Hintergrund Option "Umsatzsteuererklärung als Kleinunternehmer"

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zu dem Menüpunkt Selbstständige - Gewerbebetriebe - Laufende Einkünfte für 2022.

    Hier habe ich meine PV-Anlage mit einer Kilowatt Peak-Leistung in Höhe von 16,23 kWp eingetragen, die sich auf einem Einfamilienhaus befindet. Weiterhin habe ich bei den Optionen "Wurde ein Teil des Stroms aus der Anlage selbst verbraucht?" und "Wurde 2022 die Besteuerung als Kleinunternehmer gewählt?" den Regler auf "Ja" gesetzt.

    Nach meinem Verständnis sollte die Anlage damit von der Einkommenssteuer befreit sein und ebenfalls keine Umsatzsteuerpflicht vorliegen. Deswegen wundert mich der Zusatz, der in der Software angezeigt wird:


    "Falls als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung für 2022 abgegeben werden soll, nutzen Sie für diese bitte das Modul 'Umsatzsteuererklärung'."


    Wieso sollte hier eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden?


    Danke für eure Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Wieso sollte hier eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden?

    Weil das FA z.B. zwecks Überprüfung der Umsatzgrenzen grundsätzlich auch für Kleinunternehmer USt-Erklärungen anfordern kann. ;)


    und "Wurde 2022 die Besteuerung als Kleinunternehmer gewählt?" den Regler auf "Ja" gesetzt.

    Die fünf Jahre Bindungsfrist sind um und das FA sowie der Abnehmer wurden entsprechend vorab informiert?

  • Vielen Dank für deine Antworten.

    Wieso sollte hier eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden?

    Weil das FA z.B. zwecks Überprüfung der Umsatzgrenzen grundsätzlich auch für Kleinunternehmer USt-Erklärungen anfordern kann. ;)

    Ah, verstehe. Das ist nicht angefordert worden :)


    und "Wurde 2022 die Besteuerung als Kleinunternehmer gewählt?" den Regler auf "Ja" gesetzt.

    Die fünf Jahre Bindungsfrist sind um und das FA sowie der Abnehmer wurden entsprechend vorab informiert?

    Ja, die Bindungsfrist ist rum. Finanzamt und Abnehmer wurden informiert und die Bestätigung, dass ich auf Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG umgestellt wurde, liegt vor.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, die Bindungsfrist ist rum. Finanzamt und Abnehmer wurden informiert und die Bestätigung, dass ich auf Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG umgestellt wurde, liegt vor.

    :thumbup: