BAFA Förderung BEG EM

  • Ich erhalte eine Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahme (BEG EM):

    25% von den Nettokosten einer Art Wärmepumpe in den Geschäftsräumen.


    SKR 03, EüR

    1. Ich frage mich, ob die Fördersumme 2743 Investitionszuschüsse (steuerpflichtig) oder 2744 Investitionszulagen (steuerfrei) ist.

    2. Was mache ich mit den 75% Restkosten? 2308 Sonstige nicht abziehbare Aufwendungen ? (Steuer 1576 Abziehbare Vorsteuer 19%)


    Habe dazu nichts recherchieren können.

    Vielleicht kann jemand was dazu sagen. Vielen Dank schon mal.

  • Hi,


    jetzt mal als halbwissender und dem Hinweis dass Du Dir besser fachlichen Rat beim Steuerberater holst: wenn im Gesetz zur Förderung nicht steht, dass die Fördersumme steuerfrei gewährt wird, buchst Du den Zuschuss auf 2743. Die gesamte Rechnung (natürlich netto, aber nicht nur 75 %) für die "Art Wärmepumpe" erhöht vermutlich den Wert deiner Geschäftsräume, wenn man die nicht als eigenständiges Wirtschaftsgut betrachten kann, und wird dann mit diesen abgeschrieben. Falls Dir die Räume nicht gehören, kannst Du hier mal prüfen, wie die Umbauten zu werten sind: https://www.haufe.de/finance/h…sk_PI20354_HI8167573.html


    So, einen besser passenden Artikel gefunden, der das IMHO ganz gut erläutert: https://www.haufe.de/finance/h…sk_PI20354_HI3789561.html. Danach ziehst Du den Zuschuss über eine separate Buchung quasi direkt von den Anschaffungskosten ab, und schreibst nur die 75 % über die Nutzungsdauer ab.


    Bin aber auf jeden Fall auf weitere Rückmeldungen gespannt, plane nämlcih gerade eine Dachsanierung :/

    ---
    Thomas Erichsen
    WISO Kaufmann (jetzt "Unternehmer") Professional Nutzer seit 2004, Soll-versteuernd, SKR-04

    2 Mal editiert, zuletzt von therich ()