Heizkostenabrechnung für 2022 entspricht nicht der geltenden Rechtslage

  • Hallo,


    ich habe mir die Testversion heruntergeladen und mir einmal eine Beispielabrechnung für 2022 angeschaut. Interessanterweise entspricht diese jedoch nicht der geltenden Heizkostenverordnung. In § 6a der Heizkostenverordnung werden diverse Informationen gefordert die in der Abrechnung enthalten sein müssen:


    Habe ich etwas übersehen? Ich kann nicht einmal die erhobenen Steuern, Abgaben und Zölle separat eingeben?


    Da die Software mit "Und Sie können sicher sein, dass Ihre Abrechnungen immer der aktuellen Rechtslage entsprechen." beworben wird frage ich mich, ob dies bei der Kaufversion korrekt wäre, oder welche Einstellung ich ändern muss damit die geforderten Informationen angezeigt werden?


    Liebe Grüße

  • Im WISO-Vermieter nicht möglich diese Angaben zu ergänzen.

    Wenn vom Mieter gewünscht, gibt es ein Beiblatt, die ich mit einer Excel-Tabelle (Grafik) erstelle.

    Bei Techem sieht das so aus:


    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

    Kostengünstige Heiz-und Nebenkostenabrechnung

    Einmal editiert, zuletzt von blumenmeer1 ()

  • Ich kann nicht einmal die erhobenen Steuern, Abgaben und Zölle separat eingeben?

    Das kommt mir doch irgendwie seltsam vor, was du da aufzeigst. Ich kann mir nicht vorstellen, dass z. B. Zölle irgendetwas mit Heizkostenabrechnung zu tun hat.


    Wenn du die monatliche Energiebilanz, die dann erforderlich ist, wenn funkablesbare Verbrauchszähler eingebaut sind, meinst, dann kann ic hsagen, dass der Hausverwalter, den ich nutze, das macht. Es muss keine Grafik sein, sondern aus den Mieterausdrucken muss die Vergleichbarkeit der Monate und nach einem Jahr zum Vorjahr hervorgehen.


    Meinst du das?

  • Ich kann nicht einmal die erhobenen Steuern, Abgaben und Zölle separat eingeben?

    Das kommt mir doch irgendwie seltsam vor, was du da aufzeigst. Ich kann mir nicht vorstellen, dass z. B. Zölle irgendetwas mit Heizkostenabrechnung zu tun hat.


    Wenn du die monatliche Energiebilanz, die dann erforderlich ist, wenn funkablesbare Verbrauchszähler eingebaut sind, meinst, dann kann ic hsagen, dass der Hausverwalter, den ich nutze, das macht. Es muss keine Grafik sein, sondern aus den Mieterausdrucken muss die Vergleichbarkeit der Monate und nach einem Jahr zum Vorjahr hervorgehen.


    Meinst du das?

    Nein, ich meine die Informationen, die nach § 6a in einer Heizkostenabrechnung für Abrechnungszeiträume seit dem 01.12.2021, vorhanden sein müssen. Dazu gehören diverse Dinge, unter anderem müssen die erhobenen Steuern, Abgaben und Zölle separat ausgewiesen werden. Den Paragraphen habe ich oben zitiert, wenn es dir seltsam vorkommt dann kannst du das gerne nochmal nachlesen und mir sagen, wie man das ganze sonst verstehen soll. Vielleicht verstehe ich das auch falsch.


    Die monatlichen Verbrauchsinformationen sind davon unabhängig, da habe ich mir selber was für gebastelt, das ist ja noch verhältnismäßig einfach.


  • § 6a

    Oha, ich habe zwar NOCH nichts damit zu tun, muss mir mal die neueses Heizkostenverordnung ausdrucken.


    Na dann kommt ja etwas auf die zu, bei denen, die die Heizkosten abrechnen UND die Voraussetzungen dazu im Objekt haben. Prost Mahlzeit.


    Ich habe mir eine Datenbank in Access erstellt, um die einzelnen Objekte - auch ohne Start des HV - mir bei Rückfragen oder eigenem Interesse anzusehen. Also kommt wohl noch eine dazu X(

  • Na dann kommt ja etwas auf die zu, bei denen, die die Heizkosten abrechnen UND die Voraussetzungen dazu im Objekt haben. Prost Mahlzeit.

    ISTA macht diese Verbrachsinformation. Habe ich ja dargestellt im Bild.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

    Kostengünstige Heiz-und Nebenkostenabrechnung

  • Jeep, die kenne ich, auch die anderen GDM machen das, nur schaue ich mir den Kram nicht an, denn die Zeit nutze ich gerne für andere Informationen. Wie gesagt, ich werde mich wohl darum kümmern, denn ab nächstes Jahr habe ich diesen Schwachsinn auch an der Backe.

  • Früher war das alles einfacher ;) Da konnte man es auch noch mit Excel machen weil da keine komplizierten Berechnungen erforderlich waren. Mittlerweile ist der Aufwand einfach zu groß und ich überlege nun auch einen externen Dienstleister zu beauftragen, ich muss den Schwachsinn ja nicht bezahlen und wenn sich ein Mieter über die Kosten beschwert kann ich nur sagen, dass die nächste Wahl der richtige Zeitpunkt ist um sich daran zu erinnern wenn einen das stört.

