Hallo zusammen,
ich muss für eine "one-man"-Kanzlei EÜR erstellen und habe enorme Schwierigkeiten mit den Sachkonten.
Für Kafeküche habe ich 4640 genommen.
Für Literatur 4940
für Gebühr der städtischen Bibliothek 4390
war das richtig?
und dann kommen solche posten, wie:
- Akteneinsichtsgebühr
- Gerichtsvollzieherkosten
- Gerichtskosten
- Ausgaben für ein Vermittlungsplatform (in der Rechnung wird MwSt ausgewiesen!)
und zum Schluss noch eine Frage zu den Fahrtkosten. Bis jetzt wurden immer die Gerichts-& Auswärtstermine notiert und nach Killomerpauschale abgerechnet. Im laufe des Jahres wurde ein KFZ erworben. Es wird ein Fahrtenbuch geführt. Werden ab dem Zeitpunkt der Anschaffung die für die Kanzleihinterlegte Kilometer berechnet oder ?
Viiiiiiiieeeeeeleeeeeeen Dank vorab!