Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen - gelten Erstattungen von Fahrtkosten als Aufwandsentschädigung?

  • Hallo liebe Community,


    mein Partner hat im vergangenen Jahr als Mitglied des Stadtrates viele Aufgaben übernommen und neben seiner Entschädigung als Stadtrat und Sitzungsgeldern auch einen Teil Fahrtkosten durch die Kommune erstattet bekommen.

    Gelten diese erstattete Fahrtkosten nun als Aufwandsentschädigung im Sinne derer als Mitglied im Kommunalparlament oder sollten/müssen die von den erhaltenen Aufwandsentschädigungen abgezogen werden?

    Auf der Bescheinigung zur Vorlage sind sie nicht als "Entschädigungen" sondern als "Erstattung" ausgewiesen worden.


    Im Gesetz habe ich gelesen, da ist nichts näher bezeichnet. Und hier nichts zu genau dieser Frage gefunden.

    Fahrtkosten werden ja, m. W. n., steuerfrei erstattet.


    In der HGO sind die Fahrtkosten von Aufwandsentschädigungen wie folgt getrennt/steht unter § 27 (3):" Ehrenamtlich Tätigen kann neben dem Ersatz des Verdienstausfalls und der Fahrkosten durch Satzung eine Aufwandsentschädigung gewährt werden."


    Danke für die Hilfe und Antwort.

  • Gelten diese erstattete Fahrtkosten nun als Aufwandsentschädigung im Sinne derer als Mitglied im Kommunalparlament ...

    Nein.


    ... oder sollten/müssen die von den erhaltenen Aufwandsentschädigungen abgezogen werden?

    Nein, die werden ja nicht ohne Grund gesondert bescheinigt.


    Fahrtkosten werden ja, m. W. n., steuerfrei erstattet.

    In der HGO sind die Fahrtkosten von Aufwandsentschädigungen wie folgt getrennt/steht unter § 27 (3):" Ehrenamtlich Tätigen kann neben dem Ersatz des Verdienstausfalls und der Fahrkosten durch Satzung eine Aufwandsentschädigung gewährt werden."

    Eben. Und diese Fahrtkosten sind mit den steuerfrei erstatteten Fahrtkosten abgegolten.

  • Hallo,

    ganz lieben Dank für die Antwort.


    Leider werden die Fahrtkosten nicht gesondert bescheinigt.


    Danke für die Hilfe!


    Liebe Grüße

    Kitty

  • Leider werden die Fahrtkosten nicht gesondert bescheinigt.

    Sollten sie aber m.E.. Ansonsten eigene Tabellen fertigen und Positionen ggf. belegmäßig (Reisekostenabrechnungen) vorhalten.


    Danke für die Hilfe!

    Gerne. :)