Hauptzähler / Unterzähler

  • Liebe Gemeinde,

    Über einen Hauptzähler laufen die Stromkosten für die Wohnung und die Wärmepumpe.

    Die Wärmepumpe hat einen eigenen Zähler.

    Ich habe also einen Hauptzähler (#717) und einen Unterzähler (368203-M20) angelegt.

    Hierraus sollte die Differenz den Strom für die Wohnung ergeben.

    Der Strom für die Wohnung wird aber nur als Messdifferenz ausgewiesen und erscheint auch nicht in der NK-Abrechnung.

    Was habe ich falsch gemacht ?


    Hauptzähler markiert.pdf

    Unterzähler markiert.pdf

    Zählerstande markiert.pdf

  • Was habe ich falsch gemacht ?

    Du kannst keinen Stromzähler für Berechnungen anwenden, denn diese Kosten gehören nicht in die Betriebskosten.


    Den Wärmepumpenstrom ist "der Brennstoff" für die Heizung, diese Kosten musst du in die Heizkosten unter Brennstoff buchen und die kWh ebenfalls dort eingeben. Dann berechnet das Programm alles was für die Heizkosten benötigt wird.


    Der Rest an Strom sollte, so sehe ich es in deiner Frage, der Allgemeinstrom = Beleuchtungsstrom des Objektes sein. Diese Kosten sind zu ermitteln und unter Allgemeinstrom einzutragen. Dort steht auch, dass diese Kosten über die Wohnfläche umgelegt werden soll. Sollte eine andere Umlageart im Mietvertrag stehen, kannst du die auch noch einstellen.


    Strom über Zähler sind nicht in der Software anlegbar.

  • Das heißt, ich muß die Rechnung des Stromlieferanten selbst aufsplitten, und 2 Zähler anlegen ?

    Einmal für die Wärmepumpe, und einen für die Wohnung?

    In der Rechnung ist nur der Gesamtverbrauch (Zähler #717) aufgeführt.

  • und 2 Zähler anlegen

    Nein, du musst den jeweiligen Verbrauch für den Allgemeinstrom sowie für die WP aus deinen Verbrauchszahlen der beiden Stromzähler ermitteln, dann die Kosten der kWh mit dem Verbrauch multiplizieren udn in die entsprechende Betriebskostenart eintragen. Damit hast du dann den WP-Strom in die Heizkosten gebucht und den Beleuchtungsstrom in den Allgemeinstrom. Beim Allgemeinstrom werden die Kosten regulär nach Wohnfläche umgelegt, beim WP-Strom, der geht als Brennstoff in die Heizkosten.


    Noch eine Info: Solltest du in der WP einen Verbrauchszähler der Energie haben, dann notiere den als Verbrauch. Wenn nicht, wovon ich ausgehe, musst du bei der Ermittlung des WP-Stroms diesen noch mit dem COP Wert deiner WP multiplizieren. Man kann aber von einem Jahresschnitt von Faktor 4 ausgehen.

  • Irgendwie verstehe ich das alles nicht. Vielleicht habe ich mich auch nicht klar ausgedrückt.

    Ich möchte das Problem daher noch einmal grafisch darstellen. Wie gesagt erhalte ich nur eine Rechnung für den Eingangszähler (#717)


    Grafik Strom.pdf


    Welche Zähler muss ich anlegen damit die Rechnung des Stromversorgers in Wohnung und Wärmepumpe aufgeteilt wird?


    Zählerart ?

    Zugeordneter Umlageschlüssel?

    Zuordnung ?

  • Vielleicht habe ich mich auch nicht klar ausgedrückt

    Nein das hast du nicht :)


    Deine Zeichnung habe ich mir angesehen, und so hatte ich es auch beschrieben. Möchte daher noch einmal folgende Information zu den beiden "Stromarten" geben.


    1. Du hast einen Zähler für den Wärmepumpenstrom = Brennstoff für die Heizung.

    2. Ebenfalls liegt ein Wohnungsstromzähler vor, der, wie der WP-Strom, separat gemessen wird.

    3. Du bekommst EINE Stromrechnung und damit wird der Verbrauch aus 1. und 2. berechnet.


    Jetzt gehst du hin und ermittelst den Stromverbrauch der Wärmepumpe laut separatem Zähler und multiplizierst diesen Verbrauch in kWh mal dem Berechnungssatz, der auf der Rechnung steht. Wenn du das berechnet hast, musst du, wenn die Wärmeenergie mit einem in der WP befindlichen Zähler nicht ermittelt wird sondern du nur den Stromverbrauch eines externen Stromzählers hat, den Verbrauch in kWh mal dem Faktor 4, denn das ist ein Jahresdurchschnittswert. Dann buchst du den "Brennstoff" in die Heizkosten mit den Kosten laut Stromrechnung und dem Verbrauch der WP (also regulärer Verbrauch mal - COP - 4) damit hast du den Brennstoff berechnet.


