Oh man, der Titel sagt ja so einiges
Ich bin in einer blöden Situation. Ich erwarte ein Kind, arbeite hauptberuflich und habe Mitte letzten Jahres ein Kleinunternehmen (Berater-Tätigkeit) gegründet mit dem ich sowohl letztes als auch dieses Jahr je 1x ca. 1000€ eingenommen habe.
Das ist zu viel, um einen Antrag stellen zu dürfen, den Bemessungsgrundlage aus Nicht-Selbstsändiger Arbeit heranzuziehen (Muss unter 35€ /Monat liegen). Demnach würde ich statt 1500€ Elterngeld auf Grundlage der Selbständigkeit nur 300€ erhalten :-/
Da ich im Laufe der Gründung aber Beratungen in Anspruch genommen habe, haben sich mehrere Tausend € an Kosten aufsummiert. Das ist nun meine Hoffnung...
FRAGE:
Kann ich das mit den Einnahmen im letzten Wirtschaftsjahr UND per Verlustvortrag mit den diesjährigen Einnahmen verrechnen?
Oder werden weitere Negativ-Einkünfte mit der anderen Einkommensart im letzten Jahr steuerbegünstigend verrechnet?
Ich bin über jede Hilfe dankbar.
Danke und Gruß