Photovoltaik, Einspeiseabrechnung, Umsatzsteuer

  • Hi,


    nachdem ich bisher die USt-Erklärung immer direkt mit Elster gemacht hatte, wollte ich sie für 2022 mal vom Buhl Programm erledigen lassen. Allerdings habe ich ein Problem, die Abrechnung des Netzbetreibers Centgenau einzugeben. Denn die Abrechnung erfolgt dort nicht so, dass ein von mir zu erstattender oder mir zu zahlender Nettobetrag berechnet wird, auf den dann Umsatzsteuer angewendet wird. Sondern der Netzbetreiber saldiert Abschläge und Einspeisungen getrennt nach Netto, USt und Brutto, und kommt so zu einem in der (in diesem Jahr) Gutschrift aufgewiesenen Betrag, der aufgrund von Rundungsdifferenzen um ein paar Cent von einer auf den Nettoerstattungsbetrag errechneten Umsatzsteuer abweicht.



    Das würde ich gerne so im Programm eingeben (vor dem Hintergrund, dass die ausgewiesene USt abgeführt werden muss).


    Während ich bei Elster Beträge manuell berechnen konnte, finde ich im Wiso Steuersparbuch bei der Eingabe für Photovoltaikanlagen kein Feld, in dem ich manuell berechnete Beträge (brutto, netto, USt) eingeben kann. Selbständige -> Gewerbetreibende -> Photovoltaikanlage - Laufende Einkünfte -> Einnahme-Überschussrechnung -> Betriebseinnahmen bietet nur die Möglichkeit, netto oder brutto anzugeben, nicht aber die USt selbst (vermeintlich falsch) auszurechnen.


    Habe ich das entsprechende Eingabefeld übersehen? Oder muss ich tatsächlich dafür nach wie vor auf Elster zurückgreifen?


    Danke!

  • Das ist in der Tat innerhalb der Einnahme-Überschussrechnung.


    Ich gehe auf Selbständige -> Gewerbe - Laufende Einkünfte (für die Photovoltaikanlage). Im Punkt Einnahme-Überschuss-Rechnung muss ich Angaben zur Gewinnermittlung machen. Unter "Betriebseinnahmen" sind dann als erstes die Zahlungen vom Netzbetreiber (netto) anzugeben. Dort kommt die Tabelle, die ich meine: Ich kann die Zahlungen netto oder brutto eingeben, was für die Abschlagszahlen prima funktioniert. Aber die Abrechnung des Netzbetreibers, bei der für die Abrechnungszahlung die ausgewiesene Umsatzsteuer nicht 19% entspricht, bekomme ich dort nicht centgenau angegeben.


    Ich hoffe, das war verständlich erklärt...

    • Offizieller Beitrag

    Warum nutzt Du nicht einmal die Forumssuche und liest mal PV Anlage oder Photovoltaik - Anwendungstool in WISO Steuer 2023 nach Rechtsänderung?


    und warum nimmst Du da nicht die Möglichkeit - Einnahme Überschuss Rechnung - ?

    rechnet alles aus, Einnahmen/Ausgaben, macht die Ust.Va´s /Erklärung u.v.m.

    Und was soll ihm das bezüglich Rundungsdifferenzen bringen? Die gibt es hier wie dort und lassen sich bekanntlich nicht verhindern und sind allen bekannt. Die Forumssuche bringt da doch genug Threads zu. Abgesehen davon ist zu vermuten, dass er gerade EÜR zu ESt-Zwecken ab dem 01.01.2022 nicht meht benötigt.

  • Warum nutzt Du nicht einmal die Forumssuche und liest mal PV Anlage oder Photovoltaik - Anwendungstool in WISO Steuer 2023 nach Rechtsänderung?

    Ich habe im Forum und per Google gesucht - ausführlich und nach meinen Fähigkeiten -, bevor ich mich extra für diese Frage dann doch mal hier angemeldet habe.

    Die von Dir verlinkten Threads habe ich gelesen. Dort wird im Wesentlichen über die Frage des Ob und Wie der EÜR, Weinen um nicht mehr verrechenbare Verluste etc. gesprochen. Das ist mir soweit alles klar. Ich will auch nur die USt erklären und fände es praktisch, die entsprechende Funktionalität von Wiso Steuer 2023 dafür nutzen zu können - scheitere aber an der Bedienung.


    Meine Frage ist tatsächlich nur, ob/wie ich in Wiso Steuer für eine PV-Anlage auf der Einnahmeseite vereinnahmte (vermeintlich falsch berechnete, aber eben so ausgewiesene) Umsatzsteuerbeiträge zur Erklärung gegenüber dem FA erklären kann (s. § 14c UStG). Treffer zu Rundungsdifferenzen im Forum führten mich in andere Richtungen - hier geht es nicht um die Rundung in Wiso Steuer. Ich will einfach nur die USt so angeben, wie sie anderweitig berechnet wurde. (Mein Netzbetreiber lässt mich ja leider nicht selbst Rechnungen schreiben...)


    Wenn das nicht geht - ok. In der Zeit, die ich hier für Anmelden und Tippen gebraucht habe, hätte ich die USt-Erklärung ohnehin schon mehr als einmal in Elster direkt machen können. Ich dachte nur, ich hätte hier einen blöden Bedienerfehler gemacht, der sich schnell aufklären ließe.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn das nicht geht - ok. In der Zeit, die ich hier für Anmelden und Tippen gebraucht habe, hätte ich die USt-Erklärung ohnehin schon mehr als einmal in Elster direkt machen können.

    Und genau dieselben Rundungsdifferenzen erhalten, weil schon die amtlichen Vordrucke als Bemessungsgrundlage immer die vollen €-Beträge als Berechnungsgrundlage beinhalten.


    Einfach mal in Ruhe schauen:

  • Wenn das nicht geht - ok. In der Zeit, die ich hier für Anmelden und Tippen gebraucht habe, hätte ich die USt-Erklärung ohnehin schon mehr als einmal in Elster direkt machen können.

    Das geht nirgendwo, da die Elster-Schnittstelle bei den Umsätzen nur ganze Eurobeträge zulässt, also in deinem Fall 2.769 €, was zu einer

    Umsatzsteuer von 526,11 € führt. Diese Rundungsdifferenzen sind kein Fall von § 14c UStG, das ist so gewollt.