    Wohnungsstrom kann man nicht mittels Zähler und Kosten eingeben, weder beim Vermieter noch beim Hausverwalter, den ich nutze. Daher gehst du hin und musst den Wohnungsstrom mal den Kosten / kWh berechnen. Dann einen Umlageschlüssel Wohnungsstrom anlegen, diesen der entsprechenden Wohnung zuordnen und die Kosten nur dort berechnen.


    Im Programm brauchst du keinen Stromzähler angeben, weder dem für die WP noch für die Wohnung, unnötiger Ballast, denn keines der Programme berechnet daraus etwas.


    War das jetzt verständlich?

  • Hallo DBZOK,

    ich habe alles so gemacht wie du beschrieben hast.

    Will ich jedoch eine Abrechnung erstellen, zeigt er mir eine Fehlermeldung an:


    " Gültigkeitszeitraum stimmt nicht mit Abrechnungszeitraum überein"


    Das Problem ist wahrscheinlich, daß die Abrechnung des Stromlieferanten immer von July bis July geht, und der der Gültigkeitszeitraum der Abrechnung natürlich Januar bis Dezember ist.


    Was soll ich machen ?

  • Das Problem ist wahrscheinlich, daß die Abrechnung des Stromlieferanten immer von July bis July geht, und der der Gültigkeitszeitraum der Abrechnung natürlich Januar bis Dezember ist.

    Kein Problem. Die Rechnungen einpflegen für den Gültigkeitszeitraum.



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  • Kein Problem. Die Rechnungen einpflegen für den Gültigkeitszeitraum.

    Das stimmt aber nicht, denn der "Brennstoff" muss genau für den Heizkostenzeitraum eingegeben werden, siehe entsprechende HeizVO. Bei allen anderen Betriebskosten für die Nebenkostenabrechnung ist das erlaubt, nicht aber bei den Heizkosten.

  • Das stimmt aber nicht, denn der "Brennstoff" muss genau für den Heizkostenzeitraum eingegeben werden, siehe entsprechende HeizVO

    Die Kosten nicht. Die Zählerstande ja.

    Die Kosten werden vom Programm taggenau umgelegt.

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  • Leider verstehe ich das alles nicht. Wie gesagt die Stromrechnungen sind immer von July bis July. Muss die Rechnungen aufsplitten von Jan-Dez ?

    Hier die Fehlermeldungen und die Eingabeseiten dazu. Was ist falsch ?

  • Leider verstehe ich das alles nicht. Wie gesagt die Stromrechnungen sind immer von July bis July.

    Nun denke ich, dass einiges in deiner Aufstellung unstimmig ist.


    Generell musst du den WP-Strom unter Brennstoff buchen, denn damit werden im Programm die Heiz- und Warmwasserkosten berechnet. Und der Zeitraum der Heizkostenabrechnung muss sich mit den Stromrechnungen decken, andernfalls musst du das entsprechend aus dEN Rechnungen herausfiltern.


    Wie bereits angedeutet, kannst du keinen Stromverbrauch über Zähler abrechnen bzw. Verbrauch ausrechnen lassen. Wohnungsstrom gehört eigentlich nicht in eine Nebenkostenabrechnung.

    Bei einer Rechnung steht vom 16.7.22 - 15.7.23, das ist eine Strom Jahresrechnung, nur wie lautet dein Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten? Denn sollte die, wovon ich ausgehe, nicht vom vorher genannten Zeitraum sein, kommt eine Fehlermeldung nach der andern.


    Das solltest du, gerne auch in der Kur, mal prüfen. Eine Datei wegzuschicken macht nur Sinn, wenn die Grunddaten stimmen und dann ein Fehler auftritt.

  • Dank euerer Hilfe habe ich eine Lösung gefunden. Vielen Dank hierfür.

    Ich habe die Stromrechnung (Gesamtstrom) 7/21 bis 7/22 und 7/22 bis 7/23 aufgesplittet jeweils von Jan bis Juni und July bis Dezember. (Konnte ich machen, da ich die jeweiligen Zählerstände habe.)

    Dann habe ich den WP-Strom der jeweiligen Zeiträume errechnet. ( Konnte ich machen da ich die jeweiligen Zählerständer der WP habe.)

    Die Differenz zwischen Gesamtstrom und WP-Strom ist der Wohnungsstrom.

    Dann habe ich einen entsprechenden Umlageschlüssel erstellt, wie von wie von DB0ZK empfohlen, und den Wohnungsstrom der Wohnung direkt zugeordnet.

    Die gesplitteten Rechnungen für den Wohnungsstrom habe ich dann mit den entsprechenden Gültigkeitszeiträumen erfasst.

    Voilá......Strom ist direkt auf Wohnung gebucht, und WP-Strom ist auf sie Mieter umgelegt. :) 8)