Hallo,
ich hätte da zwei Verständnisfrage:
1. (Person Waldemar)
Wenn in der Lohnsteuerbescheinigung bei Punkt 2 Anzahl "U" 0 drinsteht, dann bestand doch auch kein Anspruch auf Krankengeld und ich muss bei "Enthaltene Beiträge, aus denen sich kein Anspruch auf Krankengeld ergibt" den vollen Betrag eintragen (Betrag = Lohnsteuerbescheinigung Punkt 25).
2. (Person Paulina)
Wenn in der Lohnsteuerbescheinigung bei Punkt 2 Anzahl "U" 1,2,3 usw. drinsteht, kann ich davon ausgehen, dass die Person Krankengeld bezogen hatte