FEHLER: Anzahlung mit MWST wird nicht über Storno in Nullrechnung korrigiert bei Schlussrechnung z.B. Photovoltaik

  • Hallo zusammen,

    Nach der Anleitung von Support Buhl bzgl. Korrektur zu Photovoltaik Aufträgen (und anderen Schlussrechnungen mit MWST Wechsel) zum Jahreswechsel auf 2023 wird die Umsatzsteuerrechnung NICHT korrigiert. Die Anleitung enthält diesen Fehler.


    Anzahlungen mit 19 % MWST, die in 2022 getätigt wurden, müssen in der Schlussrechnung komplett auf null MWST umgestellt werden. Scheinbar sieht die Druckansicht der Schlußrechnung okay aus. Aber die Kundenrechnung aus 2022 wird nicht mit umgebuchter Umsatzsteuer korrigiert.

    Der Kunde zieht Vorsteuer aus einer Anzahlungsrechnung, die im nachhinein nicht gezogen werden kann. Eine Korrekturrechnung erhält er nicht, um sich zu korrigieren.


    Diese Anleitung ist falsch und es muß eine Korrekturrechnung der Anzahlung über Storno erzeugt und dem Kunden zugestellt werden.

    In dieser Anleitung wird aber nicht aufgezeigt, wie die Abschlagszahlung aus 2022 zu 19 % MWST in eine Null MWST Rechnung umgewandelt wird.

    Es werden ausdrücklich nur noch nicht zu Rechnungen erstellte Voreinstellungen , sogenannte Abschlagsdefinitionen korrigiert.


    Korrekte Vorgehensweise:
    Zuerst muß eine Storno Rechnung der Abschlagsrechnung erfolgen mit dem alten MWST Satz im Auftrag. Erst dann wird der MWST Satz im Auftrag auf null gestellt und dann eine neue Abschlagsrechnung zu 0 % MWST über den gesamtem Zahlbetrag erstellt.



  • SAMM

    Hat den Titel des Themas von „ACHTUNG Umsatzsteuerverlust bei Photovoltaik Schlussrechnung zum Jahreswechsel gemäss Anleitung“ zu „FEHLER: Anzahlung mit MWST wird nicht über Storno in Nullrechnung korrigiert bei Schlussrechnung z.B. Photovoltaik“ geändert.