    Ich habe mir eine Datenbank in Access erstellt, um die einzelnen Objekte - auch ohne Start des HV - mir bei Rückfragen oder eigenem Interesse anzusehen. Also kommt wohl noch eine dazu X(

    Wenn es nur das wäre, es geht dann ja weiter mit diesen Klimafaktoren usw., je nachdem wie viele Abrechnungen für wie viele Postleitzahlen du es erstellst ist das am Ende eine ganz schöne Fleißarbeit das alles zu pflegen....

  • Wenn es nur das wäre,

    Stimmt ;) Nun versuche ich in meinem Urlaub, die Grundlagen festzulegen, womit man dann das mittels Excel berechnen kann. In meiner Access Datenbank war das ähnlich, doch sind nun bei diesem §6a doch mehrere Faktoren zu beachten.


    Heißt, erst einmal ein Blatt (oder mehrere) ausfüllen mit den Grunddaten und den Verbindungen um das dann in eine lauffähige Anwendung zu bringen. Heißt, Striche zeichnen um es dann anzugehen.


    Und nun hier an alle Forumsteilnehmer die Frage, wer könnte das mittels Excel und VBA Programmierung machen? Denn das kann nur gelingen, wenn das ein lauffähiges Programm wird.


    Im Moment läuft der HV nicht, man kann keine Abrechnung machen, da es bei der Eingabe von Verbrauchswerten bei den Zählern hakt, dass ein Verbrauch nicht zu berechnen ist.

    Als Beispiel von Anfang dieser Woche: 3 Stockwerke, 4 Wasserzähler, 3 WMZ und ein Hauptwasserzähler. Beim Hauptwasser, den 4 Kaltwasserzähler sowie bei 2 WMZ hat es geklappt. Beim letzten Zähler kam nachfolgender Fehlerhinweis:


    Und dann fängt man an, zu verzweifeln, denn es geht NICHT weiter.


    Wer hat den da auch schon seine "Erfahrung" gemacht? Klar ist, die Abrechnung kann erst erstellt werden, wenn ein Update kommt, wenn es dann dieses Jahr noch wird X(

  • Kann der Verwalter denn rechtskonforme Heizkostenabrechnungen

    Wie kommst du denn da drauf, dass ein Programm das nicht können soll?


    Wenn man alle Daten richtig erfasst, dann bekommst du auch eine rechtssichere Heizkostenabrechnung präsentiert.

  • Na der Punkt ist ja gerade, dass man nicht alles erfassen kann was für eine rechtssichere Abrechnung benötigt wird (zumindest im Vermieter), z.B. die erhobenen Steuern, Abgaben und Zölle fehlen. Wenn ich die separat ausweisen muss dann ist eine Abrechnung wo diese nicht separat ausgewiesen werden in meinen Augen nicht rechtssicher. Selbiges für die verwendeten Energieträger.


    Man kann sich nun natürlich auf den Standpunkt stellen, dass der 6a sagt, dass man dies mit der Abrechnung zur Verfügung stellen muss und es somit nicht Teil der Abrechnung ist. Dann sollte man aber zumindest darauf hinweisen, dass es fehlt sodass niemand überrascht ist das diese Informationen fehlen bzw. das man das selber auseinander frickeln muss.

  • Man kann sich nun natürlich auf den Standpunkt stellen, dass der 6a sagt,

    Ich denke, dass da erst einmal etwas mit Ruhe angegangen werden muss, denn der Kram muss auch programmiert werden. Auch im Hausverwalter ist das im Moment noch nicht möglich. Daher sollte man das etwas gelassen angehen, da wird noch viel Kraft verbraucht, bis es dazu kommt, alle Daten auch auszudrucken.

  • Wenn man alle Daten richtig erfasst, dann bekommst du auch eine rechtssichere Heizkostenabrechnung präsentiert.

    Dem ist dann leider nicht so, im WISO-Vermieter und WISO-Verwalter

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

    Kostengünstige Heiz-und Nebenkostenabrechnung

  • Dem ist dann leider nicht so, im WISO-Vermieter und WISO-Verwalter

    Das ist halt so, wenn noch keine Daten zur Verfügung stehen, die verwendet werden können.


    Damit das auch jeder nachlesen kann, siehe die Info:



    Ich denke, dass im Vermieter und Hausverwalter dies dann auch eingegeben werden kann, wenn der Gesetzgeber das notwendige Handwerkszeug zur Verfügung stellt.

    Seid doch nicht so ungeduldig.

  • Zitat

    Das ist halt so, wenn noch keine Daten zur Verfügung stehen, die verwendet werden können.

    Der Vergleich mit dem normierten Durchschnittsnutzers ist ja nur eine neue Anforderung nach 6a III HeizkostenV.

    Und viele Abrechnungsunternehmen behelfen sich dadurch, den Durchschnittsnutzer der Liegenschaft als Vergleich anzugeben.


    Aber die anderen Anforderungen könnten ja vom Programm umgesetzt werden und dabei insbesondere

    der Vergleich des witterungsbereinigten Energieverbrauchs des jüngsten Abrechnungszeitraums des Nutzers mit seinem witterungsbereinigten Energieverbrauch im vorhergehenden Abrechnungszeitraum in grafischer Form.


    Kann bitte eine Angabe gemacht werden, ab wann die Software wirklich rechtskonforme Abrechnungen erstellen wird?

    Vielen Dank!