Hallo,
es gibt Neuigkeiten: Laut DRV ist das alles so korrekt und ich habe dann mal den Fall im Buhl-Kundensupport dargelegt, warum die Eingabe des Anpassungsbetrags nicht möglich ist. Antwort: "Wenn es sich bei der gesamten Rente um eine Nachzahlung handelt, wie hier beschrieben, dann unterliegt diese der Fünftel-Regelung. Die Rentenbesteuerung spielt dann keine Rolle mehr und daher kann auch kein Anpassungsbetrag erfasst werden. Rentennachzahlungen und Nachzahlungen von Ruhegehaltsbezügen für frühere Jahre sind außerordentliche Einkünfte. Nach § 34 Abs. 1 EStG und nach R 34.4 EStR werden diese ermäßigt besteuert."
Jetzt muss ich nur noch herausfinden, wo im Programm diese Einnahmen einzugeben sind. Unter "Weitere Einkünfte" lässt sich die Nachzahlung nicht so recht einordnen. Es ist ja weder die Überlassung von Containern noch sind es Abgeordnetenbezüge oder eine Unterhaltsleistung und was da sonst noch angeboten wird. Kann mir jemand sagen, wo diese Einnahme hingehört?
Hallo,
also ich habe hier ein ganz schönes "fiktives" Problem für das Steuerjahr 2021.
Nachzahlung volle Erwerbsminderungsrente 76.632 Euro
Höhe der Nachzahlung für mehrere Jahre 76.632,00 €
Rentenbeginn 01.08.2013 (Rentenende 30.04.2018)
3.319 Euro Rentenanpassungsbetrag, bei Wiso nicht möglich einzutippen.
Altersrente 22.221 Euro
Beginn 01.05.2018
Vorhergehende Rente 01.08.2013 bis 30.04.2018
Rentenanpassung 1.072
Bescheinigung frisch geladen (blauer Knop mit weißem Dreieck):
Einkünfte 66.759
Bescheinigungen kontrolliert (grüner Haken)
Einkünfte 65.607
Finanzamt und ein Test bei MeinElster.de rechnen mit 66.759 Euro Einkünften, also 1.152 Euro mehr als Wiso-Steuersparbuch 2022 (für VZ 21)
Was ist richtig?