Umzugskosten Zeile 21

  • Hallo Zusammen,


    ich habe in 2021 einen Umzug gemacht. Das Umzugsunternehmen wurde vom AG direkt gezahlt. Ich habe nichts bezahlt.


    Auf der diesjährigen Lohnsteuerbescheinigung für 2022 ist in Zeile 21 dieser Betrag angegeben. Da ich nichts selbst gezahlt habe und auch die Rechnung des Umzugsunternhemens direkt an den Arbeitgeber ging -muss ich das in irgendeiner Form melden?

    Wird der Betrag mir nun angerechnet?


    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    ich habe in 2021 einen Umzug gemacht. Das Umzugsunternehmen wurde vom AG direkt gezahlt. Ich habe nichts bezahlt.

    Auf der diesjährigen Lohnsteuerbescheinigung für 2022 ist in Zeile 21 dieser Betrag angegeben.

    Und wie passt das mit der für Zeile 21 der Lohnsteuerbescheinigung eindeutigen Beschreibung "steuerfreie AG-Leistungen bei doppelter Haushaltsführung" zu tun?


    Die möglichen und wahrscheinlichen Konsequenzen kannst Du Dir doch selber in der Software ansehen. Damit wird auch ein Eintrag bei den Werbungskosten anlässlich doppelter Haushaltsführung angelegt mit einem entsprechenden Hinweis für Dich. Den bekommst Du dann auch bei der Prüfberechnung nochmals.


    Bei steuerfreier AG-Erstattung eines Umzugs wäre ja erst einmal zu prüfen, ob der Umzug aus nahezu ausschließlich beruflichen Gründen erfolgte. Und das hat ggf. ganz andere Tatbestandsvoraussetzungen zu erfüllen als eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung.

  • Auch Erstattungen könne in Zeile 21 angegeben werden (wobei das ja keine wirkliche Erstattung war). Es war in dem Fall ein Umzug auf berufliche Veranlassung.


    Mir zeigt das Programm als Konsequenz lediglich an, das bei „meiner Frau die Erstattungen die laufenden Kosten übersteigen“ . Und das man diese Erstattung als steuerpflichtigen Arbeitslohn berechnen lassen kann. Damit kann ich aber nichts anfangen, da der Arbeitgeber in 2021 einfach die Rechnung des Umzugsunternehmens gezahlt hat. Ich hatte ja keine Kosten und habe daher auch damals nur die sonstigen Umzugskosten als Pauschale abgesetzt.

    Eine doppelte Haushaltsführung hatten wir nicht.


    Daher ja auch meine Nachfrage hier, wie damit umzugehen ist.

    • Offizieller Beitrag

    Auch Erstattungen könne in Zeile 21 angegeben werden (wobei das ja keine wirkliche Erstattung war).

    Wer sagt das und wo steht das?


    Die Beschriftung der Zeilen in der Lohnsteuerbescheinigung hat schon ihren rechtlichen Hintergrund:

    Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2020 - LStH 2022 Anhang 23 - BMF-Schreiben vom 9.9.2019 (BStBl I S. 911)


    Mir zeigt das Programm als Konsequenz lediglich an, das bei „meiner Frau die Erstattungen die laufenden Kosten übersteigen“ . Und das man diese Erstattung als steuerpflichtigen Arbeitslohn berechnen lassen kann.

    Und das ist genau das, was ein gewissenhaft arbeitender Mitarbeiter der Finanzverwaltung ggf. machen wird. Aus diesem Grund macht das Programm Dich auf diese "Möglichkeit" bereits an dieser Stelle aufmerksam.


    Auf der diesjährigen Lohnsteuerbescheinigung für 2022 ist in Zeile 21 dieser Betrag angegeben.

    Damit kann ich aber nichts anfangen, da der Arbeitgeber in 2021 einfach die Rechnung des Umzugsunternehmens gezahlt hat. Ich hatte ja keine Kosten und habe daher auch damals nur die sonstigen Umzugskosten als Pauschale abgesetzt.

    Die zeitliche Unstimmigkeit in diesem Zusammenhang ist Dir hoffentlich aufgefallen. Ansonsten hat entweder der AG Kosten getragen, die ihm selber in seinem Namen und auf seine Rechnung entstanden sind oder Dir sind Kosten entstanden, die Dir der AG steuerfrei erstattet hat.


    Aber da Du ja meinst es hat mit dem Eintrag seine Richtigkeit, musst Du selber weitersehen.

  • Wer sagt das und wo steht das?


    Die Beschriftung der Zeilen in der Lohnsteuerbescheinigung hat schon ihren rechtlichen Hintergrund:

    Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2020 - LStH 2022 Anhang 23 - BMF-Schreiben vom 9.9.2019 (BStBl I S. 911)

    Das heißt der Arbeitgeber hätte es gar nicht in Zeile 21 angeben dürfen?



    Und das ist genau das, was ein gewissenhaft arbeitender Mitarbeiter der Finanzverwaltung ggf. machen wird. Aus diesem Grund macht das Programm Dich auf diese "Möglichkeit" bereits an dieser Stelle aufmerksam.

    Ich verstehe die Antwort nicht. Das was ich wissen will, ist doch: Muss ich gegebenenfalls dem Finanzamt nochmal mitteilen, dass die Kosten für das Umzugsunternehmens in 2021 die entsprechende Höhe hatte, die in Zeile 21 angegeben ist? Obwohl ich die Kosten gar nicht selbst getragen habe und mir auch nichts erstattet wurde?


    Hat der Arbeitgeber einen Fehler gemacht und wie ist damit umzugehen?


    Und: Darf das Finanzamt den Betrag trotzdem als steuerpflichtigen Arbeitslohn versteuern? Sollte ich das also vorher irgendwie klären?



    Die zeitliche Unstimmigkeit in diesem Zusammenhang ist Dir hoffentlich aufgefallen. Ansonsten hat entweder der AG Kosten getragen, die ihm selber in seinem Namen und auf seine Rechnung entstanden sind oder Dir sind Kosten entstanden, die Dir der AG steuerfrei erstattet hat.


    Aber da Du ja meinst es hat mit dem Eintrag seine Richtigkeit, musst Du selber weitersehen.

    Was willst du damit sagen? Ich hatte in 2021 den Umzug. Das Umzugsunternehmen wurde in 2022 vom Arbeitgeber bezahlt. In 2023 hat der AG den Betrag nun in Zeile 21 gepackt.


    Vielleicht hat es ja nicht seine Richtigkeit, daher frage ich ja hier wie damit umzugehen ist.