Mischeinkünfte bei Elterngeld-Antrag: Verlustvortrag nach Kleinunternehmensgründung

  • Oh man, der Titel sagt ja so einiges :D


    Ich bin in einer blöden Situation. Ich erwarte ein Kind, arbeite hauptberuflich und habe Mitte letzten Jahres ein Kleinunternehmen (Berater-Tätigkeit) gegründet mit dem ich sowohl letztes als auch dieses Jahr je 1x ca. 1000€ eingenommen habe.


    Das ist zu viel, um einen Antrag stellen zu dürfen, den Bemessungsgrundlage aus Nicht-Selbstsändiger Arbeit heranzuziehen (Muss unter 35€ /Monat liegen). Demnach würde ich statt 1500€ Elterngeld auf Grundlage der Selbständigkeit nur 300€ erhalten :-/


    Da ich im Laufe der Gründung aber Beratungen in Anspruch genommen habe, haben sich mehrere Tausend € an Kosten aufsummiert. Das ist nun meine Hoffnung...


    FRAGE:

    Kann ich das mit den Einnahmen im letzten Wirtschaftsjahr UND per Verlustvortrag mit den diesjährigen Einnahmen verrechnen?

    Oder werden weitere Negativ-Einkünfte mit der anderen Einkommensart im letzten Jahr steuerbegünstigend verrechnet?


    Ich bin über jede Hilfe dankbar.


    Danke und Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte Dir doch schon einmal geraten, einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe hinzuzuziehen:

    Wir machen hier im Forum keine Steuerberatung, da wir diese nach dem Steuerberatungsgesetz auch gar nicht leisten dürfen. Den Rest musst Du dann regeln oder eben einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe hinzuziehen. Ich bitte um Verständnis dafür.

    Und von daher schließe ich den Thread.


    Die erweiterte Forumssuche und ein geeignetes Steuerprogramm sollten Dir aber auch schon weiterhelfen. Also einfach mal nutzen. Bei Fragen zur Programmbedienung von Buhl-Software kann das Forum natürlich behilflich sein.


    Und bitte künftig auch keine derartigen Sammelthreads erstellen, damit die erwähnte Forumssuche auch weiterhin sinnvoll zu nutzen ist.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.