Geschäftsfahrten mit privatem PKW - Freiberufler

  • Ich wundere mich sehr über die Fehlermeldung, man solle doch bitte seine Einlagen erhöhen, bei Fahrten mit dem privaten PKW.


    Was soll das? Als nicht Bilanzierer (EÜR) hat man keine Einlagen. Was ist der Sinn hinter dieser Angabe? Einlagen sind Mittelherkunftsangaben der Bilanzierung und landen entsprechend auf der Gegenseite im Anlage- / Umlaufvermögen. Beide Punkte habe ich als Freiberufler nicht. Ich führe keine Kasse und ich führe kein Bankkonto als Freiberufler. WISO hat mich die vergangenen Jahre zu dieser Eingabe nie gezwungen. Was soll das plötzlich? Gibt es dafür eine logische Erklärung?

    Habe auch meine Mantelbögen der letzten Jahre geprüft, habe nie eine Einlage eingegeben und die Fahrtkosten wurden trotzdem immer akzeptiert.

  • Als nicht Bilanzierer (EÜR) hat man keine Einlagen.

    Warum sollte man bei EÜR keine Privateinlagen und Privatentnahmen haben? ?(


    Dann solltest Du genau mit dem Wortlaut des Programmhinweises einmal die erweiterte Forumssuche nutzen. ;)

  • Wäre toll, könnte man den Wortlaut des Hinweises per copy & paste nutzen. Leider verschwindet der Hinweis, wenn man seinen Text kopieren will. So muss ich ihn abtippen. Aber danke für den Hinweis.


    Der Nutzen eine Einlage einzutragen erschließt sich mir nicht. Soweit ich verstehe läuft das dann ja unter dem Begriff "Nutzungseinlage" - also ein Nullsummenspiel. Immerhin wird es nicht dem gewillkürten Betriebsvermögen (das bei mir eh 0 ist und auch vorerst 0 bleibt) und auch keinem bilanziellen Vermögen zugerechnet. Wo also ist bitte der Sinn dahinter? 0 + 0 = 0

  • Wäre toll, könnte man den Wortlaut des Hinweises per copy & paste nutzen. Leider verschwindet der Hinweis, wenn man seinen Text kopieren will. So muss ich ihn abtippen.

    Na ja, ein oder zwei aussagekräftige Stichworte daraus manuell in eine Forumssuche einzutippen, sollte ja auch nicht das Problem sein.


    Der Nutzen eine Einlage einzutragen erschließt sich mir nicht.

    Ob sich Dir der Sinn der Erfassung z.B. einer Nutzungsentnahme oder Nutzungseinlage erfasst oder nicht, ist dem EStG ziemlich egal. Schau Dir in diesem Zusammenhang einfach mal den § 4 Absatz 4a EStG an.


    Der Nutzen eine Einlage einzutragen erschließt sich mir nicht. Soweit ich verstehe läuft das dann ja unter dem Begriff "Nutzungseinlage" - also ein Nullsummenspiel. Immerhin wird es nicht dem gewillkürten Betriebsvermögen (das bei mir eh 0 ist und auch vorerst 0 bleibt) und auch keinem bilanziellen Vermögen zugerechnet. Wo also ist bitte der Sinn dahinter? 0 + 0 = 0

    bei Fahrten mit dem privaten PKW

    Deine diesbezüglichen Betriebsausgaben sind doch alles andere als ein Nullsummenspiel. Ansonsten würdest Du sie ja wohl nicht ansetzen, oder?

  • Zitat von miwe4

    Deine diesbezüglichen Betriebsausgaben sind doch alles andere als ein Nullsummenspiel. Ansonsten würdest Du sie ja wohl nicht ansetzen, oder?

    Die Betriebsausgaben nicht. Aber die Einlage einzutragen ist ein Nullsummenspiel, weil es kein abzuschreibendes Vermögen erzeugt. Mir erschließt sich nicht, was der Nutzen der Eintragung der Einlage sein soll. §4 EStG in allen ehren, der Paragraph zielt ja auch auf Betriebsvermögen ab, das ich nicht habe, da kein Bilanzierer. Ich habe in den vergangenen 5 Jahren Selbständigkeit nie auch nur eine einzige "Verbrauchseinlage" in die Steuererklärung eingetragen, weil sie keinen Sinn macht. Und das Finanzamt hat es IMMER akzeptiert.

    Zweiter Punkt warum es unlogisch ist es beim Privat PKW zu verlangen, ist die Abwesnheit einer Einlage für jegliche andere Betriebsausgabe, obwohl diese von privaten Geldkonten bezahlt werden. Warum wird es beim privaten PKW verlangt und bei jeglichen anderen Betriebsausgaben nicht?

