Nebengewerbe 1€ Nachzahlung bei 14,80€ Gewinn - Stimmt das?

  • Hallo zusammen!


    Ich bin jetzt kein Steuerexperte, daher nutze ich ja WISO ^^

    Aber kann mir jemand, der ein wenig Erfahrung mit dem Thema Nebengewerbe mit Kleinunternehmerregelung als Vollzeitangestellter, vielleicht weiterhelfen?

    Ich habe im Jahr 2022 einen Riesengewinn von 14,80€ mit meinem Nebengewerbe gemacht.

    Als ich die Steuererklärung mit WISO eben angefangen habe und bevor ich die Gewerbedaten eingegeben habe, zeigte mir der Steuertacho eine Rückerstattung von 633€ an.

    Nachdem ich die EÜR ausgefüllt habe, die ja nur aus Einnahmen/Ausnahmen besteht, zeigt der Steuertacho eine Nachzahlung von 1€ an.


    Ist das jetzt korrekt so?

    Gehen mir aufgrund meines Nebengewerbes wirklich 633€ flöten?


    Vielleicht kann mir jemand das mal erklären der sich auskennt :S


    LG

    David

  • schmave

    Hat den Titel des Themas von „Nebengewerbe 1€ Nachzahlung bei 14,80€ - Stimmt das?“ zu „Nebengewerbe 1€ Nachzahlung bei 14,80€ Gewinn - Stimmt das?“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Ich vermute einmal, Du "liest" da etwas falsch. Mit 14€ Gewinn gibt es sicherlich nicht 634€ Differenz bei der festgesetzten ESt laut maßgeblicher Steuertabelle.

  • Danke für deine Antwort.


    Ja anscheinend hast du recht. Wenn ich die Einnahmen/Ausgaben aus dem Gewerbe auf 0/0 setze, muss ich trotzdem 1€ nachzahlen.

    Heißt ja im Umkehrschluss, dass sich nicht einmal eine Steuererklärung gelohnt hätte, wenn ich kein Gewerbe hätte oder?


    Was ich komisch finde ist, dass WISO meine Werbungskosten beim Steuertacho auf 1200€ setzt, obwohl ich nur 467€ angegeben habe.

    Liegt das an dem Pauschalbetrag von 1200€ die auf jeden zutreffen laut WISO?

    • Offizieller Beitrag

    Was ich komisch finde ist, dass WISO meine Werbungskosten beim Steuertacho auf 1200€ setzt, obwohl ich nur 467€ angegeben habe.

    Liegt das an dem Pauschalbetrag von 1200€ die auf jeden zutreffen laut WISO?

    Genau, das ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag.