Best practice: EÜR-UstVa-EstE-UstE

  • Hallo zusammen,


    ich bin nebenberuflich als Freiberufler (Künstler) tätig. Bisher war ich ein Kleinunternehmer aber letztes Jahr war ein gutes Jahr und seit Januar 2023 bin ich nun umsatzsteuerpflichtig. Das ist eine neue Situation für mich. Bisher hatte ich im Rahmen der Einkommensteurerklärung die EÜR fertiggemacht und alles zusammengeschickt. Das ganze hatte ich einmal im Jahr in ca. 8 Stunden erledigt.

    Jetzt beschäftige ich mich mit UStVa (Quartalsweise) und ich sehe, dass ich einen Workflow brauche.


    Ein Ablauf könnte vielleicht so sein (soweit ich die Software gesehen habe):

    - Buchhaltung mit EÜR-Modul diszipliniert erledigen. Hier habe ich Angst vor gefühlt 1000 Konten, die ich überhaupt nicht verstehe.

    - Daraus (hoffentlich automatisch) UStVa und UstE erstellen und senden.

    - Daraus kann ich auch EÜR erstellen (wieder hoffentlich automatisch). Hier verstehe ich nicht, wie die Abschreibungen (z.B. Rechner über 3 Jahre) oder Arbeitszimmerkosten berücksichtigt werden.

    - Einkommensteuererklärung zusammen mit EÜR senden: Hierbei soll ich die EÜR importieren (vom detaillierten EÜR-Modul) und ich weiß nicht, ob das gut klappt.


    Ich bin mir sicher, dass ich hier nicht der einzige bin aber ich konnte bisher keine direkte Lösung in Forum finden.


    Kann man mit diesem Ablauf arbeiten?

    Sind meine Bedenken (Abschreibungen, Import-Probleme, usw.) berechtigt? Soll man EÜR immer händisch vervollständigen?

    Kann ich Einkommensteuererklärung und EÜR separat schicken (also EÜR von EÜR-Modul und EstE von EstE modul)? Ich fand bisher die EÜR im EstE-Modul sehr einfach zu bedienen und die Abschreibungen usw. wurden jedes Jahr automatisch berücksichtigt.


    Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!

  • Das sind die Basics vom Steuer-Sparbuch, EÜR mit dem Modul erstellen, daraus die ggf erf USt.-VA und USt.-Erklärung. Im Folgejahr neue Programmversion kaufen und die Einkommensteuererklärung erstellen. In die Kontierung und das drumherum kann man sich einlesen oder einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe beauftragen.