  • Der Sinn hinter der Aufzeichnungspflicht liegt in der Beschränkung des sonstigen Schuldzinsenabzugs bei sog. Überentnahmen. Nur wenn alle Einlagen

    und Entnahmen korrekt angegeben werden, kann im Fall des Falles geprüft werden, ob sonstige Schuldzinsen von über 2.050,00 € als Betriebsausgaben

    abgezogen werden dürfen.

    Bei Geltendmachung der Kosten eines PKW im Privatvermögen kann das in der Software bzw. im Elster-Modul geprüft werden, weil diese Ausgaben in einer

    bestimmten Zeile der EÜR stehen. Bei Einlage und Entnahme von Geld ist eine elektronische Überprüfung schlicht nicht möglich, wie denn auch ?

  • Die Betriebsausgaben nicht. Aber die Einlage einzutragen ist ein Nullsummenspiel, weil es kein abzuschreibendes Vermögen erzeugt.

    Das eine bedingt das andere. Das merkt man spätestens, wenn man mit dem gesonderten EÜR-Modul buchen muss. Und warum sollte die EÜR bei der vereinfachten EÜR des ESt-Moduls andere Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße EÜR fordern?


    Ich habe in den vergangenen 5 Jahren Selbständigkeit nie auch nur eine einzige "Verbrauchseinlage" in die Steuererklärung eingetragen, weil sie keinen Sinn macht.

    Dann sind die insoweit alle unvollständig.


    Du solltest vielleicht doch mal ein paar Euro für eine steuerliche Erstberatung bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe in die Hände nehmen.


    Ansonsten bin ich hier jetzt raus. Dir wurde gesagt, was das Programm warum fordert.

  • Der Sinn hinter der Aufzeichnungspflicht liegt in der Beschränkung des sonstigen Schuldzinsenabzugs bei sog. Überentnahmen. Nur wenn alle Einlagen

    und Entnahmen korrekt angegeben werden, kann im Fall des Falles geprüft werden, ob sonstige Schuldzinsen von über 2.050,00 € als Betriebsausgaben

    abgezogen werden dürfen.

    Interessiert ihn nicht. ;)

    Schau Dir in diesem Zusammenhang einfach mal den § 4 Absatz 4a EStG an.

  • Interessiert ihn nicht. ;)

    Das ist deine Meinung. Man wird wohl noch über Verständnisfragen diskutieren dürfen.


    Zitat von miwe4


    Dann sind die insoweit alle unvollständig.

    Ok, dann hat das Finanzamt also Betriebsausgaben trotz unvollständiger Angaben ohne Nachfrage akzeptiert. Tja, dann scheint das Feld ja nicht so wichtig zu sein, wenn keine Schuldzinsen abgesetzt werden sollen.


    [...]Geltendmachung der Kosten eines PKW im Privatvermögen kann das in der Software bzw. im Elster-Modul geprüft werden, weil diese Ausgaben in einer

    bestimmten Zeile der EÜR stehen. Bei Einlage und Entnahme von Geld ist eine elektronische Überprüfung schlicht nicht möglich, wie denn auch ?

    Danke für den Erklärungsversuch. Im Sinne des §4 Abs. 4a EStG macht es noch ansatzweise Sinn (wobei mir hier nicht schlüssig ist, wie ein Freiberufler ohne Betriebsvermögen eine Entnahme tätigen soll). Die Zeilen 125 + 126 im Mantelbogen hätte ich aber auch nur ausgefüllt, wenn ich Schuldzinsen abziehen wollen würde - will ich aber nicht. Die Angabe von "Nutzungseinlagen" macht in meinem Fall also für mich keinen Sinn, beziehungsweise ich kann nicht nachvollziehen, was der Fiskus mit der Zahl anfangen soll...

  • ... beziehungsweise ich kann nicht nachvollziehen, was der Fiskus mit der Zahl anfangen soll...

    Dann schau dir mal die Anlage SE zur EÜR an, die bei Geltendmachung von sonstigen Schuldzinsen von mehr als 2.050,00 € eingereicht werden muss.

    Vielleicht verstehst du dann den Sinn dieser Aufzeichnungspflichten. Wenn nicht, ist das auch nicht schlimm, es ändert ja nichts.

    wobei mir hier nicht schlüssig ist, wie ein Freiberufler ohne Betriebsvermögen eine Entnahme tätigen soll

    Alles was du für deinen Lebensunterhalt vom Geschäftskonto entnimmst, ist eine Privatentnahme.

  • Die Regelung gibt es seit 1999. Und wenn man möchte, kann man sich auch Literatur bzw. Urteile dazu ansehen. Das neueste mir bekannte Urteil:

    Berechnung der Überentnahmen i.S. des § 4 Abs. 4a Sätze 2 und 3 EStG bei der sinngemäßen Anwendung der Regelungen auf Einnahmenüberschussrechner - BFH-Urteil vom 17. Mai 2022 VIII R 38_18 .pdf