Kleinunternehmen und UStID im EU-Ausland verwendet

  • Hallo,


    ich bin Kleinunternehmer und konnte letztes Jahr leider keinen Steuerberater finden. Nun habe ich endlich einen, der mich für 2023 berät, für 2022 habe ich aber folgendes gemacht: Ich habe für eine Rechnung aus dem EU-Ausland meine Ust-ID angegeben. Für diesen Artikel wurde also keine UST gezahlt. Kann ich dies nun irgendwie korrekt in EÜR verbuchen, oder habe ich ein Problem, da ich eigentlich durch die Angabe der Ust-ID eine regelmäßige UST-Voranmeldung hätte machen sollen?


    Hoffe es gibt hier eine Lösung dass irgendwie in der WISO-Welt (EÜR + Steuer Sparbuch) korrekt zu verbuchen.


    In so einem Schlamassel landet man ohne Steuerberater... Gott sei Dank habe ich nun einen.


    Danke schon einmal und Gruß,

    Andy

  • Hi,


    ja, nach § 19 UStG.
    Genau den Artikel habe ich gelesen und daher hat mich der Schlag getroffen, als es hieß, dass wenn ich die UST-ID benutze, ich auch zu einer Voranmeldung verpflichtet bin.

    Nun gut. Das habe ich nicht gemacht und dafür ist es nun zu spät. Reicht es, wenn ich den entsprechenden Artikel nun mit "UST §13b USTG 19 % EU-Unternehmer" als Steuersatz verbuche und dann einfach eine Umsatzsteuererklärung abgebe? Hier wird dieser Betrag dann direkt abgegeben inklusive der Warnung, dass ich 0 Euro Voranmeldung getätigt habe. Aber das ist ja nicht mehr zu ändern. Kann man das so machen?

  • Kann man das so machen?

    Ja.

    Das Finanzamt wird Dich sicher noch zur Abgabe einer USt-Erklärung auffordern. Das ist normal, weil sie wissen wollen ob Du Deine Umsätze gemäß UStG. einhälst.

    Meiner Ansicht nach bist auf dem richtigen Weg. :thumbup:

    Und Dein neuer StBerater wird sicher auch nochmal über das vergangene Jahr schauen. ;) :thumbup:

  • Super, vielen Dank. Will die UST-Erklärung innerhalb der nächsten 2 Wochen abgeben. Hoffentlich meckert das Finanzamt nicht, dass ich keine Voranmeldung durchgeführt habe und ist zufrieden mit der UST-Erklärung, da meine gesamte UST im 2022 unter 1000 Euro lag.

    Ich werde übrigens genau so verfahren für Google Rechnungen welche über das Reverse-Charge Verfahren liefen: Damit weiße ich einfach auch die UST nun nachträglich aus.

    Also nochmal vielen Dank :)

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Kleinunternehmen und UstID im EU-Ausland verwendet“ zu „Kleinunternehmen und UStID im EU-Ausland verwendet“ geändert.