Hallo in die Runde. Meine Frage/ Problem geht vermutlich sehr ins Detail der EKSt. und ist nichts Alltägliches, aber vlt weiß ja doch jemand Bescheid.
Kurze Vorgeschichte: Ich beziehe seit 2017 Krankentagegeld aus einer privaten Krankenversicherung (KEIN Krankengeld!!). Im Jahr 2019 wurde rückwirkend bis ins Jahr 2017 eine private Berufsunfähigkeitsrente ausbezahlt. Da eine BU Rente und Krankentagegeld nicht zeitgleich bezogen werden kann, musste ich das Krankentagegeld für die Jahre 2017,2018 und 2019 zurückzahlen nachdem die BU Rente rückwirkend für diese Jahre ausbezahlt wurde. Mein FA hat nur einen Bescheid der BU Versicherung bekommen, dass im Jahr 2019 ein grösserer Einmalbeitrag (Die rückwirkende Rente der Jahre 2017-2019) ausgezahlt wurde und verlangt nun daher die Abgabe der EKSt.
Ich sitze auch aktuell an dieser via Buhl Software, auch weiß ich wo ich den Eingang der BU Nachzahlung buchen muss. Die Software hat hier schon (richtigerweise) aus der Einmalzahlung nur den Ertragsanteil als Einkommen herausgerechnet. Wo aber trage ich den "Abfluss" der Rückzahlung des privaten Krankentagegeldes ein? Ich finde nirgends die Option grössere Rückzahlungen als Einkommensminderung einzutragen. Weiß hier jemand zufällig wo sowas in der Software einzutragen ist, damit die Rückzahlung des privaten Krankentagegeldes mit dem Einkommen aus der BU Nachzahlung verrechnet wird?
Danke vorab
Gruss
Chris