Hallo,
die Sonderabschreibung nach §7b EStG kann nur in Anspruch genommen werden für alle Bauanträge bis 31.12.2021 oder ab 01.01.2023. Mein Bauantrag wurde im November 2022 genehmigt. Mit der Fertigstellung ist im Herbst 2023 zu rechnen. Bedeutet das tatsächlich, dass ich die Sonderabschreibung nicht in Anspruch nehmen kann, weil der Bauantrag im Jahr 2022 liegt ? Oder kann ich vielleicht den Bauantrag erneut stellen, damit die Sonderabschreibung möglich wird?
Viele Grüße
Neubauer