Moin,
ich habe da Fragen zu den Fahrtkosten.
Als Freiberufler (kein Gewerbe) fahre ich mit meinem privaten PKW von zu Hause zum Job, dieser ist natürlich bei fast jedem Job woanders.
(Büro habe ich keines)
Das heißt, dass die "Entfernungspauschale /Pendlerpauschale" schon einmal nicht bei mir zutrifft, richtig?
Sprich es zählt als Dienstreise, also Entfernungspauschale.
Dann ist ein Fahrtenbuch pflicht?
Berechnet mit 30 Cent pro Kilometer so wie ich das vertsanden habe.
Private Fahrten werden dort auch eingetragen, nur dann nicht addiert?
Ab einer bestimmten Entfernung zum Arbeitsort habe ich in meinen Rechnungen an den Auftraggeber schon eine Kilometerpauschale berechnet.
Bedeutet das, dass ich diese dann nicht absetzen kann oder kann ich widerum nur diese berechneten Kilometer absetzen oder eifach alle im fahrtenbuch eingetragene geschäftl. Fahren?
Kommt es vlt. zusätzl. darauf an, ob ich mit dem PKW mehr privat oder mehr geschäflt. fahre?
Gibts da noch andere Aspekte, die ich nicht aufgegriffen habe?
Ich hoffe ihr könnt mich etwas erhellen.
Danke und Grüße