Besonderes Kirchgeld in Wiso Steuer 2023 für das Jahr 2022

  • Hallo.


    Nach der Tabelle der evangelischen Kirche in Westfalen müssen wir auch für das Jahr 2022 wieder das besondere Kirchgeld bezahlen. Situation: Mann Alleinverdiener, Ehefrau in Kirche, ohne Einkommen.


    Wenn ich unter der Maske persönliche Daten, die Kirchensteuerpflicht für die Ehefrau eingebe müsste sofort das besondere Kirchgeld in der Berechnung berücksichtigt werden. In den Programmversionen der letzten Jahre hat das immer funktioniert nur in Wiso Steuer 2023 geschieht das nicht.


    Wenn man auf Berechnung geht, werden nur 0 Euro angezeigt.


    Im letzten Jahr standen dort 96 Euro. Im Jahr davor standen dort merkwürdigerweise auch 0 Euro was wir jetzt erst festgestellt haben. In den Jahren davor stand das Kirchgeld jährlich drin. Laut zu versteuerndem Einkommen muss das auf jeden Fall bezahlt werden.


    Vielleicht kann mir hier geholfen werden... Vielen Dank schon einmal.

  • stego_007

    Hat den Titel des Themas von „Besonderes Kirchgeld in Wiso Steuer 2023 für das 2022“ zu „Besonderes Kirchgeld in Wiso Steuer 2023 für das Jahr 2022“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Das muss sich doch aus der Steuerberechnung nebst detaillierter Erläuterungen ergeben. Vielleicht ergibt sich nach den Besteuerungsgrundlagen, die wir hier ja nicht sehen können, ja eben kein festzusetzendes besonderes Kirchgeld.

  • Unser Steuerfall ist jedes Jahr gleich. Merkwürdigerweise wird es nur nicht in der Version für die Steuererklärung 2022 und 2020 berücksichtigt. Ansonsten immer.

    Ich kann auch keine detaillierten Erläuterungen finden. Es steht in den Berechnungen überall da wo festzusetzende Kirchensteuer steht "keine" "ev" und 0 Euro. Außer in den Jahren wo es berechnet wurde.

    Wo finde ich denn die detaillierten Erläuterungen?

  • Danke erst einmal für die Antwort vorhin. Im Jahr 2020 lagen wir im Gegensatz zu den anderen Jahren unter der Bemessungsgrundlage für das besondere Kirchgeld. Und da für das Jahr 2022 erst ab 40.000 Euro versteuerndes Einkommen das besondere Kirchgeld erhoben wird, liegen wir nun auch wieder unter der Bemessungsgrundlage.

    • Offizieller Beitrag

    Danke erst einmal für die Antwort vorhin.

    Gerne. :)


    Im Jahr 2020 lagen wir im Gegensatz zu den anderen Jahren unter der Bemessungsgrundlage für das besondere Kirchgeld. Und da für das Jahr 2022 erst ab 40.000 Euro versteuerndes Einkommen das besondere Kirchgeld erhoben wird, liegen wir nun auch wieder unter der Bemessungsgrundlage.

    War ja auch so meine Vermutung. ;)

    Vielleicht ergibt sich nach den Besteuerungsgrundlagen, die wir hier ja nicht sehen können, ja eben kein festzusetzendes besonderes Kirchgeld.