EPP beim Einkommensteuerbescheid 2x versteuert, obwohl nur 1x bekommen.

  • Hallo liebes Forum,


    ich bekomme Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, Firmenrente und meiner staatlichen Rente und

    habe meine Steuererklärung mit dem WISO Steuersparbuch 2023 gemacht und auch elektronisch übermittelt.

    In dieser Erklärung wurde automatisch die Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung Bund über die erhlaltene

    eBPP von 300 € übernommen.


    In meinen Bescheid den ich heute aber bekommen habe steht unter Erläuterungen das er unter Berücksichtigung der eBPP von

    600 € ermittelt wurde. Somit muss ich 300 € mehr versteuert, obwohl ich die nie erhalten habe.


    Habe daraufhin mit dem Finanzamt gesprochen und man teilte mir mit das mir die weiteren 300 € zustehen würden und nur weil

    mein Arbeitgeber, über den ich die Firmenrente beziehe, diese nicht ausgezahlt hat, jetzt die Auszahlung über das Finanzamt erfolgt

    und deswegen die zusätzlichen 300 €.


    So weit so gut. Würde ich ja verstehen wenn ich den steuerfreien Anteil der 300 € erhalten hätte, oder dieser auf meine Nachzahlung

    angerechnet würde. Das ist aber nicht so. Wenn ich im Steuersparbuch meine Einkünfte um 300 € erhöhe bekomme ich genau den

    Betrag heraus den ich laut Finanzamt nachzahlen soll. Diese 300 € habe ich aber nie bessen.


    Verstehe ich da etwas falsch, oder ist ein Einspruch gegen diesen Bescheid berechtigt?



    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.


    Grüße

    Jörg

  • Über die Vorauszahlung für das 3. Quartal 2022 ist keine Verrechnung der EPP erfolgt ? Das wäre ja bei einem Gewerbebetrieb möglich gewesen.

    Vielleicht verstehst du aber auch nur die Abrechnung im Steuerbescheid falsch.

  • Hallo Charlie49 und maxundmoriz,


    vielen für eure Antworten.


    Charlie49 Nein, bei den Vorauszahlungen vom 3. Quartal ist keine Verechnung der eBPP erfolgt.


    Der Sachbearbeiter vom Finanzamt meinte, meine ehemalige Firma, über die ich die Firmenrente bekomme, hätte mir die 300 € auszahlen müssen.


    Hier die Stelle um die es geht! Woher kommen beim Steuerbescheid 2022 die 300 € Einkünfte aus Leistungen? Das Geld habe ich nie bekommen.



    Gruß

    Jörg

  • Der Sachbearbeiter vom Finanzamt meinte, meine ehemalige Firma, über die ich die Firmenrente bekomme, hätte mir die 300 € auszahlen müssen.

    Diese Auskunft ist sicher falsch. Betriebsrenten sind in der Regel Versorgungsbezüge, die man aus einem früheren Dienstverhältnis erhält und

    nicht aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis. Der zweite Anspruch ergibt sich aus den Gewinneinkünften, so es denn welche gab,

    was aus deinem Screenshot nicht ersichtlich ist.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „eBPP beim Einkommensteuerbescheid 2x versteuert, obwohl nur 1x bekommen.“ zu „EPP beim Einkommensteuerbescheid 2x versteuert, obwohl nur 1x bekommen.“ geändert.
  • Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, ..... und meiner staatlichen Rente

    Somit zweimal EPP, passt doch alles. Und genau das sollte Dir Deine Software, bei zutreffenden Eintragungen, auch ausrechnen. Und das, was Dein Screenshot nicht enthält, nämlich die Steuerabrechnung, solltest Du Dir einmal genauer anschauen.

  • Hallo Charlie49,


    da kommen wir der Sache vielleicht näher.

    Ja, es gab Gewinneinkünfte aus Beteiligungen eines Gewerbebetriebes (Rechtsform GbR), der mir selbst mit noch zwei anderen Personen gehört.

    Jahresabschluß erfolgt über EÜR. Da haben wir aber keine EBPP angegeben.


    Gruß Jörg

  • Da haben wir aber keine EBPP angegeben.

    Da hätte sie auch nicht hingehört ! Die EPP aufgrund von Gewinneinkünften war überhaupt nicht zu erklären, die gehört ja steuerrechtlich nicht zu den

    Gewinneinkünften, sondern zu den Einkünften aus Leistungen. Zahlstelle ist das Finanzamt. Bei ausreichend hohen Vorauszahlungen wurde die

    Vorauszahlung für das 3. Quartal 2022 um 300,00 € herabgesetzt. In manchen Bundesländern wurde geänderte Vorauszahlungsbescheide verschickt,

    in anderen gab es nur sog. Allgemeinverfügungen.

  • Hallo Charlie49,


    danke für deine Unterstützung. Werde mich morgen noch mal mit dem Finanzamt in Verbindung setzen. Der Sachbearbeiter soll mir das genau erklären.

    Vielleicht bin ich anschließend schlauer.


    Gruß

    Jörg

  • Ja, es gab Gewinneinkünfte aus Beteiligungen eines Gewerbebetriebes (Rechtsform GbR), der mir selbst mit noch zwei anderen Personen gehört.

    Jahresabschluß erfolgt über EÜR. Da haben wir aber keine EBPP angegeben.

    Die EPP hat ja auch in der EÜR der GbR nichts zu suchen. Genau genommen, in keiner EÜR.


    Der Sachbearbeiter soll mir das genau erklären.

    Vielleicht bin ich anschließend schlauer.

