Sind Unterstützungsleistungen für Krankheitskosten der verheirateten Stieftochter absetzbar?

  • Hallo,


    meine Frau hat für meine Tochter (ihre Stieftochter) eine hohe Summe bezahlt, da diese, durch einen schweren Impfschaden bedingt, hohe Krankheitskosten hat. Meine Tochter ist verheiratet, lebt mit Mann und Kindern im eigenen Haushalt und bezieht keine Sozialhilfe (sie erhielt Bafög, musste jedoch krankheitsbedingt ihr Studium pausieren) Sie erhält mit ihrem Mann und den Kindern lediglich Leistungen wie Wohngeld, der Mann ist aber berufstätig.


    Sie hat Pflegegrad 2 erhalten und viele Kosten für Spezialbehandlungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Daher hat sie von meiner Frau 1200 € bekommen.

    Wo und wie könnte man versuchen, diese Kosten in unserer Steuererklärung geltend zu machen?


    Nach den Infos, die ich mir zusammengesucht habe, sieht's wohl eher schlecht aus mit der Anerkennung durch das Finanzamt, doch einen Versuch ist es allemal wert. Daher meine Frage ans Forum, wo die Summe vermerkt werden sollte/könnte?


    Herzliche Grüße


    Michael

  • Wo und wie könnte man versuchen, diese Kosten in unserer Steuererklärung geltend zu machen?

    Wie immer in solchen Fällen geht es allenfalls im Rahmen der Unterstützung bedürftiger Personen. Und da musst Du halt alle relevanten zahlen und Daten eingeben. Was in diesem Fall eine Menge Werte sein werden.


    Nach den Infos, die ich mir zusammengesucht habe, sieht's wohl eher schlecht aus mit der Anerkennung durch das Finanzamt, doch einen Versuch ist es allemal wert.

    Das ist doch keine Frage dem Grunde nach, sondern vielmehr der Höhe nach. Also ob und wieviel sich auswirkt. Und das hängt von der persönlichen Einkunftssituation aller im Haushalt lebenden unterstützten Personen ab.


    Also alles penibel genau in die Software eingeben und in jedem Fall Zeile für Zeile vorgehen.

  • Wie immer in solchen Fällen geht es allenfalls im Rahmen der Unterstützung bedürftiger Personen. Und da musst Du halt alle relevanten zahlen und Daten eingeben. Was in diesem Fall eine Menge Werte sein werden.

    Vielen Dank für deine Antwort.



    Bei den bisher gefundenen Informationen war ich irritiert und es sind ein paar Fragen für mich entstanden.


    Quelle: (Link zu Fremdanbieter durch Moderator gelöscht)


    Ich habe jetzt mal alles eingegeben. Unterstützung für Stiefkinder wird nicht anerkannt, teilt mir die Software mit. Als leiblicher Vater trage ich es bei mir ein und hoffe, dass Finanzamt meckert nicht herum, wenn es nicht über mein Konto sondern über das meiner Frau lief.


    Ist Bedürftigkeit eigentlich trotzdem gegeben, auch wenn ein Familieneinkommen bei meiner Tochter durch meinen Schwiegersohn vorliegt?


    Herzliche Grüße


    Michael

  • Quelle:

    Bitte keine Links zu Fremdanbietern. Zumal Buhl doch auch genügend Infos zur Verfügung stellt:
    Unterhalt von der Steuer absetzen - Quelle: Buhl steuernsparen.de


    Und auch in Deiner Software findest Du noch reichlich Lesestoff:


    Als leiblicher Vater trage ich es bei mir ein und hoffe, dass Finanzamt meckert nicht herum, wenn es nicht über mein Konto sondern über das meiner Frau lief.

    Was sollte das bei bei Euch als zusammenveranlagte Ehegatten für ein Problem darstellen? Es wird von dem Konto überwiesen, wo Geld verfügbar ist.


    Ist Bedürftigkeit eigentlich trotzdem gegeben, auch wenn ein Familieneinkommen bei meiner Tochter durch meinen Schwiegersohn vorliegt?

    Ich sagte doch oben schon:

    Also ob und wieviel sich auswirkt. Und das hängt von der persönlichen Einkunftssituation aller im Haushalt lebenden unterstützten Personen ab.


    Eine Steuerberatung dürfen wir hier aufgrund der Regelungen im Steuerberatungsgesetz nicht machen.

  • Eine Steuerberatung dürfen wir hier aufgrund der Regelungen im Steuerberatungsgesetz nicht machen.

    Ach, das hätte ich auch nicht erwartet. Nur Tipps von Laien an andere Laien. Und dies ist ja nicht verboten. Steuertipps untereinander darf man sich ohne rechtliche Probleme geben, vorausgesetzt es wird nicht gewerblich betrieben, bzw. erfolgt auch ohne Bezahlung. Ob die Qualität der Tipps dann ausreicht, ist eine andere Frage.

    Sonst müsste man hier einige Unterforen schließen.

    Was sollte das bei bei Euch als zusammenveranlagte Ehegatten für ein Problem darstellen? Es wird von dem Konto überwiesen, wo Geld verfügbar ist.

    Einspruch:

    Deutsches Verwaltungs- und Beamtenhandeln ist nicht immer logisch. Diese Aussage spiegelt meine 60-jährige Erfahrung mit Behörden und Ämtern wider. Wer noch nie abstruse und Erlebnisse dieser Art gehabt hat, darf sich glücklich schätzen. ^^



    Eine Steuerberatung dürfen wir hier aufgrund der Regelungen im Steuerberatungsgesetz nicht machen.

    Alles klar.

    Hatte ich gemacht, weil oft in Foren etwas in den Raum gestellt wird und manches dann zu Missverständnissen kommt. Wenn ich sage, aus welchem Kontext es kommt, erspart man sich oft diese Missverständnisse.

    Botschaft ist aber angekommen. Der Link und die Grafikdatei kann natürlich entfernt werden.

  • Und dies ist ja nicht verboten. Steuertipps untereinander darf man sich ohne rechtliche Probleme geben, vorausgesetzt es wird nicht gewerblich betrieben, bzw. erfolgt auch ohne Bezahlung.

    Wie kommst Du auf so etwas? Da solltest Du Dir das Steuerberatungsgesetz aber einmal genauer anschauen. Das haben wir hier im Forum übrigens schon zur Genüge diskutiert.


    Sonst müsste man hier einige Unterforen schließen.

    Wir reizen es schon oft genug im Rahmen des erlaubten aus. Alles hat Grenzen.


    Ja, könnte gut sein. Jetzt lasse ich es einfach mal auf mich zukommen. Im schlimmsten Fall wird's halt nicht anerkannt.

    Da muss man nichts auf sich zukommen lassen. Es geht auch nicht um ein Anerkennen, sondern nur und ausschließlich um die Höhe des Freibetrags bzw. der Höchstbetragsberechnung. Bei zutreffenden Eintragungen rechnet Dir das Programm alles aus und ordnet entsprechend zu.