Hallo,
ich habe mir die Testversion heruntergeladen und mir einmal eine Beispielabrechnung für 2022 angeschaut. Interessanterweise entspricht diese jedoch nicht der geltenden Heizkostenverordnung. In § 6a der Heizkostenverordnung werden diverse Informationen gefordert die in der Abrechnung enthalten sein müssen:
ZitatAlles anzeigenWenn die Abrechnungen auf dem tatsächlichen Verbrauch oder auf den Ablesewerten von Heizkostenverteilern beruhen, muss der Gebäudeeigentümer den Nutzern für Abrechnungszeiträume, die ab dem 1. Dezember 2021 beginnen, zusammen mit den Abrechnungen folgende Informationen zugänglich machen:
1.
Informationen über
a)
den Anteil der eingesetzten Energieträger und bei Nutzern, die mit Fernwärme aus Fernwärmesystemen versorgt werden, auch über die damit verbundenen jährlichen Treibhausgasemissionen und den Primärenergiefaktor des Fernwärmenetzes, bei Fernwärmesystemen mit einer thermischen Gesamtleistung unter 20 Megawatt jedoch erst ab dem 1. Januar 2022,
b)
die erhobenen Steuern, Abgaben und Zölle,
c)
die Entgelte für die Gebrauchsüberlassung und Verwendung der Ausstattungen zur Verbrauchserfassung, einschließlich der Eichung, sowie für die Ablesung und Abrechnung,
2.
Kontaktinformationen, darunter Internetadressen von Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen, bei denen Informationen über angebotene Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung, Endnutzer-Vergleichsprofile und objektive technische Spezifikationen für energiebetriebene Geräte eingeholt werden können,
3.
im Falle eines Verbrauchervertrags nach § 310 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches die Information über die Möglichkeit der Durchführung von Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, wobei die §§ 36 und 37 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes unberührt bleiben,
4.
Vergleiche mit dem Verbrauch eines normierten oder durch Vergleichstests ermittelten Durchschnittsnutzers derselben Nutzerkategorie, wobei im Fall elektronischer Abrechnungen ein solcher Vergleich online bereitgestellt und in der Abrechnung darauf verwiesen werden kann,
5.
einen Vergleich des witterungsbereinigten Energieverbrauchs des jüngsten Abrechnungszeitraums des Nutzers mit seinem witterungsbereinigten Energieverbrauch im vorhergehenden Abrechnungszeitraum in grafischer Form.
Habe ich etwas übersehen? Ich kann nicht einmal die erhobenen Steuern, Abgaben und Zölle separat eingeben?
Da die Software mit "Und Sie können sicher sein, dass Ihre Abrechnungen immer der aktuellen Rechtslage entsprechen." beworben wird frage ich mich, ob dies bei der Kaufversion korrekt wäre, oder welche Einstellung ich ändern muss damit die geforderten Informationen angezeigt werden?
Liebe Grüße