Weiterbildung (Lehrgang) des AG außerhalb der ersten Tätigkeitsstelle - bei "Fortbildungskosten" oder "Auswärtstätigkeiten" eintragen?

  • Hallo,


    ich habe mir WISO Steuer dieses Jahr zum ersten Mal gekauft und finde die Software auch für mich als Anfänger sehr hilfreich. Leider bin ich mir jedoch unschlüssig, wo man in der Software auswärtige Lehrgänge einträgt. Gemeint sind Lehrgänge vom Arbeitsgeber (also mit beruflichem Bezug und Genehmigung des AG) außerhalb der ersten Tätigkeitsstelle, also außerhalb meines regulären Arbeitsortes. Die Frage bezieht sich also auf Lehrgänge an einem zweiten Arbeitsort des Arbeitsgebers (= beruflicher Fortbildungsstandort des AG) .

    In der Software passen für mich sowohl unter Werbungskosten die "Fortbildungskosten", aber ebenfalls unter Werbungskosten die "Auswärtstätigkeiten" (hier entweder Dienstreise oder "sonstiger Anlass").
    Soweit ich im Internet recherchiert habe, sind alle beruflich-gebundenen Tätigkeiten außerhalb der ersten Tätigkeitsstelle Dienstreisen, also auch u.a. Weiterbildungen. Ich kann ja natürlich aber nicht bei beiden genau dasselbe eintragen, zumal es bei beispielsweise 20 Fortbildungen schon jetzt aufwendig ist, alle einzeln aufzulisten.

    Unter "Fortbildungskosten" sowie "Auswärtstätigkeiten" sind mehr oder weniger ja dieselben Felder auszufüllen (Zweck, Anschrift, Kilometer / entstandene Kosten).


    Weiß jemand, wo ich diese Fortbildungen also eintragen müsste? :/

    • Offizieller Beitrag

    Einfach mal die vorstehenden erläuternden Fragezeichen anklicken bzw. die rechtsseitigen Erläuterungen lesen, dann ist der Unterschied erklärt. ;)

  • Hallo miwe4,


    zunächst danke für die Antwort.

    Beispiel: eine Fortbildung vom 1.1-2.1.22, an einem Arbeitsort des Arbeitgebers (= nicht erste Tätigkeitsstelle). An beiden Tagen fährt man vom Wohnort zur Fortbildung (sagen wir Entfernung: 30km) und danach wieder nach Hause. Die Fortbildung an sich dauert an beiden Tagen je 8h.

    Ich hatte schon die Erläuterungen durchgelesen, aber stecke nun in der Sackgasse. Schlussendlich kann ich sowohl bei Fortbildungskosten (ja, der berufliche Zusammenhang existiert) z.B. diese berufliche Fortbildung X eintragen (bei Kosten dann in dem Fall ohne Fahrtkosten und Verpflegungsgeld?) und dann zusätzlich bei Auswärtstätigkeit dieselbe Fortbildung unter "Dienstreise" (da an einem anderen Ort stattgefunden) und dort für den 1.1.-2.1.22 die Verpflegungspauschale und Reisekosten (Hin- und Rückweg, d.h. im Beispiel oben 30kmx4 x 0,30cents) absetzen.

    Verstehe ich das so richtig oder hättest Du noch einen Tipp zu meinem möglichen Denkfehler? Mich irritiert etwas, dass unter "Auswärtstätigkeit" leider keinerlei Hinweis auf die Abgrenzung zu den Fortbildungen erläutert wird.

  • Da bin ich mir nicht so sicher. Auf diversen Steuerwebseiten steht geschrieben, dass Bildungsmaßnahmen/Lehrgänge/Fortbildungen außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte als Reisekosten absetzbar sind, bspw.


    Zitat

    2. Reisekosten

    Ein wichtiger Posten bei jeder Ausbildung oder Fortbildung sind die Fahrt-, Verpflegungs-, Übernachtungs- und Reisenebenkosten.

    Bildungsmaßnahme außerhalb der Tätigkeitsstätte

    Nehmen Sie als Arbeitnehmer im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses an einer Bildungsmaßnahme außerhalb Ihrer "ersten Tätigkeitsstätte" teil, handelt es sich um eine Auswärtstätigkeit. Gleiches gilt bei Lehrgängen, Kursen, Seminaren usw. außerhalb des Arbeitsverhältnisses. Dies betrifft beispielsweise Personen, die sich neben ihrem Beruf abends und am Wochenende weiterbilden oder eine Ausbildung absolvieren. Die Aufwendungen können Sie nach Reisekostengrundsätzen als Werbungskosten geltend machen.

    (1) Fahrtkosten: Die Fahrten sind - wie bei einer Auswärtstätigkeit - mit den tatsächlichen Kosten oder mit der Dienstreisepauschale von 30 Cent je gefahrenen km absetzbar. Dies gilt zeitlich unbegrenzt. Nicht anwendbar ist die Entfernungspauschale, denn diese kommt nur bei Fahrten zwischen Wohnung und "erster Tätigkeitsstätte" (ab 2014) bzw. regelmäßiger Arbeitsstätte (bis 2013) in Betracht. (Quelle: Link zu Fremdanbieter durch Moderator entfernt)

    • Offizieller Beitrag

    Auf diversen Steuerwebseiten steht geschrieben, dass Bildungsmaßnahmen/Lehrgänge/Fortbildungen außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte als Reisekosten absetzbar sind, bspw.

    Dann lies doch mal nach, nach welchen Grundsätzen Fortbildungskosten ermittelt werden, sofern sie außerhalb des Ortes der 1. Tätigkeitsstätte stattfinden. Deshalb sind und bleiben es aber dem Grunde nach Fortbildungskosten.


    Ganz abgesehen davon musst Du, wie schon gesagt, nur die Programmhilfen lesen.


    Bitte keine Links zu Fremdanbietern. Den o.g. Link habe ich daher gelöscht.


    Ansonsten muss man nicht lange suchen, sondern gibt einfach mal auf den Onlineseiten von Buhl ein passendes Stichwort ein:
    Fortbildungskosten absetzen: So geht’s - Quelle: Buhl steuernsparen.de