Übernommene Krankenversicherungsbeiträge der Kinder in der Ausbildung nicht anerkannt

  • Hallo,

    mein Sohn ist Auswärtig in Ausbildung (Es ist eine private Schule für Grafik Design, er bekommt keinen Lohn, jobbt nur in den Ferien). Ich habe für Ihn Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge übernommen. Diese habe ich auch tatsächlich bezahlt (Private KV).

    Mein Sohn hatte eine eigene Steuererklärung eingereicht, bei der die KV- und PV-Beiträge automatisch übernommen wurden, da diese ja automatisch an das Finanzamt übermittelt werden. Einfluss auf seine Steuer hatte das keine.

    Nun haben meine Frau und ich unsere Steuererklärung abgegeben und die KV- und PV-Beiträge unseres Sohnes wurden nicht mehr berücksichtigt. Hierzu haben wir einen Einspruch abgegeben.

    Der Finanzbeamte hat mich hierzu angerufen und meinte er könne das nicht mehr berücksichtigen, da die Steuererklärung unseres Sohnes ja bereits rechtskräftig wäre (wir haben unsere Steuererklärung tatsächlich deutlich später abgegeben).

    Kann man da wirklich nichts mehr machen? Gibt es hier Erfahrungen?

    • Offizieller Beitrag

    Mein Sohn hatte eine eigene Steuererklärung eingereicht, bei der die KV- und PV-Beiträge automatisch übernommen wurden, da diese ja automatisch an das Finanzamt übermittelt werden.

    Was ohne anderslautenden Antrag auch richtig ist.


    Einfluss auf seine Steuer hatte das keine.

    Das spielt keine Rolle.


    Nun haben meine Frau und ich unsere Steuererklärung abgegeben und die KV- und PV-Beiträge unseres Sohnes wurden nicht mehr berücksichtigt.

    Was aufgrund des obigen Tatbestands ebenfalls zutreffend ist.


    Der Finanzbeamte hat mich hierzu angerufen und meinte er könne das nicht mehr berücksichtigen, da die Steuererklärung unseres Sohnes ja bereits rechtskräftig wäre (wir haben unsere Steuererklärung tatsächlich deutlich später abgegeben).

    Womit er auch wieder recht hat.


    Kann man da wirklich nichts mehr machen?

    M.E. kann man da nichts mehr machen.

  • Hallo,

    zu diesem Fall hätte ich eine Frage. Was passiert wenn die Krankenversicherung weder beim Kind noch bei den Eltern angesetzt wird. Natürlich ist es verlorenes Geld für die Eltern. Aber hat es sonst Konsequenzen seitens Finanzamt?

    • Offizieller Beitrag

    Aber hat es sonst Konsequenzen seitens Finanzamt?

    Was soll das für Konsequenzen haben, wenn Du bzw. Dein Kind einen Aufwand nicht geltend machst/macht?

  • Ich kenne mich da nicht so aus. Ich dachte nur vielleicht gibt es eine Pflicht die Daten die ans Finanzamt automatisch übermittelt werden auch anzugeben. Egal ob es positiv oder negativ für denjenigen ist

  • Was passiert wenn die Krankenversicherung weder beim Kind noch bei den Eltern angesetzt wird.

    In der Regel berücksichtigen die Finanzämter nicht erklärte KV- und PV-Beiträge des Kinds von Amtswegen im Steuerbescheid für das Kind,

    bei den Eltern nur dann, wenn sie in der Steuererklärung der Eltern ausdrücklich geltend gemacht und beim Kind weggelassen werden

    bzw, für das Kind keine Steuererklärung eingereicht werden muss.

    • Offizieller Beitrag

    In der Regel berücksichtigen die Finanzämter nicht erklärte KV- und PV-Beiträge des Kinds von Amtswegen im Steuerbescheid für das Kind,

    bei den Eltern nur dann, wenn sie in der Steuererklärung der Eltern ausdrücklich geltend gemacht und beim Kind weggelassen werden

    bzw, für das Kind keine Steuererklärung eingereicht werden muss.

    flottesteuer fragt ja nur nach den Konsequenzen und da gibt es keine. Insoweit bitte an der Fragestellung oreientieren.


    Von Amts wegen kann, muss aber nicht zwingend. Es kommt ja immer darauf an, ob und was wie übermittelt wurde und ob ggf. der Schalter umgelegt wurde.


    Abgesehen davon würde ich als Bearbeiter diese Kosten beim Kind gerade nicht von Amts wegen ansetzen, wenn man bei überschlägiger Prüfung schon sieht, dass sich diese nicht auswirken würden und sich der Antragssteller durchaus etwas bei deren Nichtansatz gedacht haben kann. Und wenn die Eltern dann den Ansatz in Ihrer Steuererklärung vergessen, ist es halt so. Nach Bestandskraft wenig Chancen.