Guten Tag in die Runde,
Ich ersetze eine Außentür am Zugang unseres Kellers.
Der Türhersteller gibt in seinem Angebot an dass:
Vorstehende Nebeneingangstür entspricht den Anforderungen für die staatlichen Steuervergünstigung nach ESanMV, d.h Ud </= 1.30 W/(m²K).
Die steuerliche Ermäßing beträgt 20% der gesamten Investitionssumme, inklusive der gesetzl. MwSt auf einen Zeitraum von 3 Jahren.
Ich verstehe dass die Steuerermäigung ohne gesonderten Antrag über die jährliche Steuererklärung läuft.
Kann Jemand bestätigen dass die Steuerermäßigung über das WISO-Steuer-Programm gerechnet und beantragt werden kann?
Wie?
Vielen Dank im Voraus