Hallo,
leider finde ich zu meiner aufkommenden Frage bislang noch keine Antwort hier im Forum und deshalb stelle ich hier erstmalig eine Frage zur Diskussion:
Händler A verkauft über die Verkaufsplattform eBay gewerbliche Waren mit dem Versand ins europäische Ausland.
Der Händler ist angemeldet zum OSS-Verfahren und macht hier, wie vorgesehen, seine Quartalsmeldungen und Zahlungen der jeweiligen Mehrwertsteuer auf das Sonderkonto der Bundeskasse Trier. Die Daten dazu erhält er über Taxdoo und dessen Schnittstelle zur Verkaufsplattform.
Zur Berechnung der abzuführenden Mehrwertsteuer wird bei dem OSS-Verfahren ja der Umsatz des jeweiligen Landes in Landeswährung genommen und bei einer Fremdwährung mit dem Umrechnungskurs der EZB (zum letzten Werktag; Ausnahme Wochenende/Feiertage usw.) für die Steuerlast in Euro umgerechnet.
Beispiel: Umsatz 100 Dänische Kronen / 7,453 Euro/Kronen = 13,42 Euro Umsatz
Die Verkaufsplattform eBay zeigt die Preise für den dänischen Kunden in Euro an, rechnet aber natürlich mit einem eigenen Kurs den dänischen Kunden in DKK ab.
Und hier gibt es dann natürlich Diskrepanz zwischen Umsatz, der auf das Konto des Verkäufers fließt und die spätere Berechnung der Umsatzsteuer.
Beispiel: Auf dem Lieferschein für den Kunden steht 13,40 Euro; für die spätere OSS-Anmeldung wird durch den Umrechnungskurs der EZB ein Umsatz von 13,42 zu Grunde gelegt, da es scheinbar zwei Umrechnungskurse gibt.
Für die Berechnung der OSS-Steuerlast ist es klar: Hier wird der umzurechnende Fremdwährungsbetrag heran gezogen.
Wie verhält es sich jetzt aber mit den späteren Angaben in einer EÜR: Wird hier der von eBay an den Händler überwiesene Betrag genommen oder der Betrag für die Steuerlast nach Umrechnung mit dem EZB-Kurs?
Ich würde rein gefühlsmäßig sagen, dass der von eBay an den Händler überwiesene Betrag für die EÜR genommen wird, ähnlich wie bei einem Import aus Drittstaaten, bei dem der zu überweisende Betrag zur Grund gelegt wird und nicht der Betrag, der vom Zoll abgerechnet wurde.
Habt jemand von euch in dem Erfahrung in so einem Fall?