Freiberufliche Tätigkeit Ehepartner bei Zusammenveranlagung

  • Hallo zusammen,


    Ich verdiene deutlich mehr als meine Frau, die aktuell noch Studentin ist. Ich will deshalb eine Zusammenveranlagung durchführen. Meine Frau hat nur eine kleine Nebentätigkeit an der Uni, die ich auch entsprechend in der App eintragen konnte.


    Meine Frau ist außerdem als Freiberufler angemeldet. Sie hatte zwar keine Einnahmen oder Ausgaben aus dieser Tätigkeit im letzten Jahr, musste aber in der Vergangenheit in diesen Fällen dem Finanzamt trotzdem immer mitteilen, dass sie keine Aufträge angenommen hat.


    Ich kann in der App nun nur Selbstständige und freiberufliche Tätigkeiten für mich eingeben, allerdings nicht für den Ehepartner. Muss Sie das separat machen, können wir in dem Fall überhaupt keine Zusammenveranlagung machen, oder verstehe ich nur die App nicht richtig?


    Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte.


    Schönes Restwochenende!

    Gero

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann in der App nun nur Selbstständige und freiberufliche Tätigkeiten für mich eingeben, allerdings nicht für den Ehepartner.

    Wenn die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung nach den eingegebenen Grunddaten gegeben sind und der Ehemann keine Einkünfte i.S.d. §§ 13, 15, 18 EStG hat, dann sollte das für die Ehefrau problemlos mit der Anlage S funktionieren. In der Desktop-Version (Windows) geht das problemlos, die App nutze ich allerdings nicht.