Fahrtkosten als Freiberufler absetzen

  • Moin,

    ich habe da Fragen zu den Fahrtkosten.


    Als Freiberufler (kein Gewerbe) fahre ich mit meinem privaten PKW von zu Hause zum Job, dieser ist natürlich bei fast jedem Job woanders.

    (Büro habe ich keines)

    Das heißt, dass die "Entfernungspauschale /Pendlerpauschale" schon einmal nicht bei mir zutrifft, richtig?


    Sprich es zählt als Dienstreise, also Entfernungspauschale.

    Dann ist ein Fahrtenbuch pflicht?

    Berechnet mit 30 Cent pro Kilometer so wie ich das vertsanden habe.

    Private Fahrten werden dort auch eingetragen, nur dann nicht addiert?


    Ab einer bestimmten Entfernung zum Arbeitsort habe ich in meinen Rechnungen an den Auftraggeber schon eine Kilometerpauschale berechnet.

    Bedeutet das, dass ich diese dann nicht absetzen kann oder kann ich widerum nur diese berechneten Kilometer absetzen oder eifach alle im fahrtenbuch eingetragene geschäftl. Fahren?

    Kommt es vlt. zusätzl. darauf an, ob ich mit dem PKW mehr privat oder mehr geschäflt. fahre?


    Gibts da noch andere Aspekte, die ich nicht aufgegriffen habe?


    Ich hoffe ihr könnt mich etwas erhellen. :)


    Danke und Grüße

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
  • Gibts da noch andere Aspekte, die ich nicht aufgegriffen habe?

    Ich hatte Dich ja schon einmal gebeten, keine derartigen Sammelthreads zu erstellen und zudem auch einmal die erweiterte Forumssuche zu nutzen. Alsoe diese nutzen und ggf. für jedes verbleibende etwaige Problem einen eigenen Thread eröffnen. Nur so bleibt diese Forumssuche dauerhaft übersichtlich zu nutzen.



    Im Übrigen ist dem Forum aufgrund des Steuerberatungsgesetzes eine Steuerberatung in der gewünschten Form nicht gestattet. Ixch schließe den Thread daher und bitte insoweit um Verständnis.


    Das heißt, dass die "Entfernungspauschale /Pendlerpauschale" schon einmal nicht bei mir zutrifft, richtig?

    Ja.


    Sprich es zählt als Dienstreise, also Entfernungspauschale.

    Dann ist ein Fahrtenbuch pflicht?

    Berechnet mit 30 Cent pro Kilometer so wie ich das vertsanden habe.

    Private Fahrten werden dort auch eingetragen, nur dann nicht addiert?

    Das kann man so pauschal nicht beantworten, da alles auch vom Umfang der betrieblichen Nutzung des Fahrzeugs abhängt. Sowohl Art der steuerlichen Behandlung des Fahrzeugs als auch etwaige Aufzeichnungserfordernisse. Die Begriffe notwendiges Betriebsvermögen, gewillkürtes Betriebsvermögen sowie Privatvermögen sagen Dir hoffentlich etwas. Ansonsten siehe Forumssuche.


    Ab einer bestimmten Entfernung zum Arbeitsort habe ich in meinen Rechnungen an den Auftraggeber schon eine Kilometerpauschale berechnet.

    Die Dritten in Rechnung gestellten Beträge stellen in vollem Umfang Betriebseinnahmen dar. Die Art deren Berechnung spielt dabei keinerlei Rolle.


    Bedeutet das, dass ich diese dann nicht absetzen kann oder kann ich widerum nur diese berechneten Kilometer absetzen oder eifach alle im fahrtenbuch eingetragene geschäftl. Fahren?

    Die abziehbaren Betriebsausgaben sind davon unabhängig nach den Regelungen des EStG zu ermitteln.


    Du solltest dringendst eine eingehende steuerliche Erstberatung bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe ins Auge fassen.