Wo trage ich Einkünfte mit Reverse-Charge-Verfahren ein?

  • Hallo,

    ich bin freiberuflich tätig und habe einen Teil meiner Einkünfte mit normaler Besteuerung nach Kleinunternehmerregelung, ein Teil wird über das Ausland nach Reverse-Charge-Verfahren abgewickelt, ich muss darauf also keine Steuern zahlen. Da letztere Einkünfte jetzt neu sind, kenne ich mich nicht damit aus und finde in der Software nicht, wo ich die eintrage. Oder gebe ich die beim Finanzamt nur über die quartalsmäßige "Zusammenfassende Mitteilung" an und nicht über die Einkommenssteuererklärung?

    Ich wäre sehr dankbar für Hilfe diesbezüglich!

    beste Grüße,

    Marit

  • Oder gebe ich die beim Finanzamt nur über die quartalsmäßige "Zusammenfassende Mitteilung" an und nicht über die Einkommenssteuererklärung?

    Die Einkommensteuer hat doch nichts mit der Umsatzsteuer zu tun. Das sind zwei verschiedene Steuerarten. Im Rahmen der EÜR zu Deiner ESt-Erklärung erzielt Du im Prinzip ganz normale Betriebseinnahmen.

  • Ich mache das mit dem Modul "Einnahmen-Überschuss-Rechnung", bei Sachkonto wähle ich 8338 aus (in dem Fall für die Schweiz), ansonsten müsste in der EU 8336 passen. Meinst du das? Ich bin allerdings umsatzsteuerpflichtig. Bei Reverse Charge zahlst du keine Umsatzsteuer, die Einnahmen musst du trotzdem versteuern (Einkommensteuer), wie miwe4 schon gesagt hat. Die EÜR importierst du dann in die Einkommensteuererklärung.

  • Hm, also irgendwie stehe ich auf dem Schlauch... Wie gesagt, ich bin nicht umsatzsteuerpflichtig. Meine bisherigen Einnahmen hatte ich als Kleinunternehmerin, jetzt kommen die Einnahmen mit dem Reverse-Charge dazu. Die bisherigen Einnahmen hatte ich als freiberufliche Einnahmen in der EST angegeben. Nur finde ich halt nicht, wo ich dort signalisieren kann, dass diese neue Art von Einnahmen nicht steuerpflichtig für mich sind? Sorry, dass ich mich nicht besser ausdrücken kann... :(

  • Ich glaube du musst dies nicht so buchen. Ließ am Besten zuerst mal den (Link zu -gewerblichen- Fremdanbieter durch Moderator entfernt). Finde dies sehr gut beschrieben für deinen Fall.

  • Interessantes Thema. Ich stecke gerade an einem ähnlichen Problem.

    Wenn ich eine Rechnung nach Großbritannien sende (300€ 0% VAT), gilt UK ja als Drtittland.
    Da müsste dann doch 8338 "Erlöse aus im Drittland nicht steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze" gelten?

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
  • miwe4

    Hat das Thema geöffnet.