Ich habe ein Gewerbe und erfasse die Buchungsvorgange in WISO EÜR. Nun habe ich eine UG gegründet und damit lt. Finanzamt eine umsatzsteuerliche Organschaft.
Wie erfasse ich nun in WISO EÜR + Kasse die Umsätze der UG, so dass die USt-Voranmeldungen, später die Umsatzsteuererklärung 2023 und die Buchführung passen?
Vielen Dank für eure Infos!!!
Umsatzsteuerliche Organschaft wie in WISO EÜR erfassen
- benahen
- Unerledigt
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miwe4
Hat das Thema aus dem Forum Unternehmen und Steuern nach WISO EÜR & Kasse, WISO Rechnungsbuch, WISO Fahrtenbuch verschoben. -
Wie erfasse ich nun in WISO EÜR + Kasse die Umsätze der UG
wenn nach Gründung der UG solche Fragen auftauchen, fragt man sich warum eine solche gegründet wurde, und warum keine dazu befugte Person mit der Beantwortung herangezogen wird.
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Wie erfasse ich nun in WISO EÜR + Kasse die Umsätze der UG
wenn nach Gründung der UG solche Fragen auftauchen, fragt man sich warum eine solche gegründet wurde, und warum keine dazu befugte Person mit der Beantwortung herangezogen wird.
Die Gründung der UG hat nichts mit dem bestehenden Gewerbe (Betrieb PV-Anlagen) zu tun, sondern erfolgte zunächst rein aus haftungsrechtlichen Gründen (ist ne längere Geschichte, die für die Fragestellung nicht relevant ist).
Nun sind hier umsatzsteuerrechtliche Erträge erzielt worde, die ich im bestehenden Gewerbe mit WISO EÜR hinsichtlich der Vorsteuer erfassen möchte. Die UG an sich wird steuerlich von einem Steuerberater betreut. Sofern Sie weitere Informationen zur Beantwortung meiner Fragen benötigen, melden Sie sich gerne. -
Wie erfasse ich nun in WISO EÜR + Kasse die Umsätze der UG, so dass die USt-Voranmeldungen, später die Umsatzsteuererklärung 2023 und die Buchführung passen?
warum Du? Du schreibst doch
Die UG an sich wird steuerlich von einem Steuerberater betreut.
Deine Einzelfirma oder das bestehende Gewerbe (Betrieb PV-Anlagen) hat ja nichts mit der UG zu tun
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Wie erfasse ich nun in WISO EÜR + Kasse die Umsätze der UG, so dass die USt-Voranmeldungen, später die Umsatzsteuererklärung 2023 und die Buchführung passen?
warum Du? Du schreibst doch
Die UG an sich wird steuerlich von einem Steuerberater betreut.
Deine Einzelfirma oder das bestehende Gewerbe (Betrieb PV-Anlagen) hat ja nichts mit der UG zu tun
Auf Grund der umsatzsteuerlichen Organschaft doch. Ich erläutere noch mal kurz den Sachverhalt:
Einzelfirma hat auf Grund der umsatzsteuerlichen Organschaft die Umsatzsteuer der UG an das Finanzamt gezahlt.
Wie erfolgt nun die Verbuchung bei der Einzelfirma? Ich habe von der UG einen Betrag in Höhe der Vorauszahlung auf das Konto der Einzelfirma überwiesen, insofern hier eine Einnahme. Aber welches Sachkonto nutze ich? 2474 (sonstige steuerfreie Betriebseinnahme) oder 1360 (Geldtransit)
Wenn nun die UG einen Erstattungsanspruch aus der Umsatzsteuervoranmeldung hat, würde ich eine Überweisung von der Einzelfirma an die UG machen. Auch hier wieder die Frage nach dem Sachkonto.
Vielen Dank für eure Unterstützung! -
Wenn nun die UG einen Erstattungsanspruch aus der Umsatzsteuervoranmeldung hat, würde ich eine Überweisung von der Einzelfirma an die UG machen.
na, sag ich doch "verbundene Unternehmen" also Steuerberater fragen.
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der Post ist zwar schon etwas älter.... ich hab die selbe Situation, gelöst wie folgt
- Buchhaltung PV -> Ust-Erklärung erstellen
- Buchhaltung UG -> USt-Erklärung erstellen
Vor Abgabe der führenden USt-Erklärung (hier wahrscheinlich PV da zuerst da) die Daten aus beiden zusammen rechnen und manuell vor Abgabe überschreiben.
In beiden Firmen jeweils ein Verrechnungskonto Firma1 zu Firma 2 führen und dort die jeweiligen Anteile hin buchen (der "fremde" Anteil ist für die zahlende Firma dann wie Privatausgabe/einlage). Das gilt dann für USt-VA und Jahreserklärung. Ist nicht elegant aber funktioniert.
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Ist nicht elegant aber funktioniert.
das Finanzamt schaut nicht auf Schön,- sondern Richtigkeit.
Also.