Sonderabschreibung nach §7b Einkommensteuergesetz

  • Hallo,

    die Sonderabschreibung nach §7b EStG kann nur in Anspruch genommen werden für alle Bauanträge bis 31.12.2021 oder ab 01.01.2023. Mein Bauantrag wurde im November 2022 genehmigt. Mit der Fertigstellung ist im Herbst 2023 zu rechnen. Bedeutet das tatsächlich, dass ich die Sonderabschreibung nicht in Anspruch nehmen kann, weil der Bauantrag im Jahr 2022 liegt <X ? Oder kann ich vielleicht den Bauantrag erneut stellen, damit die Sonderabschreibung möglich wird?


    Viele Grüße

    Neubauer

  • Bedeutet das tatsächlich, dass ich die Sonderabschreibung nicht in Anspruch nehmen kann, weil der Bauantrag im Jahr 2022 liegt

    Ich denke, dass solltest du mit deinem Steuerberater absprechen.


    Hier im Forum wird geholfen, wenn eine Frage zum/mit dem Programm gestellt wird.

  • Einmal abgesehen davon, dass hier nur ein Steuerberater rechtsverbindlich antworten kann:

    a) du bist sicher nicht der Einzige, der hiervon betroffen ist

    b) ein neuer Bauantrag dürfte hier überhaupt nicht angenommen werden, da keine Änderung zum ersten und genehmigten Antrag

    c) ich sehe auch keine Aussicht auf Erfolg beim Bundesverfassungsgericht. Der Gesetzgeber hat sich im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz bewegt (meine Meinung).o


    Solche Regelungen gibt es doch zuhauf und es wird immer Leute wie dich geben, die hier scheinbar "benachteiligt" werden. Du hast deine Entscheidung zum Bauen zu einem Zeitpunkt getroffen, an dem es diese Regelung nicht gab - und daran wirst du gemessen.