Feststellungserklärung EÜR
- JohnnySilverhand
- Geschlossen
- Erledigt
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Was soll die Anlage EÜR denn mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V) zu tun haben?
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Was soll die Anlage EÜR denn mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V) zu tun haben?
Immobilien GbR, Mieteinnahmen -> Betriebseinnahmen, Werbungskosten -> Betriebsausgaben
Können die Daten von da nicht in die Anlage EÜR übernommen werden?
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Können die Daten von da nicht in die Anlage EÜR übernommen werden?
Nein.
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Du machst doch eigentlich zuerst für die GbR eine EÜR und trägst das ermittelte Ergebnis dann in die Feststellungserklärung ein.
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Du machst doch eigentlich zuerst für die GbR eine EÜR und trägst das ermittelte Ergebnis dann in die Feststellungserklärung ein.
Du kennst aber das Modul "Feststellungserklärung" und dessen Möglichkeiten, oder?
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Das Thema private Vermietungseinkünfte wurde unlängst hier behandelt: RE: Anlagen SE, AVSE werden nicht an Finanzamt übermittelt
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Das Thema private Vermietungseinkünfte wurde unlängst hier behandelt: RE: Anlagen SE, AVSE werden nicht an Finanzamt übermittelt
@JohnnySilverhand beharrt aber drauf, dass es sich um Einkünfte i.S.d. § 15 Absatz 3 EStG handelt, was natürlich sein kann. Er sollte es ja eigentlich am besten wissen.
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Ich beharre auf nichts, es ist auch privat und keine gewerbliche GbR. Dann wäre EÜR auch nicht notwendig. Danke für die konstruktive Antwort Charlie49
Echt jetzt? Das habe ich oben bereits erwähnt und da war Deine Antwort:
Immobilien GbR, Mieteinnahmen -> Betriebseinnahmen, Werbungskosten -> Betriebsausgaben
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... was natürlich sein kann.
Sicher, aber dann hätte er sich das Ausfüllen der Anlage V bei der Feststellungserklärung sparen können.
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... was natürlich sein kann.
Sicher, aber dann hätte er sich das Ausfüllen der Anlage V bei der Feststellungserklärung sparen können.
Kann er ja versehentlich gemacht haben oder hat es aus einem anderen Buhl-Programm übernommen. Denn er wollte ja ausdrücklich und mehrfach betont:
Können die Daten von da nicht in die Anlage EÜR übernommen werden?
Soviel zu einer klaren und eindeutigen Fragestellung und Infos zum Sachverhalt.
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Und im nächsten Thread zu einem anderen Problem dann auch schon wieder:
Danke dann hat es sich erledigt. Dachte das sei beim Import einer lokalen Datei nicht notwendig. Der Mitarbeiter wusste es auch nicht und wir haben es durch Probieren beim Erstellen einer EÜR getestet
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Und im nächsten Thread zu einem anderen Problem dann auch schon wieder:
Danke dann hat es sich erledigt. Dachte das sei beim Import einer lokalen Datei nicht notwendig. Der Mitarbeiter wusste es auch nicht und wir haben es durch Probieren beim Erstellen einer EÜR getestet
Verstehe deine Markierungen hier nicht. Der Buhl Mitarbeiter wollte herausfinden, ob es notwendig ist Steuer Banking oder Steuer Box zu haben um eine lokale .csv zu importieren. Er hat es sich via Teamviewer angeschaut und sagte wir könnten es bei einer EÜR ausprobieren.
Aber ich möchte die Threads nicht weiter vermischen, da es die anderen Forenmitglieder verwirrt und ja jetzt beides erledigt ist.
Danke -
miwe4
Hat das Thema geschlossen.