Hallo,
ich bin freiberuflich tätig und habe einen Teil meiner Einkünfte mit normaler Besteuerung nach Kleinunternehmerregelung, ein Teil wird über das Ausland nach Reverse-Charge-Verfahren abgewickelt, ich muss darauf also keine Steuern zahlen. Da letztere Einkünfte jetzt neu sind, kenne ich mich nicht damit aus und finde in der Software nicht, wo ich die eintrage. Oder gebe ich die beim Finanzamt nur über die quartalsmäßige "Zusammenfassende Mitteilung" an und nicht über die Einkommenssteuererklärung?
Ich wäre sehr dankbar für Hilfe diesbezüglich!
beste Grüße,
Marit