Betriebsrente und gesetzliche Rente mit unterschiedlichem Versorgungsbeginn?

  • Die Angeben des Pensionsfonds (der Betriebsrente) über den Beginn der Betriebsrente entsprechen bei der Festlegung des Maßgebenden Kalenderjahrs des Versorgungsbeginns nicht den Angaben des Beginns der gesetzlichen Rente. Die Betriebsrente nennt als Rentenbeginn das Jahr der 2006, obwohl meine gesetzliche Rente erstmal im Jahr 2003 ausbezahlt wurde. Meine Betriebsrente erfolgte erstmal zur gleichen Zeit im Jahr 2003. Die Differenz erklärte mir der Betriebsfonds als gesetzlich vorgeschrieben.

    Ist die Aussage des Betriebsfonds korrekt? Kann jemand hierzu Stellung beziehen? Mir scheint die unterschiedliche Angabe des Versorgungsbeginns - sie hat Auswirkungen auf die steuerliche Belastung - nicht plausibel.


    Hat jemand ähnliche Erfahrungen.


    Hartmut Flohr

  • Ernsthaft jetzt? Das fällt Dir jetzt auf? Und wie wurde das in den vergangenen zwanzig bzw. siebzehn Jahren einkommensteuerlich bescheinigt und behandelt? Das kannst Du m.E. nur und ausschließlich mit den entsprechenden Stellen klären, da nur diese alle vertraglichen Vereinbarungen sowie die tatsächlichen Gegebenheiten kennen.

  • Viel kann das aber nicht ausmachen. Gesetzliche Renten, die vor 2005 begonnen haben, werden steuerlich so behandelt, als hätten sie 2005

    begonnen. Was der Betriebsfonds mit gesetzlich vorgeschrieben meint, ist mir nicht auf Anhieb klar.