Hauptzähler / Unterzähler

  • und WP-Strom ist auf sie Mieter umgelegt.

    Vielleicht habe ich es nicht richtig angegeben, daher noch einmal dieThematik Strom:


    In der Regel gehört der Wohnungsstrom nicht in die Nebenkostenabrechnung, dafür gibt es dort keine Betriebskostenart. Was gibt ist Allgemeinstrom für die Beleuchtung. Ebenfalls, so meine Erfahrung, meldet jeder Mieter seinen Wohnungsstrom selbst an, denn das ist der Regelfall. Auch noch einmal zur Erinnerung, Wohnungsstromzähler kommunizieren nicht miteinander, so wie es Hauptwasserzähler und Wohnungswasserzähler machen.


    Dann gibst du an, dass der WP-Strom auf die Mieter umgelegt wurde. Wie soll ich das verstehen, denn der WP-Strom ist in die Heizkostenabrechnung unter "Brennstoff" zu buchen. Jenachdem welche Geräte für die Heizwärme zu erfassen gibt, ob HKV oder WMZ oder, wenn nichts eingebaut ist, nach der Heizfläche abgerechnet wird, kannst du doch keine WP-Strom den Mietern berechnen. Das ist ein totaler Fehler.

  • Dann würde ich schleunigst einen Zwischenzähler machen. Sollte der Mieter am 31.3. ausziehen, ist eine Stromabrechnung nicht möglich.

    Ist schon erledigt ! :)

    Den anteiligen WP-Strom habe ich als Brennstoffkosten gebucht.

    Den anteiligen Wohnungsstrom habe ich als direkte Nebenkosten auf "einen Mieter" gebucht. (In diesem Zeitraum habe ich die Wohnung selbst bewohnt)

    Gruß aus der Pfalz, die Toskana Deutschlands. :)

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