Fahrgeld Arbeitgeber

  • Guten Abend,


    auf meiner Lohnabrechnung sind monatlich 25 Euro als Fahrgelderstattung aufgeführt, die zum Gesamtbrutto und dementsprechend auch zum Steuerbrutto zählen. Versteuert wird individuell, und auf der Lohnsteuerbescheinigung steht nichts unter Zeile 17 oder 18.


    In diesem Fall kann man normal die Entfernungspauschale ansetzen in der Steuererklärung, richtig?


    Danke und einen schönen Abend.

    • Offizieller Beitrag

    auf meiner Lohnabrechnung sind monatlich 25 Euro als Fahrgelderstattung aufgeführt, die zum Gesamtbrutto und dementsprechend auch zum Steuerbrutto zählen.

    Wirklich voll besteuert und nicht hinten wieder glattgerechnet? Wäre schon sehr ungewöhnlich, dass ein AG dies so macht. Das würde ich erst noch einmal klären, denn ansonsten müsste man sie selber bei steuerfreien Erstattungen Dritter erklären und durch den AG als solche gesondert bescheinigen lassen. Genaueres sollte sich aus den monatlichen Lohnabrechnungen ergeben.

  • Guten Morgen,

    danke für die Antwort.

    Das Gesamtbrutto, welches die Fahrtkosten enthält, wird lediglich durch die Zahlungen in eine Pensionskasse verringert auf das Steuerbrutto.

    Dieses wird dann versteuert. Auf dem Foto anbei ist das Fahrgeld der 2. Posten von oben, also steuerpflichtig.


  • Gibt es evtl. noch eine Meinung zu meinem letzten Eintrag bzw. dem Foto?

    Meiner Meinung nach ist das sogenannte Fahrgeld (2. Posten von oben) voll / individuell versteuert. Deshalb auch kein Eintrag bei Zeile 17/18 der Lohnsteuerbescheinigung und daher keine Minderung der Entfernungspauschale dadurch.

    Danke vorab!