Verpflegungsmehraufwand Eintragshilfe

  • Hallo Forumsgemeinde


    Trotz dass ich mich hier über eine Stunde durchgelesen habe, will es mir immer noch nicht so richtig in den Kopf,

    wie bzw. wo genau ich den Verpflegungsmehraufwand in "WisoSteuer 2023" eintragen kann, ohne etwas falsch zu machen.


    Meine Situation ist folgende:


    Ich bin Handwerker (Arbeitnehmer) und fahre jeden Tag in meinen Betrieb (wo ich mich auch einlogge) zur Besprechung.

    Von dort fahre ich mit dem Firmenwagen an diesem Tag mehrere Baustellen an (alles in einem Ort).

    Vor Feierabend kehre ich dann wieder zum ausloggen in den Betrieb zurück.


    Im Jahr 2022 habe ich an 150 Tagen mehr als 8 Stunden gearbeitet, was mir der Arbeitgeber auch bestätigen wird.

    Eine Erstattung seitens des Arbeitgebers erhalte ich nicht.


    Auch wenn das Thema hier schon häufig angesprochen wurde, würde ich mich über jede Hilfe freuen.

    • Offizieller Beitrag

    ...klasse!


    Sollte jemand eine Antwort auf meine Frage haben, wäre ich sehr dankbar.

    Ist das selber tippen und selber suchen jetzt wirklich so schwierig?


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  • Ich bin Handwerker (Arbeitnehmer) und fahre jeden Tag in meinen Betrieb (wo ich mich auch einlogge) zur Besprechung.

    Von dort fahre ich mit dem Firmenwagen an diesem Tag mehrere Baustellen an (alles in einem Ort).

    Vor Feierabend kehre ich dann wieder zum ausloggen in den Betrieb zurück.

    Und zwischen Abfahrt vom Betrieb und Rückkehr zum Betrieb liegen mehr als 8 Stunden? Vor Feierabend lässt mich da etwas zweifeln.

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin Handwerker (Arbeitnehmer) und fahre jeden Tag in meinen Betrieb (wo ich mich auch einlogge) zur Besprechung.

    Von dort fahre ich mit dem Firmenwagen an diesem Tag mehrere Baustellen an (alles in einem Ort).

    Vor Feierabend kehre ich dann wieder zum ausloggen in den Betrieb zurück.

    Und zwischen Abfahrt vom Betrieb und Rückkehr zum Betrieb liegen mehr als 8 Stunden? Vor Feierabend lässt mich da etwas zweifeln.

    War genau mein Gedankengang. Vorher ggf. ja auch noch Rüstzeit und anschließend Nacharbeit in der Firma. Aber war ja nicht gefragt. ;)


    Im Jahr 2022 habe ich an 150 Tagen mehr als 8 Stunden gearbeitet, was mir der Arbeitgeber auch bestätigen wird.

    Was angesichts der vorgenannten Problematik zumindest diskutierbar wäre.


    Eine Erstattung seitens des Arbeitgebers erhalte ich nicht.

    Das wäre da eher mein Aufhänger im Gespräch mit dem AG.

  • Ich bin Handwerker (Arbeitnehmer) und fahre jeden Tag in meinen Betrieb (wo ich mich auch einlogge) zur Besprechung.

    Von dort fahre ich mit dem Firmenwagen an diesem Tag mehrere Baustellen an (alles in einem Ort).

    Vor Feierabend kehre ich dann wieder zum ausloggen in den Betrieb zurück.

    Und zwischen Abfahrt vom Betrieb und Rückkehr zum Betrieb liegen mehr als 8 Stunden? Vor Feierabend lässt mich da etwas zweifeln.

    Das ist korrekt - Zweifel können daher ausgeschlossen werden.

  • - Auch ohne vorheriger Rüstzeit und anschließender Nacharbeit bin ich länger als 8 Std. abwesend.

    - Das Gespräch müsste ich dann mit Vater Staat führen.

    • Offizieller Beitrag

    Das Gespräch müsste ich dann mit Vater Staat führen.

    Nö, von dem bekommst Du nur den Tagessatz multipliziert mit Deinem Grenzsteuersatz, was sich in Grenzen hält. Dein AG vorenthält Dir den Dir eigentlich zustehenden steuerfreien Verpflegungsmehraufwand in vollem Umfang. Spricht nicht für einen Betriebsrat oder Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft.