Bilanz wg. Aufgabe Kleingewerbe

  • Moin Moin,


    lt. Programm muss in dem Jahr, in dem Kleingewerbe abgemeldet wurde, eine Bilanz erstellt werden?


    a) Wie muss die Aussehen? Also mit Eröffnungs- und Schlußbilanz?

    aa) Wie muss die Aussehen, wenn das Gewerbe nie ausgeübt worden ist. Reicht dann eine entsprechende Erklärung?

    b) Gibt es da eine "Ausfüllhilfe" im Programm?


    Kann da jemand mit fundiertem Wissen weiterhelfen?


    Schöne Grüße aus dem stürmischen Hamburg

  • Ich würde zuerst beim Finanzamt fragen, ob die nicht auch mit einer EÜR zufrieden sind. In einfach gelagerten Fällen stimmen die da durchaus zu.

    Man kann dann den im Jahr der Betriebsaufgabe eventuell entstehenden Übergangsgewinn auch in der EÜR erklären.

  • a) Wie muss die Aussehen? Also mit Eröffnungs- und Schlußbilanz?

    Aufgabebilanz sowie ggf. Ermittlung Übergangsgewinn. Überhaupt schon mal in die Buhl-Software geschaut?


    aa) Wie muss die Aussehen, wenn das Gewerbe nie ausgeübt worden ist. Reicht dann eine entsprechende Erklärung?

    Das kommt doch darauf an, welcher die bisher geltend gemachten Aufwendungen/Investitionen sind.


    b) Gibt es da eine "Ausfüllhilfe" im Programm?

    Wenn man denn wüsste, welches der vielen Programme Du meinst. Was die Software WISO Steuer 2023 kann, das sieht man doch:

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Bilanz wg. Aufgabe Kleingewerbe?!?!“ zu „Bilanz wg. Aufgabe Kleingewerbe“ geändert.
  • Hallo Zusammen,


    ich bräuchte auch mal kurz Eure Hilfe zum o.g. Thema.


    Zu den Daten:

    - Kleingewerbe mit Kleinunternehmer-Regelung (Ein Auftrag - Dienstleitung / Zwei Ausgaben EDV Geräte)

    - EÜR eingegeben

    - Rumpfjahr, der Betrieb wurde zum Jahresende aufgegeben (01.03 - 31.12)


    Das Programm verlangt nun einen Veräußerungsgewinn / Verlust.


    Der Veräußerungsgewinn ist dann gleich der steuerpflichtige Gewinn der ins Privatvermögen übergeht?!


    Danke für Eure Hilfe!


    VG Ralph