    Der soll Dir erklären, warum er Deine erklärten Besteuerungsgrundlagen zu Deinen Gunsten geändert hat? Abgesehen davon hat er es ja laut Deinem Screenshot in den Erläuterungen zu Deinem EStB erläutert.


    Zitat

    4. Wie wird die EPP an anspruchsberechtigte Personen ausgezahlt, wenn keine Einkünfte als Arbeitnehmer bezogen und keine Vorauszahlungen für Einkünfte aus § 13 (Land- und Forstwirtschaft), § 15 (Gewerbebetrieb) oder § 18 (selbständige Arbeit) Einkommensteuergesetz geleistet werden?

    Die EPP wird vom Finanzamt ausgezahlt, nachdem für das Jahr 2022 eine Einkommensteuererklärung abgegeben und die EPP mit dem Einkommensteuerbescheid für 2022 festgesetzt wurde. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

  • Guten Morgen an alle die mir geschrieben haben,


    eine Nacht darüber schlafen und man sieht den Steuerbescheid gleich mit anderen Augen.

    Es ist alles korrekt. Ich habe zwei Energiepauschalen bekommen. Die rBPP wurde vonder Deutschen Rentenversicherung Bund ausgezahlt und die

    eBPP vom Finanzamt. Das Finanzamt hat die Auszahlung unter Einkünfte aus Leistungen verbucht. Dadurch hat sich das zu versteuernd Einkommen

    um 300 € erhöht, was ja auch richtig ist.

    Was die Berücksichtigung der EPP bei der Abrechnung mit dem Finanzamt angeht, musst du die Abrechnung am Anfang des Steuerbescheids ansehen.

    Stimmt, denn da wurden die 300 € von der festgesetzten Einkommenssteuer wieder abgezogen.

    Somit hat alles seine Richtigkeit.


    Die Differenz zur Berechnung vom Steuersparbuch 2023 ergibt sich wohl deshalb, weil das Programm davon ausgegangen ist das die eBPP

    noch nicht ausgezahlt wurde und hat deswegen die Einkommenssteuer um diese 300 € reduziert.


    Nochmals vielen Dank an alle.


    Gruß

    Jörg

  • Stimmt, denn da wurden die 300 € von der festgesetzten Einkommenssteuer wieder abgezogen.

    Somit hat alles seine Richtigkeit.

    Sag ich ja.

    Und das, was Dein Screenshot nicht enthält, nämlich die Steuerabrechnung, solltest Du Dir einmal genauer anschauen.


    Die Differenz zur Berechnung vom Steuersparbuch 2023 ergibt sich wohl deshalb, weil das Programm davon ausgegangen ist das die eBPP

    noch nicht ausgezahlt wurde und hat deswegen die Einkommenssteuer um diese 300 € reduziert.

    Das Programm berücksichtigt in seiner Berechnung genau das, was Du ihm vorher an Daten zur Verfügung gestellt hast. Bei gewerblichen Einkünften berücksichtigt es die EPP automatisch und auch bei den Renteneinkünften wird explizit nach der EPP gefragt bzw., im Falle des Belegabrufs (vorausgefüllte Erklärung) automatisch entsprechend befüllt.

  • Hallo miwe4,


    ja da hast du recht.

    Bisher wurden die Gewinne/Verluste aus dem Gewerbebetrieb nur über den Programmpunkt Andere Einahmen>Beteiligungen und gesonderte

    Feststellungen angegeben.

    Habe nach deinem Hinweis jetzt den Programmpunkt Selbständige hinzugefügt und darunter die notwendigen Daten für den 1. Gewerbebetrieb

    eingegeben und siehe da es wird alles richtig berechnet.


    Man lernt nie aus. :)


    Vielen Dank

    Jörg

  • Moin zusammen!


    Ich hab ein Logikproblem mit der EPP für Selbstständige.

    Den hier gepinnten Beitrag mit dem LInk zum BMF habe ich gesehen, ebenso den Hinweis in WISO unter "SteuerCheckUp" > "Selbstständige" > "Für die bEPP müssen Sie nichts weiter tun."


    Aaaber, was ich immernoch nicht verstehe:

    Im Spetember 2022 wurde meine quartalsweise ESt-Vorauszahlung wie erwartet um 300 EUR gekürzt.

    Wenn ich dies nun aber bei WISO Steuer unter "Allgemeine Ausgaben" > "Steuervorauszahlungen" auch so eintrage - also die tatsächlich entrichteten Vorauszahlungen angebe - erhöht sich die Steuerlast ja um eben diese 300 EUR. Was nicht verwundert, denn die zu entrichtende ESt bemisst sich ja - stark vereinfacht gesagt - nach der Formel "Zu zahlenden ESt" minus "Bereits gezahlte ESt".

    Demnach wäre die EPP ja nur ein Darlehen gewesen.


    Wo mache ich hier den (Denk-) Fehler...?!?

    Oder muss ich statt der tatsächlich entrichteten Vorauszahlungen die geplanten Vorauszahlungen (also plus 300 EUR) in WISO Steuer unter "Steuervorauszahlungen" angeben?

    Und muss ich die EPP nicht auch als "sonstige Einkünfte" angeben?


    Vielen lieben Dank für alle, die etwas Licht ins Dunkel bringen. Irgendwie stehe ich mit beiden Füßen auf dem Schlauch...

  • Ich habe es mal in einen der diversen Threads zu dem Thema verschoben. Bitte künftig vor dem Erstellen eines neuen Threads auch einmal die Forumssuche nutzen, damit diese auch künftig noch sinnvoll zu nutzen bleibt.


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