Hallo zusammen,
kurze Frage zu vorweggenommenen Werbungskosten bei fehlender Steuerpflicht im Inland. Ich bin derzeit ausschließlich im Ausland (kein DBA) steuerpflichtig und beabsichtige eine Immobilie in Deutschland zur anschließenden Vermietung zu modernisieren. Diese Modernisierungskosten würden im VZ 2023 bezahlt, eine Steuerpflicht in D besteht im VZ 2023 nicht. Im VZ 2024 würde eine unbeschränkte Steuerpflicht in D begründet und es würden Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkteit sowie aus Vermietung/Verpachtung der im VZ 2023 modernisierten Immobilie generiert. Im VZ 2024 sollten dann die bereits im VZ 2023 angefallenen Werbungskosten auf die Einkünfte angerechnet werden. Kann jemand sagen, ob dies - als vorgweggenommene Werbungskosten oder ggf. durch freiwillige Abgabe einer Steuererklärung im VZ 2023 mit Verlustfeststellung - möglich ist?
Beste Dank!
Ulsch