Werbungskosten bei Altersvorsorgeverträgen

  • - Steuererklärung für 2021 mit WISO Steuer-Sparbuch 2022
    Wo gibt man die Werbungskosten bei Altersvorsorgeverträgen ein?


    Hier der Datenabruf vom Finanzamt:


    die Berechnung in WISO:


    und der Steuerbescheid:


    Die Werbungskosten aus dem Steuerbescheid will ich in WISO eingeben,

    und dann die komplette Erklärung für 2022 übernehmen.

  • irgendwie finde ich nur Einträge, die im Werbungskosten-Pauschbetrag (102€) enthalten sind,

    aber nicht die Werbungskosten aus Versorgungsbezügen (hier 206€)

  • schaut bei mir etwas anders aus


    „Ausgaben zu Renten und Leistungen“ musste ich erst aktivieren.
    Dort kann ich auch die 206€ Werbungskosten eintragen, so dass die WISO-Berechnung mit dem Steuerbescheid zusammenpasst.


    Ich glaube aber nicht, dass dies jetzt richtig ist.
    Die 206€ müssen in WISO einer Ausgabe zugeordnet werden (Aufwendungen, Fahrten, Porto, usw.)


    Die Steuererklärung wurde mit dem Belegabruf durchgeführt.
    Da waren erst mal keine Werbungskosten vorhanden.
    Es wurden auch keine Ausgaben von Hand eingetragen.
    Im Steuerbescheid tauchen aber die 206€ Werbungskosten der Altersversorgungsverträge auf.
    Dies kann nur das Finanzamt hinzugefügt haben.


    Muss dort mal nachfragen. Leider habe ich da heute noch keinen erreicht.

  • Muss dort mal nachfragen. Leider habe ich da heute noch keinen erreicht.

    Ich weiß nicht, ob das klug ist ! § 9a Abs. 1 Nr. 3 EStG enthält folgende Regelung:


    Für Werbungskosten sind bei der Ermittlung der Einkünfte die folgenden Pauschbeträge abzuziehen, wenn nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden:

    ....

    3. von den Einnahmen im Sinne des § 22 Nummer 1, 1a und 5: ein Pauschbetrag von insgesamt 102 Euro.


    Dein Finanzamt hat, wenn ich die Screenshots richtig interpretiere, 206,00 € und zusätzlich die 102,00 € als Werbungskosten angesetzt !


    § 9a EStG - Einzelnorm

  • Die 102€ sind der Werbungskosten-Pauschbetrag bei den Renten.

    Die 206€ sind Werbungskosten (?) bei den Versorgungsbezügen (in meinem Fall ein Pensionsfond)


    Ich muss noch ältere Unterlagen raussuchen, ob dies vor 2 Jahren (Steuer für 2020) auch so war.

    Werde auch noch Kontakt zur Versicherung aufnehmen

  • § 9a EStG bezieht sich auf Einkünfte nach § 22 Nr. 1, dazu gehört die Rente und Nr. 5 zusammen. Dazu gehören nach dem Wortlaut:


    Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen.


    Wenn man mehr als 102,00 € haben will, muss man höhere Werbungskosten einzeln erklären. Das hast du ja offensichtlich nicht gemacht.


    Wie kommt das Finanzamt dazu, den gesamten zugeflossenen Betrag als Werbungskosten abzuziehen ? Für mich nicht plausibel !

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke, es hat seine Richtigkeit mit dem Ansatz des FAs. Ist dasselbe wie beim AN-PB für Arbeitslohn aus aktiver Beschäftigung und Versorgungsbezug aus früherem Beschäftigungsverhältnis. Die gibt es auch nebeneinander. Es ist eben ein Versorgungsbezug und die sollen sicherlich einkommensübergreifend gleichgestellt sein.

  • Es ist eben ein Versorgungsbezug und die sollen sicherlich einkommensübergreifend gleichgestellt sein.

    Bei einem Versorgungsbezug nach § 19 EStG würde nach § 9a Abs. 1 Nr. 1b EStG ebenfalls nur ein Pauschbetrag von 102,00 € abgezogen. Wie das Finanzamt

    zu den 206,00 € Werbungskosten kommt, bleibt für mich rätselhaft.

    • Offizieller Beitrag

    Bei einem Versorgungsbezug nach § 19 EStG würde nach § 9a Abs. 1 Nr. 1b EStG ebenfalls nur ein Pauschbetrag von 102,00 € abgezogen. Wie das Finanzamt

    zu den 206,00 € Werbungskosten kommt, bleibt für mich rätselhaft.

