal mit einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe? ?(


    Was erwartest Du? Dass ich hier ein ganzes Buch schreibe, warum das jetzt so gelaufen ist?
    Ganz von abgesehen, dass ich keine Antwort auf meine eigentliche Frage in Deinem Text erkennen kann (auch nicht in den PDFs), bedanke ich mich aber für die Korrektur des Forum-Ordners.

    • Offizieller Beitrag

    Ganz von abgesehen, dass ich keine Antwort auf meine eigentliche Frage in Deinem Text erkennen kann

    Es ist beantwortet:

    Was soll die Allgemeinheit mit diesen Kosten allgemeiner Vereine zu tun haben. Zumal ja auch nicht jeder Verein als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt ist.

    § 10b EStG - Steu­er­be­güns­tig­te Zwe­cke

    § 50 EStDV - Zu­wen­dungs­be­stä­ti­gung

    R 10b.1 EStH2021 Ausgaben zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d. § 10b Abs. 1 und 1a EStG


    Da dem Forum im Übrigen eine steuerliche Beratung aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet ist, schließe ich den Thread und bitte insoweit um Verständnis. Du solltest Dich bzw. die Vereinsführung sollte sich an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.