    Ich rede von Versorgungsbezug neben regulärem Arbeitslohn. Und analog könnte ich mir eben reguläre 22er Einnahmen und 22er Versorgungsbezüge vorstellen. Rein aus Gründen der Gleichbehandlung.


    Ich würde es als zutreffend ansehen.

  • Ich rede von Versorgungsbezug neben regulärem Arbeitslohn.

    Ich beziehe neben Versorgungsbezügen eine Altersrente, außerdem in geringem Umfang noch regulären Arbeitslohn sowie eine kleine Riesterrente.

    Das wird im Steuerbescheid alles fein säuberlich getrennt dargestellt. Unter Werbungskosten stehen da nur die Werbungskosten oder eben

    die Pauschbeträge nach § 9a EStG, falls die tatsächlichen Werbungskosten geringer sind, was bei mir inzwischen der Fall ist.

    Vom regulären Arbeitslohn wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, maximal jedoch der Arbeitslohn abgezogen, wenn der unter 1.200,00 € liegt.

    Von den Versorgungsbezügen gehen außer dem Versorgungsfreibetrag sowie dem Zuschlag dazu die 102,00 € weg, von den beiden Renten

    ebenfalls insgesamt 102,00 €. Solange ich Mitglied eines Berufsverbands war, kam ich bei den Versorgungsbezügen über die Pauschale von 102,00 €,

    da hat das Finanzamt dann die von mir tatsächlich geltend gemachten Werbungskosten berücksichtigt.

    • Offizieller Beitrag

    Wie gesagt, ich rede nicht von der Kombination 19er Versorgungsbezüge und 22er reguläre Rente. Das grundsätzliche Prozedere ist mir sowohl beruflich als auch privat seit Jahrzehnten durchaus bewusst.

  • Ich denke, es hat seine Richtigkeit mit dem Ansatz des FAs. Ist dasselbe wie beim AN-PB für Arbeitslohn aus aktiver Beschäftigung und Versorgungsbezug aus früherem Beschäftigungsverhältnis. Die gibt es auch nebeneinander. Es ist eben ein Versorgungsbezug und die sollen sicherlich einkommensübergreifend gleichgestellt sein.

    Muss fast so sein, weil auch WISO das so erzeugt, wenn man Ausgaben eingibt.

    Nur können das bei mir ja keine Ausgaben gewesen sein, weil keine angegeben wurden.


    WISO-Anzeige, wenn Ausgaben angegeben werden:

    • Offizieller Beitrag

    Nur können das bei mir ja keine Ausgaben gewesen sein, weil keine angegeben wurden.

    WISO-Anzeige, wenn Ausgaben angegeben werden:

    Das war das, was mich eher verwundert hat. Aber war ja nicht die Fragestellung. Welche WK hat man in dem Zusammenhang, die dann auch noch genau in Höhe der Einnahmen entstanden sind. Ggf. schlicht und einfach ein Eingabefehler beim FA.

  • Kann auch bei mir liegen. Habe vielleicht eine mögliche Lösung gefunden.
    Nach dem Belegabruf stehen bei der „Bemessungsgrundlage“ bzw. anfänglicher „Versorgungsbezug“ 0€ drinnen.
    Habe ich so belassen, weil ich die Bemessungsgrundlage nicht kenne.
    Gibt man hier Werte gemäß folgender Tabelle ein, kommen irgendwann die ominösen 206€ raus.



    Hier könnte ich mir vorstellen, dass das FA die Bemessungsgrundlage kennt und eingetragen hat.
    Könnte das alles erklären?

    • Offizieller Beitrag

    Hier könnte ich mir vorstellen, dass das FA die Bemessungsgrundlage kennt und eingetragen hat.

    Ja, erklärt aber nicht die Bezeichnungen des FAs im von Dir o.g. Bescheidauszug.


    Nach dem Belegabruf stehen bei der „Bemessungsgrundlage“ bzw. anfänglicher „Versorgungsbezug“ 0€ drinnen.
    Habe ich so belassen, weil ich die Bemessungsgrundlage nicht kenne.

    Was aber jede mögliche Klärung verhindert, weil sich Hilfesteller auf vollständige und richtige Angaben deinerseits verlassen. ;)

  • Ein Versorgungsfreibetrag samt Zuschlag wird in Steuerbescheiden nach meiner Erfahrung auch so ausgewiesen und erscheint nicht unter den

    Werbungskosten. Ich beziehe allerdings nichts von einer Pensionskasse, so dass ich nicht weiß, was in deren Leistungsmitteilungen alles drin steht.